Wer hilft?

Bei der Suche nach der passenden Ausbildung und dem richtigen Beruf können dir andere helfen. Sprich über deine Wünsche und Probleme zunächst mit deinen Eltern und deiner Familie, deinen Lehrerinnen und Lehrern und mit den Leuten aus deinem Freundeskreis. Zusätzlich erhältst du Beratung und Unterstützung von Stellen, die sich gut auskennen bei den Themen Berufsausbildung und Arbeit für junge Menschen mit Förderbedarf oder einer Behinderung.

Eine Frau erklärt zwei Jugendlichen etwas. Einer hat lange Haare, der andere ein breites Stirnband. Sie sitzen vor vielen Büchern. @valeriyhoncharuk via canva.com Eine Frau erklärt zwei Jugendlichen etwas. Einer hat lange Haare, der andere ein breites Stirnband. Sie sitzen vor vielen Büchern. @valeriyhoncharuk via canva.com

Wer hilft bei der Berufsorientierung?

Die Agentur für Arbeit ist in Deutschland die wichtigste Stelle, wenn es um Berufsorientierung geht. Die Agentur für Arbeit ist für alle Belange rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zuständig. Ihre Aufgaben sind vom Staat vorgegeben. Die Agentur für Arbeit informiert dich, welche Ausbildungsmöglichkeiten und Berufe es überhaupt gibt. Sie hilft dir auch, herauszufinden welcher Beruf zu dir am besten passt. Für Menschen mit Behinderungen hat die Arbeitsagentur speziell geschulte Beratungskräfte.

Wenn es um den Übergang von der Schule in den Beruf geht, sind oft neben der Agentur für Arbeit das Jobcenter, das Jugendamt und weitere Stellen rechtlich am Prozess beteiligt. In manchen Orten haben sich dazu Bündnisse gebildet unter dem Namen „Jugendberufsagentur“, um besser über die Zuständigkeiten und Wege beraten zu können. Die Jugendberufsagenturen haben also eine wichtige Lotsenfunktion. Einige Jugendberufsagenturen arbeiten mit den örtlichen Schulen zusammen und unterstützen bereits bei der Berufsorientierung. 

Eine andere wichtige Stelle ist der Integrationsfachdienst (IFD). Er berät junge Menschen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Der IFD arbeitet zumeist im Auftrag der Integrationsämter / Inklusionsämter, der Agentur für Arbeit sowie der Rehabilitationsträger. Die Integrationsämter / Inklusionsämter unterstützen ebenfalls Menschen mit (schweren) Behinderungen und deren Arbeitgebende bei Ausbildung und Beruf.

Daneben bieten Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und weitere Bildungs- und Reha-Anbieter für Jugendliche mit Förderbedarf Maßnahmen zur Eignungsabklärung und Arbeitserprobung an. Die Maßnahmen werden in der Regel von der Agentur für Arbeit vermittelt. Du kannst dich aber vorab auch schon einmal von den Bildungs- und Reha-Anbietern über ihr Angebot informieren lassen.

IRAs Tipps

Unterstützung findest du auch bei den Kammern. Die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern beraten zu Berufsbildern und Ausbildungsberufen in ihren regionalen Betrieben und zu Möglichkeiten für Auszubildende mit Einschränkungen. Oft sind sie gut vernetzt mit den Integrationsämtern / Inklusionsämtern.

Interessant sind für dich vielleicht auch Werkstätten für behinderte Menschen, Andere Leistungsanbieter und Inklusionsbetriebe. Alle drei bieten Bildungs- oder Arbeitsmöglichkeiten in einem geschützten Arbeitsumfeld an und beraten dich zu ihren jeweiligen Bildungsbereichen und Arbeitsfeldern.

Wer hilft bei der Suche nach dem richtigen Ausbildungsplatz?

Die Agentur für Arbeit ist in Deutschland die zentrale Stelle bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Die Agentur für Arbeit ist für alle Belange rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zuständig. Ihre Aufgaben sind vom Staat vorgegeben. In bestimmten Fällen kann auch das Jobcenter zuständig sein für die Ausbildungsvermittlung. Für Menschen mit Behinderungen hat die Agentur für Arbeit speziell geschulte Beratungskräfte. Diese helfen auch, wenn ein Ausbildungsplatz in einer außerbetrieblichen Einrichtung gesucht wird, beispielsweise in einem Berufsbildungswerk. 

Auch die Jugendberufsagenturen, die Bündnisse sind von der örtlichen Agentur für Arbeit, Jobcenter und zuständigen Ämtern, können dich unterstützen und dir dabei helfen, einen Ausbildungsplatz zu finden.

Unterstützung findest du ebenfalls bei den Kammern. Die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern wissen, wo es freie Ausbildungsplätze bei den Betrieben in ihrer Region gibt.

Oft arbeiten die Kammern eng mit den Integrationsämtern / Inklusionsämtern zusammen. Deren Fokus liegt auf der Beschäftigung und Arbeitsplatzsicherung von Menschen mit (schweren) Behinderungen. Die Integrationsämter / Inklusionsämter können, zusammen mit den Kammern, helfen Ausbildungsplätze im jeweiligen Kammerbezirk zu finden, die geeignet sind. Dies können beispielsweise Fachpraktikerausbildungen sein mit reduzierten theoretischen oder praktischen Anteilen. 

Eine andere wichtige Stelle ist der Integrationsfachdienst (IFD). Er berät junge Menschen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf und hilft bei der Suche nach geeigneten Ausbildungsplätzen. Der IFD arbeitet meist im Auftrag der Integrationsämter / Inklusionsämter, der Agentur für Arbeit sowie der Rehabilitationsträger. 

Interessant sind für dich vielleicht auch die Inklusionsbetriebe. Sie bieten Arbeitsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, aber in einem geschützten Arbeitsumfeld. Die Inklusionsbetriebe bilden auch zunehmend aus. Bei den Inklusionsbetrieben kannst du dich direkt initiativ informieren oder bewerben.

Wer hilft, wenn du nach der Schule noch keinen festen Plan hast?

Vielleicht hast du die Schule ohne Abschluss verlassen, vielleicht kannst du dich einfach nicht für eine berufliche Richtung entscheiden, vielleicht findest du keinen Job? Vielleicht hast du gerade zusätzliche Probleme in deinem sozialen oder familiären Umfeld und weißt im Moment einfach nicht weiter.

Wenn du viele unterschiedliche Fragen und Probleme gleichzeitig hast, helfen dir die Jugendberufsagenturen. Sie finden die für dich zuständigen Ansprechstellen heraus und zeigen dir Lösungswege auf für deine individuelle Situation. Auch die Agentur für Arbeit berät dich zu möglichen Wegen im Bereich Übergang Schule – Beruf.

Eine andere wichtige Stelle ist der Integrationsfachdienst (IFD). Er berät junge Menschen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf. In manchen Bundesländern, beispielsweise Nordrhein-Westfalen, unterstützt auch das Inklusionsamt junge Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Orientierung zwischen Schule und der betrieblichen Ausbildung. 

Wer hilft, wenn du Berufe ausprobieren willst?

Ein freiwilliges Praktikum auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann dir helfen, dich in einem Berufsfeld auszuprobieren, bevor du dich für eine Ausbildung entscheidest. Praktika kannst du in Unternehmen, Handwerksbetrieben und Behörden machen. Bei der Suche nach einem Praktikumsplatz hilft dir die Agentur für Arbeit. Auch die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern unterstützen dich bei der Suche. Sie wissen, welche Betriebe in ihrer Region auf der Suche nach möglichen Auszubildenden sind.

Eine weitere mögliche Ansprechstelle ist der Integrationsfachdienst. Er berät junge Menschen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Der Integrationsfachdienst hat zumeist Kontakt zu regionalen Betrieben und kann teilweise in Praktikumsstellen vermitteln. Auch manche Inklusionsbetriebe bieten Praktikumsstellen an. Bei den Inklusionsbetrieben kannst du dich direkt informieren oder initiativ bewerben.

Wer hilft bei Fragen zu finanzieller Unterstützung rund um die Ausbildung?

Es gibt viele finanzielle Hilfen rund um eine Ausbildung. Hilfen und Zuschüsse können in bestimmten Fällen auch die Ausbildungsbetriebe erhalten. Dies gilt besonders bei der Ausbildung von Menschen mit Förderbedarf. Die wichtigste Ansprechstelle ist die Agentur für Arbeit. Diese ist oft auch diejenige Stelle, die bei einer Erstausbildung die Zuschüsse für Maßnahmen bezahlt. Auch weitere Stellen können dich rund um finanzielle Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen beraten, beispielsweise die Jugendberufsagenturen, die Integrationsämter / Inklusionsämter und die Integrationsfachdienste.

IRAs Tipps

Unterstützung findest du auch bei den EUTB (Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen). Die EUTB beraten Menschen mit Behinderungen ergänzend zu den bestehenden Beratungsstellen. Ein besonderes Merkmal der EUTB ist die Beratung von Betroffenen für Betroffene. Zu den Angeboten der EUTB gehört auch die Beratung zu Förderleistungen und zu Wegen in den Beruf.

Wer hilft, wenn es kriselt in der Ausbildung?

Manchmal merkst du während der Ausbildung, dass der Lernstoff zu viel ist oder dir die praktischen Ausbildungsanteile Probleme machen. Vielleicht kriselt es auch zwischen dir und deiner Ausbildungskraft oder zwischen dir und den Kolleginnen und Kollegen.

Wusstest du?

Die Agentur für Arbeit kann dir helfen, die Ausbildung abzuschließen. Sie organisiert beispielsweise Nachhilfeunterricht oder stellt dir eine Person zur Seite, die dich begleitet und mit dir Probleme löst.

Du kannst auch den Integrationsfachdienst und das Integrationsamt / Inklusionsamt nach Hilfe fragen. Beide Stellen sind darauf spezialisiert, die Ausbildungs- und Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen zu sichern. Falls du eine Ausbildung mit Kammerabschluss machst und Schwierigkeiten mit Ausbildungsinhalten oder Prüfungen hast, helfen dir die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der Kammern weiter.

Auch die Jugendberufsagenturen sind gute Anlaufstellen, wenn du Probleme in der Ausbildung hast oder gerade nicht mehr weiterweißt.

Wer hilft bei Fortbildung, Weiterbildung und Umschulung?

Du möchtest dich in deinem erlernten Beruf weiterbilden oder deine vorhandenen Kenntnisse vertiefen? Vielleicht kannst du aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung auch nicht mehr in deinem bisherigen Beruf arbeiten und interessierst dich für eine Umschulung? Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter beraten dich zu Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung, zu Fragen der beruflichen Neuorientierung und zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. In vielen Fällen sind sie auch die zuständigen Stellen für die finanzielle Förderung bei Weiterbildungsmaßnahmen.

Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern können dich beraten, wenn du dich für die Erlernung eines neuen Berufs mit Kammerabschluss interessierst. Sie kennen die Betriebe in ihrer Region und deren Ausbildungsmöglichkeiten. 

Je nach deiner Lebenssituation kann es sein, dass für die Beratung und finanzielle Förderung deiner Fortbildung, Weiterbildung oder Umschulung andere Stellen zuständig sind als die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dies können beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung sein. Wenn du schwerbehindert bist oder eine Gleichstellung hast, und ohne eine Weiterbildung dein Arbeitsplatz in Gefahr gerät,  berät und fördert in manchen Fällen auch das Integrationsamt / Inklusionsamt.

Wusstest du?

Nehmen Menschen mit Behinderungen an üblichen Maßnahmen der Aus- oder Weiterbildung teil, erhalten sie grundsätzlich die gleichen Leistungen wie nichtbehinderte Menschen, beispielsweise einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit. Wenn jedoch wegen der Art und Schwere einer Behinderung besondere Maßnahmen oder spezialisierte Bildungs- und Reha-Anbieter erforderlich sind, können Menschen mit Behinderungen auch sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erhalten, beispielsweise eine Umschulung in einem Berufsförderungswerk.

Je nach Einzelfall kannst du dir die Maßnahme und den Bildungsanbieter selbst aussuchen. In anderen Fällen erhältst du von der Stelle, die deine Fortbildung, Weiterbildung oder Umschulung fördert, ein Angebot zur Teilnahme an einer konkreten Maßnahme.

IRAs Tipps

Schau dich auch selbst aktiv nach Anbietern um, und lass dich von ihnen beraten, ob sie für deine Weiterbildung oder Umschulung die geeigneten Maßnahmen anbieten. Die Anbieter informieren dich, ob ihre Maßnahmen von deinem zuständigen Reha-Träger gefördert werden, über das Antragsverfahren und welche Schritte dafür notwendig sind.

Interessant sind für dich vielleicht auch Werkstätten für behinderte Menschen, Andere Leistungsanbieter und Inklusionsbetriebe. Alle drei bieten Bildungs- oder Arbeitsmöglichkeiten in einem geschützten Arbeitsumfeld an und beraten dich zu ihren jeweiligen Bildungsbereichen und Arbeitsfeldern. 

Du willst es ganz genau wissen?

Hier erfährst du, welche Förderleistungen mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) verbunden sein können. Außerdem erhältst du Infos zur LTA-Beantragung, den zuständigen Stellen sowie Erklärungen zu den verschiedenen Möglichkeiten von Fortbildung und Umschulung.

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Was findest du in diesem Bereich der Seite?

Andere Leistungsanbieter

Sogenannte Andere Leistungsanbieter sind eine Alternative zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Wie die WfbM sind sie Anbieter von beruflicher Bildung und / oder Beschäftigungsmöglichkeiten.

Du bekommst bei Anderen Leistungsanbietern im Berufsbildungsbereich verschiedene Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt oder kannst dich im Arbeitsbereich in verschiedenen Arbeitsfeldern erproben. Manche der Anderen Leistungsanbieter bieten sowohl den Berufsbildungsbereich als auch den Arbeitsbereich an, manche nur eine der beiden Möglichkeiten. Die Angebote finden teilweise beim Anderen Leistungsanbieter statt, teilweise arbeiten die Anderen Leistungsanbieter auch mit örtlichen Betrieben zusammen, in denen du lernen oder dich erproben kannst.

Die Angebote der Anderen Leistungsanbieter richten sich an Menschen, die nicht, oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können und die grundsätzlich Anspruch auf eine Aufnahme in eine WfbM haben.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist für alle Belange rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zuständig. Sie vermittelt Arbeits- und Ausbildungsstellen, übernimmt die Berufsberatung und die Förderung der Berufsausbildung. Die Agentur für Arbeit ist auch zuständig für das Arbeitslosengeld, wenn du arbeitslos wirst, vorher gearbeitet und die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. In der Alltagssprache wird statt „Agentur für Arbeit“ oft der Begriff „Arbeitsagentur“ und manchmal auch noch der alte Begriff „Arbeitsamt“ verwendet.

Die Agentur für Arbeit setzt Beschlüsse des Arbeitsministeriums um. Der umfangreiche Aufgabenbereich wird der Agentur für Arbeit also vom Staat vorgegeben. Die Agentur für Arbeit gliedert sich in die Bundesagentur für Arbeit (BA), Regionaldirektionen und örtliche Agenturen für Arbeit.

Die Bundesagentur für Arbeit ist verpflichtet, in den einzelnen Agenturen für Arbeit besondere Stellen für die Förderung von Menschen mit Behinderungen einzurichten. Diese Stellen heißen „Reha-Teams“. In den Reha-Teams kümmern sich speziell geschulte Beratungskräfte darum, dass Jugendliche und Erwachsene bei Behinderungen oder drohender Behinderung möglichst auf Dauer am Arbeitsleben teilhaben können.

Die Reha-Teams beraten dich, aber auch deine Lehrkräfte, Eltern und Angehörigen. Sie können weitere Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit, beispielsweise den Ärztlichen Dienst, mit einbeziehen. Zusammen entscheiden sie mit dir, welche Fördermaßnahmen in Frage kommen.

Dabei kann es sich um Hilfen für folgende Bereiche handeln: 

  • berufliche Orientierung,
  • Berufsberatung,
  • Berufsvorbereitung,
  • eine Berufsausbildung machen,
  • einen geeigneten Ausbildungsplatz finden, 
  • einen geeigneten Arbeitsplatz finden, 
  • eine Umschulung oder Weiterbildung machen.

Für die bundesweite Suche nach Fachkräften und nach Arbeitsstellen gibt es eine zentrale Jobbörse. Hier findest du auch Ausbildungsplätze und Praktikumsplätze. Über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Arbeitsagentur (ZAV) wird eine Vermittlung für schwerbehinderte Akademikerinnen und Akademiker angeboten.

Wusstest du?

In den Berufsinformationszentren der Agentur für Arbeit können sich Jugendliche und Erwachsene beraten lassen. Die Beratung steht allen offen, die erstmals einen Beruf erlernen möchten oder eine berufliche Neuorientierung anstreben. Damit können die Beratungsangebote von Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, Umschülerinnen und Umschülern genutzt werden.

Berufsbildungswerke

Ein Berufsbildungswerk (BBW) ist eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation. In Berufsbildungswerken können junge Menschen mit Behinderungen eine berufliche Erstausbildung oder Berufsvorbereitung machen, wenn eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist. Die Art der Ausbildung in einem BBW nennt man „Außerbetriebliche Ausbildung“. BBW unterstützen bei der Berufsauswahl und qualifizieren bis zum erfolgreichen Kammerabschluss.

Zielgruppe der Berufsbildungswerke sind junge Menschen, die wegen ihrer Behinderung besondere Hilfen brauchen, um eine Ausbildung machen zu können. Die Kosten für das Berufsbildungswerk werden meistens finanziert durch die Agentur für Arbeit.

BBW sind behinderungsgerecht gestaltet und haben meist eine eigene Berufsschule, Ausbildungsstätten und Wohngelegenheiten.

Der praktische und theoretische Unterricht im BBW erfolgt durch qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder, Meisterinnen und Meister sowie sonderpädagogisch ausgebildete Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer. Bei Bedarf kannst du ärztliche, psychologische und sozialpädagogische Unterstützung erhalten. Darüber hinaus gibt es Freizeit- und Sportangebote.

Wusstest du?

Viele BBW bilden gemeinsam mit Betrieben aus der Region aus und bieten kooperative oder integrative Berufsausbildungen an. Dabei werden die betrieblichen Anteile der Ausbildung ganz oder teilweise in Betriebe verlagert. Das Berufsbildungswerk sorgt für den theoretischen Teil der Ausbildung. Es unterstützt dich und den Betrieb auch während der praktischen Ausbildung. Ein Übergang in eine reguläre betriebliche Ausbildung ist möglich.

Berufsförderungswerke

Berufsförderungswerke (BFW) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, die die Wiedereingliederung ins Berufsleben unterstützen. Sie bieten für Menschen mit Behinderungen Berufsfindungsmaßnahmen, Arbeitserprobungsmaßnahmen, Weiterbildungen und Umschulungen an. BFW helfen bei der beruflichen Neuorientierung, beim Erlernen einer neuen Tätigkeit und beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. 

BFW richten sich vor allem an erwachsene Menschen, die bereits berufstätig waren, die aber wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr ihre bisherige berufliche Tätigkeit ausüben können. Manche BFW richten sich mit ihren Maßnahmen auch an Jugendliche mit Beeinträchtigungen, die sich beruflich orientieren und eine außerbetriebliche Erstausbildung machen möchten.

Die meisten BFW bieten Umschulungen mit einem Kammer-Abschluss an. Zu den Umschulungen gehört meist ein mehrmonatiges betriebliches Praktikum. Die BFW kooperieren dafür mit verschiedenen Ausbildungsbetrieben in ihrer Region. Manchmal ist es möglich, den praktischen Teil der Umschulung überwiegend in einem Betrieb zu machen statt beim BFW.

Wusstest du?

Die Berufsförderungswerke verfügen über soziale, medizinische und psychologische Fachdienste und bieten sonderpädagogische Hilfen an. Das BFW unterstützt dich bei Lernschwierigkeiten, Prüfungsangst, privaten Sorgen oder anderen Themen, die während deiner Umschulung oder Ausbildung deine Arbeitsfähigkeit beeinflussen könnten. Du kannst beispielsweise Förderunterricht und pädagogische Begleitung erhalten. Auch für deinen Ausbildungsbetrieb, beispielsweise beim betrieblichen Praktikum, ist das BFW Ansprechpartner bei allen Fragestellungen.

Bildungs- und Reha-Anbieter (LTA-Anbieter)

Es gibt eine Reihe von Anbietern im Bereich berufliche Rehabilitation, die sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) anbieten und die in besonderer Weise auf den Förder- und Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen spezialisiert sind. Zu den angebotenen LTA-Leistungen gehören beispielsweise die Abklärung beruflicher Eignung, berufsvorbereitende Maßnahmen, Berufsausbildungen, Umschulungen und Weiterbildungen. Die Räumlichkeiten der Anbieter sind zumeist entsprechend barrierefrei gestaltet und die Fachkräfte sind besonders geschult. Zu den spezialisierten Anbietern gehören beispielsweise Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke, bei denen du bei Bedarf während der Maßnahmen wohnen kannst sowie Einrichtungen, die keine Unterbringung anbieten.

Vor der Aufnahme in die berufsvorbereitenden oder berufsausbildenden Maßnahmen ist meistens ein Antrag bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise deinem Rehaträger notwendig. In der Regel entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise dein zuständiger Rehaträger mit dir zusammen, welche Maßnahme und welcher Anbieter in Frage kommen.

IRAs Tipps

Schau dich auch selbst aktiv nach Anbietern um, und lass dich von ihnen beraten, ob sie für deinen persönlichen Ausbildungsweg die geeigneten Maßnahmen anbieten. Die Anbieter informieren dich auch über das Antragsverfahren und welche Schritte dafür notwendig sind. Nutze die Möglichkeit, dich an einem Schnuppertag oder nach Absprache bei ihnen vor Ort umzusehen.  

Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

In Deutschland gibt es in jedem Bundesland EUTB-Beratungsstellen. EUTB steht für „Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung“. Die EUTB-Beratungsstellen informieren Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Du kannst dich unabhängig von deinem Wohnort und von deiner Teilhabebeeinträchtigung von jeder dieser Stellen beraten lassen. Die Beratung richtet sich nach deinen individuellen Bedürfnissen und Anliegen.

Die EUTB-Beratungsstellen beraten ergänzend zu den bereits existierenden Beratungsangeboten anderer Stellen, wie beispielsweise die der Agentur für Arbeit oder die der Rentenversicherung. Die EUTB-Beratungsstellen ersetzen nicht deren Beratungs- und Betreuungsaufgaben.

Typische Fragen an die EUTB könnten sein:

  • Wie kann ich durch einen Antrag eine Schwerbehinderung anerkennen lassen?
  • Kann und sollte ich (bewilligte) Teilhabeleistungen als Persönliches Budget organisieren?
  • Mit welchen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann ich meinen aktuellen Job behalten?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, um aus dem Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen und ist das für mich sinnvoll?
  • Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, um mit einem Auto am sozialen Leben teilzuhaben?

Wusstest du?

In vielen EUTB-Angeboten kannst du dich durch sogenannte Peers beraten lassen. Peers sind Beratungsfachkräfte, die selbst von Behinderung betroffen sind oder die Angehörige von Menschen mit Behinderungen sind. Sie können sich von daher gut in deine Anliegen einfühlen. Die Beratungsmethode nennt man „Peer Counseling“.

Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern

Alle Handwerksbetriebe und alle Unternehmen gehören einer Kammer an. Die Handwerksbetriebe gehören zur Handwerkskammer (HwK), alle Gewerbetreibende und Unternehmen gehören zur Industrie- und Handelskammer (IHK). Die HwK und die IHK sind mit regionalen Stellen in allen Bundesländern vertreten. Außerdem gibt es verschiedene Landwirtschaftskammern. Sie sind die Organisationen für Unternehmen in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft.

Die Kammern vertreten das Interesse der ihnen zugehörigen Betriebe und Unternehmen. Sie bieten den Betrieben und Unternehmen verschiedene Beratungsleistungen, beispielsweise auch zum Thema Beschäftigung mit Behinderung. In fast allen Kammern gibt es Fachkräfte, die sich besonders gut mit Fragen zur Ausbildung auskennen.

Übrigens: Viele Kammern verwenden die Begriffe „Lehrlinge“, „Lehre“ und „Lehrstellen“, wenn sie von Azubis, Ausbildung und Ausbildungsplätzen sprechen. Es ist aber dasselbe gemeint.

Wusstest du?

Wenn du eine Ausbildung mit Kammerabschluss machen möchtest, unterstützen die Fachkräfte der Ausbildungsberatung dich, deine Eltern und deine Ausbildungskräfte bei der Lösung aller Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit der Ausbildung auftreten können. Sie geben beispielsweise Informationen zu einzelnen Abschlüssen, Verlängerung, Verkürzung und vorzeitiger Beendigung von Ausbildungsverträgen, Arbeitszeiten und Vergütung und überbetrieblicher Ausbildung.

Die Fachkräfte der Ausbildungsberatung stehen auch den Unternehmen, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Ausbildungsfragen zur Verfügung. Dabei helfen sie insbesondere bei der Klärung von Rechten und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag.

IRAs Tipps

Lass dich schon während deiner Schulzeit von der Ausbildungsberatung der Kammern zu Berufsbildern sowie Ausbildungsmöglichkeiten informieren. Die Ausbildungsberatung unterstützt dich auch bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und hilft Unternehmen, Azubis zu finden, beispielsweise durch Vermittlungsaktionen und Lehrstellenbörsen.

Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse und Qualifizierungsmöglichkeiten in verschiedenen Branchen an. In Inklusionsbetrieben arbeiten in der Regel Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam.

Neben dem Begriff Inklusionsbetrieb werden auch die Begriffe „Inklusionsunternehmen“ und „Inklusionsfirma“ benutzt. Das bedeutet dasselbe.

Zielgruppen von Inklusionsbetrieben sind schwerbehinderte Menschen, die wegen der Art oder der Auswirkung ihrer Behinderung besondere Schwiergkeiten haben, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gelangen. Zu den Zielgruppen gehören auch Menschen, die nach dem Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden sollen. Eine weitere Zielgruppe sind psychisch kranke Menschen, deren Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Einige Inklusionsbetriebe bilden auch Menschen mit Unterstützungsbedarf aus. Für diese Betriebe gibt es verschiedene Förderleistungen, damit die Berufsausbildung zum Erfolg wird.

Wusstest du?

Bei der Ausbildung in Inklusionsbetrieben gibt es verschiedene Möglichkeiten: Du kannst neben einer betrieblichen Ausbildung und einer theoriereduzierten Fachpraktikerausbildung auch eine außerbetriebliche kooperative Ausbildung bei einem Bildungsträger machen. Hierbei wird ein Vertrag zwischen dir und einem Bildungsträger geschlossen. Die praktische Ausbildung findet im Inklusionsbetrieb statt, der theoretische Teil in der Berufsschule. Der Bildungsträger unterstützt dich beispielsweise durch Nachhilfe und Stützunterricht. Er hilft aber auch, wenn es Probleme im Betrieb gibt oder Unterstützung im Alltag gebraucht wird. 

IRAs Tipps

Erkundige dich bei deinem Wunschbetrieb nach den verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten. Nicht alle ausbildende Betriebe bieten alle Varianten an.

Nutze vorher auch die Möglichkeit, bei einem Inklusionsbetrieb ein Praktikum im Rahmen der Berufsorientierung zu machen.

Integrationsamt / Inklusionsamt

In jedem Bundesland gibt es mindestens ein Integrationsamt. In einigen Bundesländern werden sie „Inklusionsamt“ genannt. Integrationsämter / Inklusionsämter sind zentrale Ansprechstellen bei der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen.

Zielgruppen der Integrationsämter / Inklusionsämter sind schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und die betriebliche Interessensvertretung. Integrationsämter / Inklusionsämter sind auch wichtige Ansprechstellen für Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen ausbilden.

Integrationsämter / Inklusionsämter helfen dabei, dass schwerbehinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelangen können, und dabei, dass bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze von Menschen mit Behinderungen erhalten werden können, wenn es zu Problemen kommt. Dafür bieten sie Bildungs- und Informationsangebote, Beratungen und helfen auch durch finanzielle Unterstützung. Die Leistungen des Integrationsamtes / Inklusionsamtes sind eine Ergänzung zu den Leistungen der Agentur für Arbeit und der Rehabilitationsträger.

Wusstest du?

Das Integrationsamt / Inklusionsamt ist ein wichtiger Ansprechpartner für Unternehmen, die Azubis mit Schwerbehinderung einstellen möchten. Es berät zur behinderungsgerechten Ausstattung der Ausbildungsstätte, und stellt, je nach Einzelfall, Darlehen und Zuschüsse für die Einrichtung neuer Ausbildungsplätze bereit. Das Integrationsamt / Inklusionsamt erstattet dem Unternehmen Gebühren, die bei einem schwerbehinderten Azubi entstehen können, beispielsweise Prüfungsgebühren. Es gibt außerdem Zuschüsse bei Kosten für die berufliche Ausbildung.

IRAs Tipps

Frag nach, ob dein Integrationsamt / Inklusionsamt eine Fachberatung für inklusive Bildung hat. Manche Integrationsämter / Inklusionsämter, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, helfen dir damit bereits, wenn du noch in der Schule bist. Die Fachberatung begleitet dich als Lotse zwischen der beruflichen Orientierung in der Schule und der betrieblichen Ausbildung. Die Fachberatung berät auch ausbildende Betriebe zum Thema „Behinderung und Ausbildung“. Die Beratungsfachkräfte sind dabei meist gut vernetzt mit den Kammern in ihrer Region und deren Unternehmensnetzwerken. Ziel ist es, gemeinsam Antworten und Lösungen für individuelle Probleme und Situationen zu finden. 

Integrationsfachdienst (IFD)

Integrationsfachdienste (IFD) beraten und unterstützen Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Daneben helfen sie, Probleme in bestehenden Arbeitsverhältnissen zu lösen, um Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten. Integrationsfachdienste handeln im Auftrag der Integrationsämter  / Inklusionsämter, Agenturen für Arbeit (ggf. auch der Jobcenter) oder Rehabilitationsträger. 

Zielgruppen der IFD sind vor allem

  • besonders betroffene schwerbehinderte Menschen, die arbeitsbegleitende Betreuung brauchen,
  • Beschäftigte aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die Vorbereitung brauchen für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, 
  • schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die Unterstützung brauchen, um eine  Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen. 

Zu den Aufgaben der IFD gehören die Beratung und Unterstützung sowohl der Menschen mit Behinderungen als auch deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Wusstest du?

Damit dir der Sprung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt, bietet dir der IFD verschiedene Hilfen, beispielsweise

  • Erarbeitung deines individuellen Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofils,
  • Suche eines geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz,
  • Vorbereitung auf den vorgesehenen Arbeits- oder Ausbildungsplatz,
  • Begleitung während der Einarbeitungsphase bis zu 6 Monate,
  • Begleitung/Coaching am Arbeits- oder Ausbildungsplatz,
  • Aufklärung deiner Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen über die Auswirkungen bestimmter Behinderungen und entsprechende Verhaltensempfehlungen,
  • Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung,
  • Wiedereingliederungsmaßnahmen nach längerer Krankheit.

IRAs Tipps

Falls du eine Seh- oder Hörbehinderung hast: Die Integrationsfachdienste haben Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung beziehungsweise können diese mit hinzuziehen.

Jobcenter

Die Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen der Agentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers – zum Beispiel einer Stadt. Die Jobcenter betreuen Menschen, die das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beziehen, sichern den Lebensunterhalt der Hilfesuchenden, fördern aber auch berufliche Weiterbildung und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Für diese Aufgabenbereiche ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Der kommunale Träger übernimmt die Mieten und die Betriebskosten der Betroffen.

Zielgruppe der Jobcenter sind Menschen, die Anspruch auf das Bürgergeld (die Grundsicherung für Arbeitssuchende) haben. Im zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) ist das Bürgergeld geregelt. Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die zwischen 15 und 67 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und sich in Deutschland aufhalten. Jemand ist erwerbsfähig, wenn er oder sie täglich mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Hilfebedürftig ist jemand, wenn er oder sie den eigenen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht mit Einkommen oder vorhandenem Vermögen sichern kann.

Wusstest du?

Zu den Aufgaben der Jobcenter zählt auch die Ausbildungsvermittlung von Jugendlichen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. Diese Aufgabe übertragen die Jobcenter manchmal auf die Agentur für Arbeit. Außerdem unterstützen dich die Jobcenter bei speziellen Problemen, zum Beispiel durch Suchthilfe, Schuldnerberatung oder psychosoziale Betreuung. 

Jugendberufsagenturen

Jugendberufsagenturen sind freiwillige Zusammenschlüsse aus Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendamt und oft auch weiteren Kooperationspartnern, wie Bildungseinrichtungen und Kammern. Sie sind Anlauf- und Beratungsstellen mit dem Ziel, Jugendliche und junge Erwachsene möglichst passgenau beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen.

Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene, die Fragen zu Schule, Berufs- oder Studienwahl haben, einen Job suchen oder Unterstützung in momentanen Problemlagen benötigen.

Du kannst dich beispielsweise mit folgenden Fragen an die Jugendberufsagenturen wenden:

  • Ich habe Probleme in der Schule.
  • Ich brauche einen Schulabschluss.
  • Ich habe keine Idee, was ich überhaupt machen möchte und was meine Stärken sind.
  • Ich suche eine Ausbildung oder Studium.
  • Ich habe Probleme in meiner Ausbildung.
  • Ich suche einen Job.
  • Ich habe ganz andere Probleme und weiß einfach nicht weiter.
  • Ich spreche nicht gut (genug) Deutsch.

Wusstest du?

Am Übergang von der Schule in den Beruf gibt es rechtlich gesehen viele Hilfen und Angebote. Für deren Umsetzung sind verschiedene Fachstellen, Ämter und Behörden zuständig. Das macht für dich oder deine Eltern die Suche nach der passenden Unterstützung manchmal sehr schwierig. Durch die Jugendberufsagenturen, in der sich die verschiedenen zuständigen Stellen zusammengeschlossen haben, musst du nicht mehr selbst herausfinden, welche Stelle zuständig ist oder dir in deiner jeweiligen Situation am besten weiterhelfen kann. Die Jugendberufsagenturen beraten und begleiten dich und zeigen dir Unterstützungsangebote für deine persönliche Situation. 

IRAs Tipps

Jugendberufsagenturen helfen auch Eltern. Vielleicht kann sich euer Kind für keine berufliche Richtung entscheiden, oder hat offensichtlich andere Probleme, aber will sich nicht von euch helfen lassen. Wenn ihr euch hilflos fühlt, oder nicht wisst, welche Beratungsstelle oder Behörde der richtige Ansprechpartner ist, unterstützt euch die Jugendberufsagentur.

Werkstätten für behinderte Menschen

Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Einrichtung für Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. In der WfbM erhalten sie berufliche Bildung und Beschäftigung.

Voraussetzungen für die Aufnahme in eine WfbM sind eine Behinderung und volle Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert ist, wer aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.

Die Werkstätten für behinderte Menschen gliedern sich jeweils in Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich, Förderbereich.

Im Eingangsverfahren wird geschaut, ob die WfbM auch wirklich die richtige Einrichtung für dich ist. Das Prüfen dauert meistens 4 Wochen.

Im Berufsbildungsbereich werden Schulungen und Lehrgänge durchgeführt, damit du besser am Arbeitsleben teilhaben kannst. Der Berufsbildungsbereich dauert in der Regel 24 Monate. Dabei entscheidet sich meistens, ob du anschließend im Arbeitsbereich der WfbM eingesetzt werden kannst oder ob ein Außenarbeitsplatz oder eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt infrage kommt.

Im Arbeitsbereich werden Kundenaufträge erledigt oder es werden verschiedene Serviceleistungen angeboten.

Für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die mit den Tätigkeiten im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich der Werkstatt überfordert sind, gibt es häufig einen speziellen Förder- und Betreuungsbereich.

Wusstest du?

Die Werkstätten haben begleitende Dienste. Diese betreuen dich in den Bereichen Medizin, seelische Gesundheit, bei persönlichen Fragen und Problemen und bei Fragen und Problemen im Zusammenleben.

IRAs Tipps

Du kannst als Beschäftigte oder Beschäftigter einer WfbM auf einem sogenannten Außenarbeitsplatz arbeiten. Dabei übernimmst du in einem Unternehmen vor Ort Aufgaben und entlastest die dortigen Fachkräfte. Du wirst weiterhin über die Werkstatt betreut, versichert und bezahlt. Diese Beschäftigungsform bietet für alle Beteiligten die Möglichkeit, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erst einmal zu erproben. Längerfristig wird damit aber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angestrebt.