06.10.2021 | Umsteigen auf Elektromobilität
Tipp: Höhere Kaufprämie für Elektrofahrzeuge nutzen
Bis Ende 2025 können Interessierte eine staatliche Prämie für den Kauf eines Elektrofahrzeugs erhalten, den sogenannten "Umweltbonus". Eine zusätzliche Innovationsprämie verdoppelt den staatlichen Anteil.
Diese Innovationsprämie gilt seit dem 8. Juli 2020. Sie ist derzeit noch befristet für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021. Laut Beschluss der Konzertierten Aktion Mobilität (KAM) vom 17. November 2020 soll die zusätzliche Prämie jedoch über das Jahr 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden.
- Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).
- Bei Elektrofahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen die Kaufprämien bis zu 7.500 Euro beziehungsweise 5.625 Euro.
Für den Antrag ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig: www.bafa.de