06.09.2023 | Digitale Fahrzeugzulassung

Online anmelden und direkt losfahren

Grafik mit dem Schriftzug Neu und Ausrufezeichen

Am 1. September 2023 ist die Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten. Eine wesentliche Neuerung ist, dass nach der digitalen Zulassung die Teilnahme am Straßenverkehr sofort möglich ist. Mit dem digitalen Zulassungsbescheid können Kfz-Fahrerinnen und Kfz-Fahrer bis zu zehn Tage ohne Fahrzeugdokumente und Plakette fahren.

Der internetbasierte Behördengang ist rund um die Uhr online möglich, sodass Wartezeiten entfallen, weniger Kosten anfallen und die Anmeldung auch von zu Hause erfolgen kann. Dies ist vor allem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder gesundheitlichen Einschränkungen eine große Erleichterung.

Die Länder und Kommunen sind für die Umsetzung der Online-Fahrzeugzulassung verantwortlich. Die digitalen i-Kfz-Portale werden entsprechend auf i-Kfz Stufe 4 aufgerüstet. Weitere Informationen zum Verfahren sind auf den Internetseiten der zuständigen Zulassungsbehörde erhältlich.

Weitere Informationen: Serviceportal des BVA zur Online-Fahrzeugzulassung

(pt)