19.04.2022 | Sind Fahrgemeinschaften gesetzlich unfallversichert?

Auch im Team geschützt

Symbol eines Paragrafen auf blauem Hintergrund

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bilden Fahrgemeinschaften, um zur Arbeit zu kommen. Das spart auch Benzinkosten. 

Solche Fahrgemeinschaften stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Berufsgenossenschaft alle Kosten für die medizinische Betreuung und weitere Rehabilitation. Mitglieder von Fahrgemeinschaften sind auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie nicht zusammen von einem Treffpunkt aus starten. Die Fahrgemeinschaft muss zudem nicht regelmäßig stattfinden.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass alle Mitfahrerinnen und Mitfahrer gesetzlich unfallversichert sind. Das können auch berufstätige Eltern sein, die ihre Kinder und deren Freunde auf dem Weg zur Arbeit an der Schule oder der Kindertagesstätte absetzen. Sie bilden alle zusammen eine unfallversicherte Fahrgemeinschaft. 

Mehr Informationen von der BG ETEM: www.bgetem.de