27.10.2025 | REHADAT-kompakt
Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Mit Ausnahme der Krankenkassen sind die Reha-Träger gesetzlich verpflichtet, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu erbringen, wenn diese notwendig sind, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.
REHADAT-kompakt informiert darüber, welcher Träger zuständig ist, wie der Antrag gestellt wird, warum das Inklusionsamt kein Reha-Träger ist, wie Arbeitgebende miteinbezogen werden, wer die Leistung erbringt und wer bei Förderleistungen und Antragstellung informiert und hilft.
REHADAT-kompakt bringt Wissen zur beruflichen Teilhabe auf den Punkt. Jede Ausgabe widmet sich einem Thema und bündelt Wissen auf maximal zwei Seiten. REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr.
Zur Publikation: REHADAT-kompakt | REHADAT Publikationen
(ER)