Berufsvalidierung - dein berufliches Können sichtbar machen

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Berufs-Validierung - dein berufliches Können sichtbar machen

Viele Menschen arbeiten ohne Berufs-Abschluss.

Das heißt:

Sie haben keine Ausbildung gemacht.

Sie arbeiten aber schon längere Zeit in einem Beruf.

Seit 2025 kann man seine Kenntnisse

Und Fähigkeiten in einem Beruf fest-stellen lassen.

Das Verfahren findet bei den Kammern statt.

Das sind die Kammern:

  • Handwerks-Kammern
  • Industrie- und Handels-Kammern
  • Landwirtschafts-Kammern

Anschließend erhält man ein Zertifikat.

Ein Zertifikat ist ein offizielles Dokument.

Ein Zertifikat ist sowas wie ein Zeugnis.

In dem Zeugnis steht:

Diese Kenntnisse und Fähigkeiten hast du

für einen bestimmten Beruf erworben.

Das Verfahren dafür heißt: Berufs-Validierung.

Validierung ist ein Schweres Wort für: Bestätigung.

Wer darf eine Berufs-Validierung machen?

Die Kammern beraten bei der Berufs-Validierung.

Es gibt Voraussetzungen wie:

  • man muss mehrere Jahre in dem Beruf gearbeitet haben
  • man muss dabei viele unterschiedliche Sachen gemacht haben
  • Menschen ohne Behinderungen müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  • Bei Menschen mit Behinderungen gibt es keine Alters-Grenze. Sie können auch jünger als 25 Jahre sein.

Wie ist der Ablauf?

Die Kammern helfen bei dem Ablauf.

  1. Lass dich von der zuständigen Kammer beraten.
    Und informiere dich, ob du die Berufs-Validierung machen kannst.
    Dabei kannst du jemanden mitnehmen.
    Das nennt man eine Vertrauens-Person.
  2. Du schreibst in einen Lebens-Lauf,
    Und zählst auf, was du alles kannst.
  3. Du stellst einen Antrag auf Berufs-Validierung.
    Dazu gehört zum Beispiel:
    • der Text von dir selbst
    • Zeugnisse
    • Und eine Ausweis-Kopie
  4. Du und die Kammer besprecht,
    was alles gezeigt werden kann.
    Deine Vertrauens-Person kann auch hier dabei sein.
  5. Bei der "Fest-Stellung" zeigst du,
    was du alles kannst.
    Das beurteilen 2 Menschen.
    Die beiden Menschen kennen sich mit dem Beruf sehr gut aus.
  6. Du bekommst ein Zertifikat.
    Darin steht, ob du
    • den ganzen Beruf kannst
    • Oder Teile von dem Beruf kannst

Was kostet das?

Die Berufs-Validierung kostet Geld.

Das Geld bekommen die Kammern.

Das Geld musst du bezahlen.

Manchmal zahlt auch

  • dein Arbeit-Geber
  • die Agentur für Arbeit
  • Oder das Job-Center

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,

die eine Arbeit suchen.

Und sie hilft Menschen,

damit sie ihre Arbeit behalten können.

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.

Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle

Agenturen für Arbeit in Deutschland.

Die Agentur für Arbeit in deiner Stadt ist für dich zuständig.

Oder eine Agentur für Arbeit in deiner Nähe.

Handwerks-Kammer

Eine Handwerks-Kammer hilft Handwerkern

bei Fragen oder Problemen.

In Deutschland gibt es viele Handwerks-Kammern.

Jede Handwerks-Kammer kümmert sich

um die Handwerker in der Nähe.

Ein Handwerker mit einer eigenen Firma

ist immer Mitglied von einer Handwerks-Kammer.

Ein Mitglied zahlt der Handwerks-Kammer Geld.

Dieses Geld heißt Mitglieds-Beitrag.

 

Das sind die Aufgaben von der Handwerks-Kammer:

Die Handwerks-Kammer sagt:

Das müssen Auszubildende lernen.

Die Handwerks-Kammer hilft Auszubildenden

Ein Handwerker möchte eine eigene Firma haben?

Dann berät die Handwerks-Kammer den Handwerker.

Ein Handwerker möchte etwas Neues lernen?

Dann hilft die Handwerks-Kammer dem Handwerker.

Die Handwerks-Kammer sagt den Politikern:

Das wollen Handwerker.

Industrie- und Handels-Kammer

In vielen Städten gibt es eine Industrie- und Handels-Kammer.

Kurz sagt man: IHK

Die IHK kümmert sich um Unternehmen in einer Stadt und der Umgebung.

Die IHK hat besondere Rechte und Pflichten.

Die IHK übernimmt Aufgaben für den Staat.

Die IHKs haben viele Mitglieder.

Selbst-ständige Unternehmer müssen Mitglied sein.

Die IHKs bieten Beratungen an.

Oft kostenlos.

Die IHKs geben auch Informationen.

Oft kostenlos.

Die Beratungen sind für Unternehmen.

Es geht um Steuern und Rechte.

Es geht um Zusammen-Arbeit von Unternehmen.

 

Manche Aufgaben gibt der Staat an die IHKs ab.

Zum Beispiel:

Aufgaben bei der Ausbildung

Die IHKs betreuen die Berufs-Ausbildung.

Die IHKs beraten Betriebe und Auszubildende.

Sie helfen bei Fragen.

Die IHKs planen viele Tausend Prüfungen im Jahr.

Das sind Prüfungen in der Ausbildung

Und Prüfungen in der Weiter-Bildung.

Prüfer aus Unternehmen helfen dabei.

Job-Center

Das Job-Center ist für dich zuständig,

wenn:

  • Die Agentur für Arbeit nicht für dich zuständig ist.
  • Du eine Arbeit hast, die nicht versicherungs-pflichtig ist.
  • Du eine Arbeit hast. Aber du verdienst zu wenig Geld zum Leben.
  • Du arbeitslos bist. Und du hast davor selbst-ständig gearbeitet. Und du hast davor keine Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung gezahlt.

Beim Job-Center kannst du zum Beispiel das Bürger-Geld beantragen.

Die Hilfen vom Job-Center stehen im Sozial-Gesetz-Buch 2.

Landwirtschafts-Kammer

LWK ist die Abkürzung für Landwirtschafts-Kammer.

Eine Landwirtschafts-Kammer ist ein Verband.

Dieser Verband vertritt die Interessen von den Landwirten

Und von den Forstwirten.

Einige Bundes-Länder haben eine Landwirtschafts-Kammer.

Die LWK unterstützt aber nicht nur Landwirtschaft und Forst-Wirtschaft.

Sie unterstützt auch Ernährungs-Wirtschaft, Gartenbau und Fischerei.

So unterstützt die LWK diese Bereiche:

  • Sie berät Menschen bei der Arbeit
  • Sie bietet Ausbildungen und Weiter-Bildungen an
  • Sie organisiert Veranstaltungen
  • Sie betreut Betriebe
  • Und Sie berät die Politik

Die Politik trifft Entscheidungen für die Landwirtschaft.

Die LWK arbeitet mit Wissenschaftlern zusammen.

So kann sie neue Erkenntnisse vermitteln.

Du hast jede Menge Berufserfahrung, aber keine abgeschlossene Ausbildung? Seit 2025 kannst du dein Können offiziell anerkennen lassen.

Ein Mann steht in einer Bäckerei und lächelt mit einem Zertifikat Das Bild wurde von einer KI erstellt. Ein Mann steht in einer Bäckerei und lächelt mit einem Zertifikat Das Bild wurde von einer KI erstellt.

Was ist die Berufsvalidierung?

Mit der Berufsvalidierung (auch Feststellungsverfahren) kannst du zeigen, was du im Beruf schon gelernt hast – auch ohne Ausbildung. Vielleicht hast du viele Jahre in einer Werkstatt oder einem Inklusionsbetrieb gearbeitet und dabei wertvolle Erfahrungen gesammelt.

Beim Verfahren wird festgestellt, was du kannst. Dabei vergleichen Fachleute deine Fähigkeiten mit einem sogenannten Referenzberuf – das ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der zu deiner Arbeit passt. Wenn du zum Beispiel im Lager gearbeitet hast, könnte der Referenzberuf Fachlagerist*in sein. Am Ende bekommst du ein offizielles Zeugnis. Darin steht, was du im Beruf gut kannst.

Welche Vorteile hast du dadurch?

Das Zeugnis bestätigt deine beruflichen Fähigkeiten und ist eine wichtige Anerkennung deiner bisherigen Arbeit. Es kann dir auch neue berufliche Wege eröffnen:

  • Du kannst das Zertifikat als Grundlage für eine Weiterbildung oder Qualifizierung nutzen.
  • Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigen – denn Unternehmen sehen, wie wertvoll deine Erfahrungen sind.
  • Die Berufsvalidierung stärkt dein Selbstvertrauen und bestätigt dir – schwarz auf weiß – was du kannst.

Auch Unternehmen profitieren:
Die Berufsvalidierung hilft Unternehmen die Leistung von Mitarbeitenden ohne Abschluss sichtbar zu machen – für mehr Wertschätzung und Entwicklung im Team. Denn wenn klar ist, wer was gut kann, gelingt es, die Mitarbeitenden im Betrieb passgenauer einsetzen oder weiterzubilden. Das trägt dazu bei, Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden.

Erklär-Video: Berufsvalidierung für Menschen mit Behinderungen

In diesem Video erfährst du, wie Menschen mit Behinderungen ihre beruflichen Kompetenzen anerkennen lassen können, ohne einen formellen Berufsabschluss zu haben.
Juni 2025

Video: Erklär-Video: Berufsvalidierung für Menschen mit Behinderungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit deine Berufserfahrung anerkannt werden kann, sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du hast mehrere Jahre im Beruf gearbeitet – mindestens so lange wie die eineinhalbfache Dauer einer regulären Ausbildung in diesem Beruf.
  • Du hast im Job vielseitige Aufgaben übernommen, die für den Beruf relevant sind.
  • Du bist mindestens 25 Jahre alt. Wenn du eine Behinderung hast, gilt keine Altersgrenze.

Wichtig: Das Validierungsverfahren wird auf Deutsch durchgeführt. Du benötigst also ausreichende Kenntnisse in der Fachsprache des Referenzberufes.

YouTube-Video Fachkraft ohne Berufsausbildung

Landschaftsgärtner - Wie Teilnehmende ihr berufliches Können zeigen.
Video des Westdeutschen Handwerkammertags

Externes YouTube-Video

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Video: YouTube-Video Fachkraft ohne Berufsausbildung

Wer führt das Verfahren durch?

Die Berufsvalidierung wird von den Handwerkskammern (HWK) oder Industrie- und Handelskammern (IHK) durchgeführt. Dort bewerten sogenannte Prüfungstandems deine beruflichen Fähigkeiten. Diese Tandems bestehen aus je einer Person von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Validierungsverfahren ist recht umfangreich. Aber keine Sorge, du wirst beraten und das Verfahren wird an dich persönlich angepasst.

Während des Berufsvalidierungsverfahrens durchläufst du folgende Schritte: 

Sechs Schritte zur Berufsvalidierung wie im Text beschrieben:

1) Erste Beratung bei der Kammer:

Du bekommst eine Beratung bei der Kammer (z. B. IHK, HWK oder LWK). Dort wird dir erklärt, wie das Verfahren abläuft. Gemeinsam schaut ihr, welcher Ausbildungsberuf zu deiner Berufserfahrung passt.

2) Selbsteinschätzung:

Du schreibst deinen Lebenslauf und füllst einen sogenannten Selbsteinschätzungsbogen aus. Du bekommst den Bogen von der Kammer. Darin notierst du, was du im Job bisher gemacht hast und welche Fertigkeiten für den Beruf du in deinem privaten Umfeld gelernt hast.

3) Antrag stellen:

Du reichst den Antrag bei der Kammer ein – zusammen mit dem Lebenslauf, dem Selbsteinschätzungsbogen und, wenn nötig, weiteren Unterlagen (z. B. Ausweiskopie oder Zeugnissen).

4) Beratung zur Feststellung

Im Beratungsgespräch mit der Kammer erfährst du, wie die Feststellung (auch Fremdbewertung) deines Könnens abläuft. Ihr legt gemeinsam fest, welche Tätigkeiten du aus deinem Beruf zeigen wirst.

5) Feststellung:

Du zeigst Fachleuten deine beruflichen Fähigkeiten – zum Beispiel anhand von Aufgaben, Fachgesprächen oder praktischen Arbeiten. Dabei wirst du beobachtet und bewertet und es wird offiziell „festgestellt“, was du kannst.

6) Zertifikat:

Am Ende bekommst du ein offizielles Zeugnis. Darin steht, welche Aufgaben du gut kannst – und ob du den Beruf ganz oder teilweise ausüben kannst. Dein Antrag kann auch abgelehnt werden.

Für Menschen mit Behinderungen gelten besondere Regelungen:

  • Du kannst für das Verfahren einen Nachteilsausgleich beantragen, zum Beispiel mehr Zeit bei Präsentationen.
  • Du kannst dich während des Verfahrens von einer Vertrauensperson begleiten lassen.
  • Wenn du wegen deiner Behinderung nicht alle Aufgaben in einem Beruf ausführen kannst, kannst du einen Antrag auf teilweise Vergleichbarkeit stellen. Das heißt, du lässt dir deine beruflichen Fähigkeiten nur für das feststellen und bescheinigen, was du gut kannst.
  • Manchmal wird auch geprüft, ob deine Fähigkeiten zu einem sogenannten Fachpraktikerberuf passen. Das ist ein Beruf mit mehr Praxis und weniger Theorie – extra für Menschen mit Behinderungen. Wenn das zutrifft, steht das zusätzlich in deinem Zertifikat.

Was kostet das Verfahren?

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren hängt vom Aufwand ab und kann je nach Region unterschiedlich sein. Grundsätzlich trägst du die Kosten selbst.

In manchen Fällen kann aber auch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten übernehmen – zum Beispiel, wenn du den Nachweis für eine neue Arbeitsstelle brauchst. Auch dein Arbeitgeber kann Interesse daran haben, die Kosten zu übernehmen – zum Beispiel, wenn er deine Fähigkeiten offiziell bestätigt haben möchte oder dich im Unternehmen fördern will.

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