Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung

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Welche Hilfs-Mittel gibt es?

Es gibt viele Hilfs-Mittel für den Arbeits-Platz.

Zum Beispiel:

  • Höhen-verstellbare Schreib-Tische
  • Bildschirm-Lese-Geräte
  • Verschiedene Bau-Geräte
  • Arbeits-Schutz-Kleidung

   Schutzkleidung Symbolbild

Hilfs-Mittel

Wenn du ein Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz benötigst:

Sprich mit deinem Arbeit-Geber oder deiner Arbeit-Geberin.

Ihr könnt gemeinsam herausfinden:

Welche Hilfs-Mittel oder Umgestaltungs-Maßnahmen dir helfen können.

Berater oder Beraterinnen für Hilfs-Mittel können dabei helfen:

Um für dich das passende Hilfs-Mittel zu finden.

Du brauchst für die Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz nichts zu bezahlen.

Dein Betrieb kann eine Förderung beantragen.

Man fördert auch die Wartung und Instand-Haltung vom Hilfs-Mittel.

Hilfs-Mittel beantragen

Man beantragt Hilfs-Mittel in mehreren Schritten:

1. Herausfinden: Ob jemand ein Hilfs-Mittel braucht

Man kann an mehreren Anzeichen erkennen:

Ob Beschäftigte körperlich oder seelisch beeinträchtigt sind.

Man muss deshalb die Arbeit vielleicht anpassen.

Zum Beispiel in diesen Fällen:

  • Nach einem Unfall oder bei der Feststellung einer Krankheit
  • Feststellung einer Krankheit in einer Reha-Maßnahme:
    Reha-Maßnahme bedeutet: Maßnahme zur Wieder-Herstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung oder Verletzung.
  • Wenn jemand häufiger bei der Arbeit fehlt.
  • Oder weniger Lust an der Arbeit hat und schlechter arbeitet.
  • Man erhält Hinweise im Mitarbeiter-Gespräch.
  • Durch Erkenntnisse im Betrieblichen Eingliederungs-Management:
    Das ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren.
    Man hilft damit Beschäftigten nach längerer Krankheit.
    Sie sollen anschließend wieder besser mitarbeiten können.
    Man fragt zum Beispiel: Was jemand am Arbeits-Platz braucht.
  • Durch Ergebnisse im Rahmen der Gefährdungs-Beurteilung:
    Man überprüft dabei die möglichen Gefahren am Arbeits-Platz.

      Gefährdungsbeurteilung Symbolbild

2. Beratung von außen nutzen

Es ist hilfreich, eine Beratung zu nutzen.

Besonders für Unternehmen von kleiner und mittlerer Größe.

Zum Beispiel durch:

  • technische Beratungs-Dienste: Sie helfen dabei
    Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderungen einzurichten.
  • Integrations-Fach-Dienste: Sie helfen Menschen mit Behinderung dabei
    beim Arbeits-Leben mitzumachen.

       Symbolbild: Beratungsgespräch bei einer Behörde

3. Arbeits-Platz prüfen und Gefahren beurteilen

Man muss zunächst überprüfen: Was jemand kann.

Und welche Anforderungen es am Arbeits-Platz gibt.

Man besichtigt und prüft dafür den Arbeits-Platz:

Alle Beteiligten sind mit dabei.

Auch die Vorgesetzten und vielleicht der technische Beratungs-Dienst.

Gefahren beurteilen: Gefährdungs-Beurteilung

Unternehmen sind durch das Arbeits-Schutz-Gesetz dazu verpflichtet:

Sie müssen die Arbeits-Bedingungen aller Beschäftigten beurteilen.

Und auch die möglichen Gefahren.

Um anschließend Schutz-Maßnahmen durchzuführen.

Vor allem für Menschen mit Behinderungen.

4. Maßnahmen planen und erproben

Bei der Besichtigung vom Arbeits-Platz zeigt sich oft:

Einfache Anpassungen reichen bereits aus.

Um die Beschäftigten dadurch zu unterstützen.

Zum Beispiel: Das Umstellen der Möbel oder andere Arbeits-Zeiten.

Für größere Maßnahmen gilt:

Man kann Hilfs-Mittel immer ausprobieren, bevor man sie kauft.

Einige Berufs-Förderungs-Werke bieten das Ausprobieren an.

Und auch die Hersteller der Hilfs-Mittel.

5. Förder-Antrag stellen

Wenn feststeht: Welche technischen Hilfen man bestellen möchte.

Oder welche baulichen Maßnahmen man durchführen möchte.

Dann können Unternehmen einen Förder-Antrag stellen.

Vor dem Kauf vom Hilfs-Mittel oder vor dem Bau-Beginn.

Man bekommt die Antrags-Unterlagen hier:

  • Beim Reha-Träger: Zum Beispiel bei der Kranken-Versicherung.
  • Bei Integrations-Ämtern und Inklusions-Ämtern:
    Die Ämter helfen Menschen mit Behinderungen
    bei der Suche nach einem Arbeits-Platz.

   Amtsgebäude Symbolbild

Welche Unterlagen gehören zum Förder-Antrag?

Die Bundes-Länder verlangen unterschiedliche Unterlagen.

Dazu gehören:

  • Ärztliches Schreiben über Art und Umfang der Behinderung
    Oder: Entlassungs-Bericht der Reha-Klinik.
  • Angaben über die behandelnden Ärzte und Ärztinnen
  • Gutachten
  • Nachweis über die Schwer-Behinderung oder Gleich-Stellung

    Schwerbehindertenausweis Symbolbild

  • Angaben zur Person: auch zur Schul-Ausbildung und Berufs-Erfahrung
  • Beschreibung der Arbeit und vom Arbeits-Platz: Man soll erkennen:
    Ob die Einschränkung für die Arbeit eine Rolle spielt.
  • Kopie vom Arbeits-Vertrag
  • Angaben zu den Kosten für geplante Maßnahmen:
    Zum Beispiel für technische Hilfen oder bauliche Veränderungen.
  • Kranken-Versicherungs-Karte und Sozial-Versicherungs-Nachweis:
    Der Nachweis belegt die Teilnahme an der Sozial-Versicherung.
    Und enthält die Sozial-Versicherungs-Nummer.
    Der Nachweis heißt: Versicherungs-Nummer-Nachweis.
  • Mitteilung der zuständigen Berufs-Genossenschaft:
    Diese übernimmt die gesetzliche Unfall-Versicherung in Deutschland.
    Sie versichert Arbeit-Nehmer gegen die Folgen von Arbeits-Unfällen und Berufs-Krankheiten.
  • Schweigepflicht-Entbindungs-Erklärung:
    • Vom Arzt oder der Ärztin
    • Der Berufsgenossenschaft oder vom Medizinischen Dienst: 
      Er unterstützt die Kranken-Versicherung bei medizinischen Fragen.

   Arztgespräch Symbolbild

6. Maßnahmen umsetzen und überprüfen

Man soll überprüfen: Ob die Anpassungen vom Arbeits-Platz wirksam sind.

Und keine weiteren gesundheitlichen Gefahren mit sich bringen.

Danach können weitere Verbesserungen notwendig sein.

Zum Beispiel: Kurse im Umgang mit technischen Hilfs-Mitteln.

Grafik Ablauf Hilfsmittel

Wider-Spruch

Man kann Wider-Spruch einlegen:

Wenn der Antrag für die Kosten-Übernahme vom Hilfs-Mittel abgelehnt wird.

Wider-Spruch einlegen bedeutet: Man muss einen Brief schreiben.

Im Brief steht, dass man nicht mit der Ablehnung einverstanden ist.

Brief Symbolbild

Oder: Man geht zur Geschäfts-Stelle vom Leistungs-Träger.

Ein Leistungs-Träger ist zum Beispiel: die Kranken-Versicherung.

Und bittet dort darum, dass jemand den Wider-Spruch aufschreibt.

Frist bedeutet: Die Zeit, um den Wider-Spruch einzulegen.

Die Frist ist einen Monat:

Wenn der Ablehnungs-Bescheid eine Rechts-Behelfs-Belehrung enthält.

Rechts-Behelfs-Belehrung bedeutet: Das ist eine Info zum Bescheid.

Darin steht: Was man gegen die Ablehnung tun kann.

Die Frist ist ein Jahr:

Wenn der Ablehnungs-Bescheid keine Rechts-Behelfs-Belehrung enthält.

Oder: Wenn die Rechts-Behelfs-Belehrung falsch ist.

Die Frist beginnt: Wenn man den Ablehnungs-Bescheid erhält.

Man muss den Grund für die Leistung im Wider-Spruch genau beschreiben.

Und den Grund durch Unterlagen belegen.

Es gibt oft Probleme:

Weil die Unterlagen angeblich nicht beim Leistungs-Träger ankommen.

Man muss nachweisen: Dass die Unterlagen angekommen sind:

Man kann die Unterlagen direkt beim Leistungs-Träger abgeben.

Und sich den Eingang auf einer Kopie vom Wider-Spruch bestätigen lassen.

Du hast Probleme bei der Durchführung deiner Ausbildung und brauchst Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung? Vielleicht können dir Hilfsmittel am Arbeitsplatz helfen, dein volles Potenzial im Betrieb auszuschöpfen.

KI-generiertes Bild: eine junge Frau arbeitet an einem Schreibtisch Das Bild wurde von einer KI erstellt. KI-generiertes Bild: eine junge Frau arbeitet an einem Schreibtisch Das Bild wurde von einer KI erstellt.

Allgemeines Vorgehen

Wenn du ein Hilfsmittel am Arbeitsplatz benötigst, solltest du zunächst einmal mit deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber sprechen. In diesem Gespräch solltest du deutlich machen, was deine gute Arbeit einschränkt und ihr solltet gemeinsam herausfinden, welche Hilfsmittel oder Umgestaltungsmaßnahmen dir helfen könnten.

Hierbei können auch externe (Hilfsmittel-) Beraterinnen und Berater unterstützen, um aus der großen Auswahl an Hilfsmitteln das für dich und deine Situation Passende zu finden.

Auf dich kommen bei der Arbeitsplatzgestaltung keine Kosten zu!

Dein Betrieb kann eine Förderung beantragen. Gefördert werden nicht nur die Anschaffung, sondern auch die Wartung und Instandhaltung der Technik.

Welche Hilfsmittel gibt es?

Es gibt eine Vielzahl an Hilfsmittel zur Arbeitsplatzgestaltung. Darunter zählen

  • höhenverstellbare Schreibtische,
  • Bildschirmlesegeräte,
  • Arbeitsschutzkleidung oder auch
  • diverse Baugeräte.

Du willst es ganz genau wissen?

Einen umfassenden Überblick über die technischen Arbeitsmittel bietet das Portal REHADAT-Hilfsmittel. Hier findest du Informationen zur Hilfsmittelversorgung, zur Finanzierung und zum Ablauf der Versorgung.

Hilfsmittel während des Studiums

Technische Hilfsmittel werden teilweise auch von deiner Hochschule zur Verfügung gestellt. Auch Assistenzen beziehungsweise Studienhelferinnen und -helfer (meistens sind dies Kommilitoninnen und Kommilitonen) sind möglich. Erkunde dich hierfür am besten beim Studentenwerk, da die Organisation und auch der Umfang der Arbeitshilfen von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein können.

Werden die Hilfen nicht durch die Hochschule zur Verfügung gestellt, können unter bestimmten Voraussetzungen technische Hilfsmittel, Vorlesekräfte oder Fahrdienste gefördert werden.

Solche Leistungen können

  • als Eingliederungshilfeleistung für Menschen mit Behinderungen von deinem zuständigen Sozialleistungsträger,
  • im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) von deinem zuständigen Rehaträger oder
  • im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Bildung nach § 112 SGB IX über die Träger der Eingliederungshilfe übernommen werden.

Die Eingliederungshilfe ist nachrangig, was bedeutet, dass die Eingliederungshilfeträger erst dann zahlen, wenn alle anderen möglichen Leistungsträger nicht zuständig sind.

Wer hilft weiter?

Weitere Beratung kannst du bei den Integrations- / Inklusionsämtern, den Trägern der Sozialhilfe, bei Studentenwerken oder den Ansprechstellen der Reha-Träger erhalten.