Einen LTA-Antrag stellen

Wenn du eine Weiterbildungsmaßnahme oder eine Umschulung machen möchtest, musst du zunächst einmal einen „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” (LTA-Antrag) stellen. Hier erfährst du, was Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind und welche finanziellen Förderleistungen damit verbunden sein können. Außerdem erhältst du Infos zur LTA-Beantragung und wer dich dabei beraten und unterstützen kann.

Eine Frau sitzt in ihrem Büro am Schreibtisch. Das Bild wurde von einer KI erstellt. Eine Frau sitzt in ihrem Büro am Schreibtisch. Das Bild wurde von einer KI erstellt.

Was findest du auf dieser Seite?

Antrag stellen

Die Gesetzgebung hat rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit Menschen nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung wieder zurück in das Arbeitsleben finden. Um eine Fortbildung oder eine Umschulung finanziert zu bekommen, musst du einen Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA-Antrag)" stellen. Du hast einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen alle Reha-Maßnahmen, die kranke oder behinderte Menschen dabei unterstützen, wieder einen dauerhaften Arbeitsplatz zu bekommen. Dazu zählen auch Weiterbildungsmaßnahmen.

Um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten, müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die oder der Betroffene ist behindert oder schwerbehindert oder konkret von einer Behinderung bedroht.
  • Aufgrund der Behinderung kann die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden 
    oder der Einstieg in den Beruf ist ohne Unterstützung nicht möglich.

Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Nehmen Menschen mit Behinderungen an üblichen Maßnahmen der Aus- oder Weiterbildung teil, erhalten sie grundsätzlich die gleichen Leistungen wie nichtbehinderte Menschen. Wenn jedoch wegen der Art und Schwere einer Behinderung besondere Maßnahmen oder spezielle Reha-Einrichtungen erforderlich sind, können Menschen mit Behinderungen auch sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, beispielsweise eine Umschulung in einem Berufsförderungswerk.

Das Angebot an beruflichen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die auf Antrag im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt werden können, ist sehr groß. Das Spektrum reicht von Rehabilitationsvorbereitungslehrgängen über blindentechnische Grundausbildungen bis hin zu Umschulungen mit IHK- oder HWK-Abschluss.

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen beispielsweise:

  • Beratung und Vermittlung
  • Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen
  • Eignungsfeststellungs- und Diagnoseverfahren (zum Beispiel Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung, Arbeitserprobungen, Diagnosemaßnahmen zur Feststellung der Arbeitsmarktfähigkeit - DIA-AM)
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
  • Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildungen (zum Beispiel Blindentechnische Grundausbildung)
  • Berufliche Bildungsmaßnahmen der Aus- und Weiterbildung (Fortbildung und Umschulung)
  • Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung
  • Maßnahmen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
  • Leistungen bei anderen Leistungsanbietern
  • Die Leistungen Budget für Ausbildung und Budget für Arbeit

Die Qualifizierungs- und Weiterbildungs-Maßnahmen können entweder

  • in einem Betrieb,
  • in überbetrieblichen Einrichtungen (zum Beispiel Fachschulen, Bildungszentren) oder
  • in speziellen Rehabilitationseinrichtungen (zum Beispiel Berufsförderungswerke, Berufstrainingszentren, Werkstätten für behinderte Menschen)

durchgeführt werden.

Generell sollen die Bildungsmaßnahmen möglichst nah am Wohnort und außerhalb von den besonderen Reha-Einrichtungen stattfinden. Nur wenn du aufgrund deiner Behinderung auf besondere Hilfen und eine individuelle Betreuung angewiesen bist, kannst du an den Bildungsmaßnahmen in einer speziellen Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation teilnehmen. Dort gibt es in der Regel auch Wohnmöglichkeiten.

IRAs Tipps

Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zählen auch Maßnahmen, an denen du eventuell teilnehmen musst, bevor du eine berufliche Fortbildung oder Umschulung machen kannst. Dies können beispielsweise Eignungstests oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sein.

Bevor du den LTA-Antrag stellst, solltest du dir zunächst einmal überlegen, in welchem Beruf du in Zukunft wieder dauerhaft arbeiten möchtest. In welche berufliche Richtung es gehen soll und welche Bildungsmaßnahmen am besten geeignet sind, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • dem Berufswunsch
  • der bisherigen Tätigkeit
  • der Art der Behinderung
  • der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit
  • den Anforderungen im neuen Beruf
  • der Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt

Wenn du wieder in deinem erlernten Beruf arbeiten möchtest, kannst du eine berufliche Anpassungsqualifizierung machen. Bei dieser Qualifizierung erlernst du deinen alten Beruf nochmal neu. Sie kann auch dazu dienen, eine andere Tätigkeit - beispielsweise an einem anderen Arbeitsplatz - im erlernten Beruf auszuüben.

Wer nach Krankheit oder Unfall nicht mehr in seinen alten Beruf zurückkann, muss sich beruflich neu orientieren, um wieder bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Um herauszufinden, welche Möglichkeiten für dich in Frage kommen, um wieder dauerhaft in das Arbeitsleben zurückzukehren, solltest du dich unbedingt beraten lassen.

Finanzielle Leistungen

Mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können auch finanzielle Leistungen verbunden sein. Dazu zählen beispielsweise

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist
  • Kosten für Lehrgänge, Prüfungsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung und Arbeitsgerät
  • Kraftfahrzeughilfe - Diese umfasst Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges, für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung und für eine Fahrerlaubnis. Anstelle dieser Leistungen können in besonderen Fällen Beförderungskosten übernommen werden
  • Reisekosten (An- und Abreise zum und vom Ort der Maßnahme, Fahrten zwischen Wohnung oder Unterkunft und Bildungsstätte; Familienheimfahrten - in der Regel zweimal im Monat)
  • Kosten für ein Jobcoaching
  • Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen als Hilfe zur Erlangung des Arbeitsplatzes
  • Kosten für nichtorthopädische Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die für die Berufsausübung oder für die Teilnahme einer beruflichen Bildungsmaßnahme erforderlich sind
  • Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang
  • Leistungen zum Lebensunterhalt, etwa in Form von Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld, sowie Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung bei einer Aus- oder Weiterbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation (zum Beispiel Berufsförderungswerk)
  • Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch und zur Pflegeversicherung, wenn sonst der Schutz nicht gewährleistet ist
  • Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Achtung: Du brauchst zuerst die offizielle Genehmigung, dass die Kosten übernommen werden, bevor Geld ausgegeben werden darf. Also erst beantragen, Genehmigung abwarten, dann kaufen. Über Einzelheiten informiert der zuständige Reha-Träger.

Du willst es ganz genau wissen?

Eine genaue Beschreibung der Fördermöglichkeiten liefert das Merkblatt der Agentur für Arbeit zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Im Portal REHADAT-talentplus stehen weitere Informationen zu den finanziellen Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.

Bei wem stelle ich den LTA-Antrag?

Den LTA-Antrag kannst du in der Regel bei folgenden Reha-Trägern beantragen:

Die Deutsche Rentenversicherung ist für die berufliche Reha zuständig, wenn du

  • seit mindestens 15 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist,
  • unmittelbar vorher eine medizinische Reha absolviert hast,
  • oder sich dein Gesundheitszustand so verschlechtert hat, dass dir die Erwerbsunfähigkeit droht.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die berufliche Reha zuständig, wenn als Grund für die Berufsunfähigkeit

  • ein Arbeitsunfall,
  • ein Wegeunfall beim Hin- und Rückweg zur und von der Arbeitsstelle,
  • oder eine Berufskrankheit

vorliegt.

Die Bundesagentur für Arbeit ist in der Regel für die berufliche Reha zuständig, wenn kein anderer Reha-Träger zuständig ist.

Falls du dir nicht sicher bist, welcher Reha-Träger für dich zuständig ist, kannst du den LTA-Antrag bei einem dieser Reha-Träger einreichen. Die Zuständigkeitsfrage klären die Reha-Träger unter sich und leiten den Antrag an die jeweils richtige Stelle weiter. Wenn kein zusätzliches Gutachten notwendig ist, muss nach spätestens fünf Wochen über den Antrag entschieden worden sein.

Häufig arbeiten die Reha-Träger mit den Integrations- beziehungsweise Inklusionsämtern eng zusammen. Einige Leistungen, wie beispielsweise die Arbeitsassistenz, können sowohl durch die Reha-Träger als auch durch die Integrationsämter gefördert werden.

Die Reha-Träger sind zuständig, wenn es darum geht eine Arbeitsstelle zu bekommen, die Integrations- beziehungsweise  Inklusionsämter bei der Erhaltung der Arbeitsstelle.

Wird ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt, haben Betroffene die Möglichkeit, dagegen beim zuständigen Träger Widerspruch einzulegen und den Bescheid noch einmal objektiv prüfen zu lassen. Dieses muss innerhalb von vier Wochen nach der Zustellung des Bescheides schriftlich passieren.

Beratung und Unterstützung bei Anträgen und Bescheiden bei der „2. Chance”

„2. Chance - Rückkehr in den Beruf nach Krankheit oder Unfall” hat eine kostenfreie Expertenhotline rund um das Thema Anträge und Bescheide eingerichtet. Frag' Experten: 0800 / 222 000 3 (Montag - Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr)

Kontaktadressen bei REHADAT

Beratung und Unterstützung bieten auch die Arbeitsagenturen, die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB), die Integrationsfachdienste, die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzlichen Unfallversicherungen an.