Maßnahme
Maßnameart: Qualifizierung und Umschulung Weiterbildung und Berufsanpassung
Umschulung mit IHK- / HWK-Abschluss
Zusammenfassung
Umschulung mit Kammer-Abschluss

Kurzbeschreibung:

Du hast einen Berufsabschluss, möchtest aber dennoch eine andere berufliche Tätigkeit ausführen? Dann ist eine Umschulung mit IHK- / HWK-Abschluss vielleicht das Richtige!
Eine solche Umschulung ermöglicht dir den Wechsel in einen anderen Beruf. Dabei erlangst du einen zweiten Berufsabschluss und verbesserst deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Ziel:

Ziel der Umschulung ist es, die Chancen auf Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern oder Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Zielgruppe:

Zielgruppe sind erwachsene Menschen, die in Folge einer Behinderung oder einer Erkrankung ihren erlernten Beruf oder die ausgeübte Tätigkeit nicht mehr verrichten können.

Voraussetzungen:

Um für eine Umschulung mit IHK- / HWK-Abschluss in Frage zu kommen, musst du eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Die Entscheidung, ob eine Umschulung für dich möglich ist, triffst du zusammen mit deinem Reha-Träger.

Inhalte:

Eine Umschulung mit IHK- / HWK-Abschluss ähnelt oftmals einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Regelausbildung. Dabei erlernst du alle Kenntnisse und Fähigkeiten, die du für deinen angestrebten Beruf brauchst. Die Inhalte werden von den zuständigen Kammern (beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern) in den Ausbildungsordnungen festgeschrieben.
Am Ende der Umschulung legst du eine oder mehrere Prüfungen vor der zuständigen Kammer ab.

Finanzierung:

Die Finanzierung von Umschulungen in außerbetrieblichen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wird je nach Einzelfall von unterschiedlichen Reha-Trägern übernommen. Dazu zählen die Arbeitsagentur, die Unfall- oder Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft.

Wusstest du?

Eine Umschulung findet in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf statt, für den die gesetzlichen Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) gelten.

Kurz-Text

Eine Umschulung ist eine berufliche Weiterbildungs-Maßnahme
für Erwachsene.
Bei einer Umschulung lernst du einen ganz neuen Beruf.
Du machst also eine 2. Berufs-Ausbildung.
Am Ende von der Umschulung musst du eine Abschluss-Prüfung machen.
Mit einer Umschulung verbesserst du deine Chancen
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Lang-Text

Eine Umschulung ist eine berufliche Weiterbildungs-Maßnahme
für Erwachsene.
Bei einer Umschulung lernst du einen ganz neuen Beruf.
Du machst also eine 2. Berufs-Ausbildung.
Es handelt sich um eine Regel-Ausbildung.
Bei dieser Ausbildung lernt man
den theoretischen Teil in der Berufs-Schule.
Den praktischen Teil lernt man im Betrieb.

Mit einer Umschulung:
  • verbesserst du deine Chancen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
  • Und kannst verhindern, dass du arbeitslos wirst.
Wenn du keine gesundheitlichen Einschränkungen hast,
kannst du die Umschulung in einem normalen Betrieb machen.
Am Ende von der Umschulung musst du eine Abschluss-Prüfung machen.
Die Prüfung findet bei der zuständigen Kammer statt.
Das sind die Kammern:
Zum Beispiel:
  • Industrie- und Handels-Kammer
  • Handwerks-Kammer
  • Oder Landwirtschafts-Kammer
Musstest du deinen alten Beruf
aus gesundheitlichen Gründen aufgeben?
Zum Beispiel:
  • wegen einer Erkrankung
  • wegen einer Behinderung
  • Oder wegen einem Unfall
Du möchtest nach einer längeren Auszeit
wieder ins Berufs-Leben einsteigen
Und dich beruflich neu-orientieren?
Du brauchst wegen einer Behinderung
besondere Unterstützung oder Hilfen?
Dann kannst du die Umschulung
in einer beruflichen Reha-Einrichtung machen.
Zum Beispiel in einem Berufs-Förderungs-Werk.
Das kurze Wort für Berufs-Förderungs-Werk ist: BFW

BFW sind außer-betriebliche Bildungs-Einrichtungen
für erwachsene Menschen mit Behinderungen.
Außer-betrieblich bedeutet:
Die Umschulung findet nicht in einem Betrieb statt.
Du machst die Umschulung in einer Bildungs-Einrichtung.

In einem BFW bekommen Menschen mit Behinderungen
viel Unterstützung.
Zur Vorbereitung auf die Umschulung
kannst du einen Lehrgang besuchen.
Der Lehrgang heißt:
Rehabilitations-Vorbereitungs-Lehrgang
In dem Lehrgang werden Schul-Fächer wiederholt.
Zum Beispiel:
  • Deutsch
  • Mathe
  • Oder Englisch
Auch der Umgang mit einem Computer wird geübt.
Damit die Umschulung erfolgreich wird.

Die Kosten für die Umschulung in einem BFW können
zum Beispiel
  • von der Agentur für Arbeit
  • von der Unfall-Versicherung
  • Oder von der Renten-Versicherung
übernommen werden.

Hier werden Schwere Wörter in Leichter Sprache erklärt:

Agentur für Arbeit
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,
die eine Arbeit suchen.
Und sie hilft Menschen,
damit sie ihre Arbeit behalten können.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.
Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle
Agenturen für Arbeit in Deutschland.
Die Agentur für Arbeit in deiner Stadt ist für dich zuständig.
Oder eine Agentur für Arbeit in deiner Nähe.
Allgemeiner Arbeits-Markt
Der allgemeine Arbeits-Markt ist da,
wo auch Menschen ohne Behinderungen arbeiten.
Man arbeitet auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
wenn man
  • In einem großen oder kleinen Betrieb arbeitet
  • Bei einer Stadt oder Gemeinde arbeitet
  • Oder bei einem anderen Arbeit-Geber arbeitet
Wer auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeitet, hat zum Beispiel:
  • einen Arbeits-Vertrag mit einer Firma
  • Und einen festen Lohn
Menschen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
können auch arbeits-los werden.
Berufliche Reha
Berufliche Reha ist das kurze Wort für:
Berufliche Rehabilitation
Rehabilitation bedeutet Wieder-Herstellung.

Berufliche Rehabilitation bedeutet zum Beispiel:
Frau Müller war lange krank.
Jetzt will Frau Müller wieder arbeiten gehen.
Damit das klappt, muss sie eine Weiter-Bildung machen.
Nach der erfolg-reichen Weiter-Bildung
kann sie bei ihrem alten Arbeit-Geber weiter arbeiten.
Handwerks-Kammer
Eine Handwerks-Kammer hilft Handwerkern
bei Fragen oder Problemen.
In Deutschland gibt es viele Handwerks-Kammern.
Jede Handwerks-Kammer kümmert sich
um die Handwerker in der Nähe.

Ein Handwerker mit einer eigenen Firma
ist immer Mitglied von einer Handwerks-Kammer.
Ein Mitglied zahlt der Handwerks-Kammer Geld.
Dieses Geld heißt Mitglieds-Beitrag.

Das sind die Aufgaben von der Handwerks-Kammer:
Die Handwerks-Kammer sagt:
Das müssen Auszubildende lernen.
Die Handwerks-Kammer hilft Auszubildenden
Ein Handwerker möchte eine eigene Firma haben?
Dann berät die Handwerks-Kammer den Handwerker.
Ein Handwerker möchte etwas Neues lernen?
Dann hilft die Handwerks-Kammer dem Handwerker.
Die Handwerks-Kammer sagt den Politikern:
Das wollen Handwerker.
Industrie- und Handels-Kammer
In vielen Städten gibt es eine Industrie- und Handels-Kammer.
Kurz sagt man: IHK
Die IHK kümmert sich um Unternehmen in einer Stadt und der Umgebung.
Die IHK hat besondere Rechte und Pflichten.
Die IHK übernimmt Aufgaben für den Staat.
Die IHKs haben viele Mitglieder.
Selbst-ständige Unternehmer müssen Mitglied sein.

Die IHKs bieten Beratungen an.
Oft kostenlos.
Die IHKs geben auch Informationen.
Oft kostenlos.
Die Beratungen sind für Unternehmen.
Es geht um Steuern und Rechte.
Es geht um Zusammen-Arbeit von Unternehmen.

Manche Aufgaben gibt der Staat an die IHKs ab.
Zum Beispiel:
Aufgaben bei der Ausbildung
Die IHKs betreuen die Berufs-Ausbildung.
Die IHKs beraten Betriebe und Auszubildende.
Sie helfen bei Fragen.
Die IHKs planen viele Tausend Prüfungen im Jahr.
Das sind Prüfungen in der Ausbildung
Und Prüfungen in der Weiter-Bildung.
Prüfer aus Unternehmen helfen dabei.
Landwirtschafts-Kammer
LWK ist die Abkürzung für Landwirtschafts-Kammer.
Eine Landwirtschafts-Kammer ist ein Verband.
Dieser Verband vertritt die Interessen von den Landwirten
Und von den Forstwirten.
Einige Bundes-Länder haben eine Landwirtschafts-Kammer.

Die LWK unterstützt aber nicht nur Landwirtschaft und Forst-Wirtschaft.
Sie unterstützt auch Ernährungs-Wirtschaft, Gartenbau und Fischerei.

So unterstützt die LWK diese Bereiche:
Sie berät Menschen bei der Arbeit.
Sie bietet Ausbildungen und Weiter-Bildungen an.
Sie organisiert Veranstaltungen.
Sie betreut Betriebe.
Sie berät die Politik.
Die Politik trifft Entscheidungen für die Landwirtschaft.
Die LWK arbeitet mit Wissenschaftlern zusammen.
So kann sie neue Erkenntnisse vermitteln.
Renten-Versicherung
Die Renten-Versicherung ist ein Teil
von der Sozial-Versicherung in Deutschland.

Zur Sozial-Versicherung gehören
  • die Renten-Versicherung,
  • die Kranken-Versicherung,
  • die Pflege-Versicherung,
  • die Arbeitslosen-Versicherung
  • Und die Unfall-Versicherung.
Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:
Wenn sie wegen Krankheit
Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.
Oder gar nicht mehr arbeiten können.
Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.
Oder Erwerbs-Minderung.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.
Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.
Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.

Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.
Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.
Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.
Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.

Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:
Die Beratung
  • von versicherten Personen,
  • von Rentnern
  • Und von Arbeit-Gebern.
Unfall-Versicherung
Die gesetzliche Unfall-Versicherung
gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.
Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.

Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:
  • Die Arbeitslosen-Versicherung
  • Die gesetzliche Kranken-Versicherung
  • Die Pflege-Versicherung
  • Und die Deutsche Renten-Versicherung
Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können.
Auch wenn er krank ist.
Oder arbeitslos.
Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.
Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall
finanzielle Unterstützung und schnelle Hilfe.

Die gesetzliche Unfall-Versicherung kümmert sich um Menschen,
die einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
Oder die einen Unfall bei der Arbeit haben.
Oder die eine Berufs-Krankheit haben.

Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen
sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung.
Das bedeutet:
Sie machen die Verwaltung und sie bezahlen Geld.
Sie kümmern sich um die Menschen,
wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben.
Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
Oder in der Schule oder im Kindergarten.
Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden.

Eine Berufs-Genossenschaft ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Dort sind alle Arbeit-Nehmer versichert.

Eine Unfall-Kasse
ist auch eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Die Unfall-Kasse ist aber vor allem für Arbeit-Nehmer,
die im öffentlichen Dienst arbeiten.

Öffentlicher Dienst bedeutet:
Die Arbeit-Nehmer arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land.

Zum Beispiel:
  • In einer Schule
  • In einem Kranken-Haus
  • Oder bei der Müll-Abfuhr
Diese Personen sind ebenfalls bei einer Unfall-Kasse versichert:
  • Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen
  • Schülerinnen und Schüler
  • Studentinnen und Studenten
  • Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet
Ehren-Amt bedeutet:
Jemand macht die Arbeit freiwillig und bekommt kein Geld.
Er arbeitet ehren-amtlich.

Weitere Informationen

Referenznummer:

R/bild54


Informationsstand: 16.04.2024