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Berufsvalidierung - dein berufliches Können sichtbar machen

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Was ist eine Berufs-Validierung?

Validieren ist das schwere Wort für: Den Wert von etwas festzustellen.

Berufs-Validierung bedeutet: Berufs-Erfahrungs-Feststellung.

Du kannst deine beruflichen Erfahrungen prüfen und bestätigen lassen.

Du kannst mit der Berufs-Erfahrungs-Feststellung zeigen:

Was du im Beruf schon gelernt hast.

Auch, wenn du keine Ausbildung gemacht hast.

Viele Menschen arbeiten jahrelang, ohne einen Berufs-Abschluss.

Zum Beispiel: In einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Sie sammeln dabei viel Erfahrung.

Sie lernen viele Dinge, die man auch in einer Ausbildung lernt.

  Symbolbild: Werkstatt für behinderte Menschen

Du bekommst bei der Berufs-Erfahrungs-Feststellung ein Zeugnis.

Im Zeugnis steht: Was du im Beruf gut kannst.

Deine Vorteile:

  • Du kannst zeigen: Was du im Beruf gut kannst.
  • Du bekommst Anerkennung für deine Arbeit.
  • Das Zeugnis kann dir helfen, eine Weiterbildung zu bekommen.
  • Du hast bessere Chancen auf dem Arbeits-Markt.
  • Unternehmen sehen: Deine Erfahrung ist wertvoll.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Berufs-Erfahrungs-Feststellung?

Dafür gelten diese Voraussetzungen:

  • Du hast mehrere Jahre im Beruf gearbeitet.
    Ungefähr für 3 bis 5 Jahre.
  • Du hast im Beruf unterschiedliche Aufgaben übernommen.
  • Du bist 25 Jahre alt oder älter.
  • Wenn du eine Behinderung hast: Dann ist das Alter unwichtig.
  • Dein Antrag kann auch abgelehnt werden.

Wer führt die Berufs-Erfahrungs-Feststellung durch?

Die Berufs-Erfahrungs-Feststellung wird durchgeführt von den:

Handwerks-Kammern und den Industrie- und Handels-Kammern

Dort bewerten 2 Personen deine beruflichen Fähigkeiten:

Eine Person ist von der Arbeit-Geber-Seite.

Die andere Person ist von der Arbeit-Nehmer-Seite.

Wie läuft die Berufs-Erfahrungs-Feststellung ab?

Zur Berufs-Erfahrungs-Feststellung gehören diese Schritte: 

  1. Beratung: Es gibt zuerst eine Beratung bei der Kammer.
  2. Selbst-Einschätzung: Du schreibst deinen Lebens-Lauf.
    Und füllst einen Frage-Bogen aus, den du von der Kammer bekommst.
    Du beschreibst im Frage-Bogen:
    • Was du bisher bei der Arbeit gemacht hast.
    • Welche Dinge du im privaten Umfeld für den Beruf gelernt hast.

    Fragebogen Symbolbild

    • Du reichst den Antrag bei der Kammer ein.
      Zusammen mit dem Lebens-Lauf und dem Frage-Bogen.
      Und vielleicht mit weiteren Unterlagen.
      Zum Beispiel: der Kopie von deinem Ausweis oder Zeugnisse.
      Du bekommst einen Beratungs-Termin zur Fremd-Bewertung.
  1. Beratung zur Fremd-Bewertung:
    Du besprichst mit der Kammer: Welche Aufgaben sie prüfen soll.
    Du bekommst eine Liste und entscheidest: Was du zeigen möchtest.
    Du erfährst auch: Wie die Bewertung abläuft.
    Zum Beispiel mit Arbeits-Proben oder einem Gespräch über die Arbeit.
  1. Fremd-Bewertung: Fach-Leute prüfen, was du kannst.
    Du zeigst dein Können durch:
    Aufgaben, Gespräche oder praktisches Arbeiten.
    Du wirst dabei beobachtet und bewertet.

    Bewertung durch Fachleute Symbolbild

  1. Zeugnis: Am Ende bekommst du ein Zeugnis.
    Darin steht: Welche Aufgaben du gut kannst.
    Und ob du den Beruf ganz oder teilweise ausüben kannst.

Zusätzliche Regeln für Menschen mit Behinderungen:

Für Menschen mit Behinderungen gelten diese Regeln:

  • Du kannst einen Nachteils-Ausgleich beantragen.
    Zum Beispiel: Für mehr Zeit zum Zeigen deiner Arbeit.
  • Du kannst dich von einer Vertrauens-Person begleiten lassen.
  • Du kannst dir auch nur Teile vom Berufs-Bild anerkennen lassen.
    Wenn du nicht alle Aufgaben kannst.

Kostet die Berufs-Erfahrungs-Feststellung etwas?

Die Berufs-Erfahrungs-Feststellung ist nicht kostenfrei.

Im Einzel-Fall übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten:

Wenn du die Berufs-Erfahrungs-Feststellung für eine neue Stelle brauchst.

Du hast jede Menge Berufserfahrung, aber keine abgeschlossene Ausbildung? Seit 2025 kannst du dein Können offiziell anerkennen lassen.

Ein Mann steht in einer Bäckerei und lächelt mit einem Zertifikat Das Bild wurde von einer KI erstellt. Ein Mann steht in einer Bäckerei und lächelt mit einem Zertifikat Das Bild wurde von einer KI erstellt.

Was ist die Berufsvalidierung?

Mit der Berufsvalidierung (auch Feststellungsverfahren) kannst du zeigen, was du im Beruf schon gelernt hast – auch ohne Ausbildung. Vielleicht hast du viele Jahre in einer Werkstatt oder einem Inklusionsbetrieb gearbeitet und dabei wertvolle Erfahrungen gesammelt.

Beim Verfahren wird festgestellt, was du kannst. Dabei vergleichen Fachleute deine Fähigkeiten mit einem sogenannten Referenzberuf – das ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der zu deiner Arbeit passt. Wenn du zum Beispiel im Lager gearbeitet hast, könnte der Referenzberuf Fachlagerist*in sein. Am Ende bekommst du ein offizielles Zeugnis. Darin steht, was du im Beruf gut kannst.

Welche Vorteile hast du dadurch?

Das Zeugnis bestätigt deine beruflichen Fähigkeiten und ist eine wichtige Anerkennung deiner bisherigen Arbeit. Es kann dir auch neue berufliche Wege eröffnen:

  • Du kannst das Zertifikat als Grundlage für eine Weiterbildung oder Qualifizierung nutzen.
  • Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigen – denn Unternehmen sehen, wie wertvoll deine Erfahrungen sind.
  • Die Berufsvalidierung stärkt dein Selbstvertrauen und bestätigt dir – schwarz auf weiß – was du kannst.

Auch Unternehmen profitieren:
Die Berufsvalidierung hilft Unternehmen die Leistung von Mitarbeitenden ohne Abschluss sichtbar zu machen – für mehr Wertschätzung und Entwicklung im Team. Denn wenn klar ist, wer was gut kann, gelingt es, die Mitarbeitenden im Betrieb passgenauer einsetzen oder weiterzubilden. Das trägt dazu bei, Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden.

Erklär-Video: Berufsvalidierung für Menschen mit Behinderungen

In diesem Video erfährst du, wie Menschen mit Behinderungen ihre beruflichen Kompetenzen anerkennen lassen können, ohne einen formellen Berufsabschluss zu haben.
Juni 2025

Video: Erklär-Video: Berufsvalidierung für Menschen mit Behinderungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit deine Berufserfahrung anerkannt werden kann, sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du hast mehrere Jahre im Beruf gearbeitet – mindestens so lange wie die eineinhalbfache Dauer einer regulären Ausbildung in diesem Beruf.
  • Du hast im Job vielseitige Aufgaben übernommen, die für den Beruf relevant sind.
  • Du bist mindestens 25 Jahre alt. Wenn du eine Behinderung hast, gilt keine Altersgrenze.

Wichtig: Das Validierungsverfahren wird auf Deutsch durchgeführt. Du benötigst also ausreichende Kenntnisse in der Fachsprache des Referenzberufes.

YouTube-Video Fachkraft ohne Berufsausbildung

Landschaftsgärtner - Wie Teilnehmende ihr berufliches Können zeigen.
Video des Westdeutschen Handwerkammertags

Externes YouTube-Video

An dieser Stelle ist ein Video von YouTube eingebettet.

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Video: YouTube-Video Fachkraft ohne Berufsausbildung

Wer führt das Verfahren durch?

Die Berufsvalidierung wird von den Handwerkskammern (HWK) oder Industrie- und Handelskammern (IHK) durchgeführt. Dort bewerten sogenannte Prüfungstandems deine beruflichen Fähigkeiten. Diese Tandems bestehen aus je einer Person von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Validierungsverfahren ist recht umfangreich. Aber keine Sorge, du wirst beraten und das Verfahren wird an dich persönlich angepasst.

Während des Berufsvalidierungsverfahrens durchläufst du folgende Schritte: 

Sechs Schritte zur Berufsvalidierung wie im Text beschrieben:

1) Erste Beratung bei der Kammer:

Du bekommst eine Beratung bei der Kammer (z. B. IHK, HWK oder LWK). Dort wird dir erklärt, wie das Verfahren abläuft. Gemeinsam schaut ihr, welcher Ausbildungsberuf zu deiner Berufserfahrung passt.

2) Selbsteinschätzung:

Du schreibst deinen Lebenslauf und füllst einen sogenannten Selbsteinschätzungsbogen aus. Du bekommst den Bogen von der Kammer. Darin notierst du, was du im Job bisher gemacht hast und welche Fertigkeiten für den Beruf du in deinem privaten Umfeld gelernt hast.

3) Antrag stellen:

Du reichst den Antrag bei der Kammer ein – zusammen mit dem Lebenslauf, dem Selbsteinschätzungsbogen und, wenn nötig, weiteren Unterlagen (z. B. Ausweiskopie oder Zeugnissen).

4) Beratung zur Feststellung

Im Beratungsgespräch mit der Kammer erfährst du, wie die Feststellung (auch Fremdbewertung) deines Könnens abläuft. Ihr legt gemeinsam fest, welche Tätigkeiten du aus deinem Beruf zeigen wirst.

5) Feststellung:

Du zeigst Fachleuten deine beruflichen Fähigkeiten – zum Beispiel anhand von Aufgaben, Fachgesprächen oder praktischen Arbeiten. Dabei wirst du beobachtet und bewertet und es wird offiziell „festgestellt“, was du kannst.

6) Zertifikat:

Am Ende bekommst du ein offizielles Zeugnis. Darin steht, welche Aufgaben du gut kannst – und ob du den Beruf ganz oder teilweise ausüben kannst. Dein Antrag kann auch abgelehnt werden.

Für Menschen mit Behinderungen gelten besondere Regelungen:

  • Du kannst für das Verfahren einen Nachteilsausgleich beantragen, zum Beispiel mehr Zeit bei Präsentationen.
  • Du kannst dich während des Verfahrens von einer Vertrauensperson begleiten lassen.
  • Wenn du wegen deiner Behinderung nicht alle Aufgaben in einem Beruf ausführen kannst, kannst du einen Antrag auf teilweise Vergleichbarkeit stellen. Das heißt, du lässt dir deine beruflichen Fähigkeiten nur für das feststellen und bescheinigen, was du gut kannst.
  • Manchmal wird auch geprüft, ob deine Fähigkeiten zu einem sogenannten Fachpraktikerberuf passen. Das ist ein Beruf mit mehr Praxis und weniger Theorie – extra für Menschen mit Behinderungen. Wenn das zutrifft, steht das zusätzlich in deinem Zertifikat.

Was kostet das Verfahren?

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren hängt vom Aufwand ab und kann je nach Region unterschiedlich sein. Grundsätzlich trägst du die Kosten selbst.

In manchen Fällen kann aber auch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten übernehmen – zum Beispiel, wenn du den Nachweis für eine neue Arbeitsstelle brauchst. Auch dein Arbeitgeber kann Interesse daran haben, die Kosten zu übernehmen – zum Beispiel, wenn er deine Fähigkeiten offiziell bestätigt haben möchte oder dich im Unternehmen fördern will.

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