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Beruflicher Neustart

In diesem Kapitel finden Sie die einzelnen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden können. Mit Hilfe der Weiterbildungsmaßnahmen können Sie beruflich neu durchstarten.

 

Das Angebot an beruflichen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die auf Antrag im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt werden können, ist sehr groß. Das Spektrum reicht von Rehabilitationsvorbereitungslehrgängen über blindentechnische Grundausbildungen bis hin zu Umschulungen mit IHK- oder HWK-Abschluss.

Die Maßnahmen können entweder

  • in einem Betrieb,
  • in überbetrieblichen Einrichtungen (zum Beispiel Fachschulen, Bildungszentren) oder
  • in speziellen Rehabilitationseinrichtungen (zum Beispiel Berufsförderungswerke, Berufstrainingszentren, Werkstätten für behinderte Menschen)

durchgeführt werden.

Generell sollen die Bildungsmaßnahmen möglichst nah am Wohnort und außerhalb von den besonderen Reha-Einrichtungen stattfinden. Nur wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung auf besondere Hilfen und eine individuelle Betreuung angewiesen sind, können Sie an den Bildungsmaßnahmen in einer speziellen Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation teilnehmen. Dort gibt es in der Regel auch Wohnmöglichkeiten.

Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zählen auch Maßnahmen, an denen Sie eventuell teilnehmen müssen, bevor Sie eine berufliche Fortbildung oder Umschulung machen können. Dies können beispielsweise Eignungstests oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sein. Daher werden im Folgenden auch solche vorbereitenden Maßnahmen vorgestellt.

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