Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung

Du hast Probleme bei der Durchführung deiner Ausbildung und brauchst Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung? Vielleicht können dir Hilfsmittel am Arbeitsplatz helfen, dein volles Potenzial im Betrieb auszuschöpfen.

KI-generiertes Bild: eine junge Frau arbeitet an einem Schreibtisch Das Bild wurde von einer KI erstellt. KI-generiertes Bild: eine junge Frau arbeitet an einem Schreibtisch Das Bild wurde von einer KI erstellt.

Allgemeines Vorgehen

Wenn du ein Hilfsmittel am Arbeitsplatz benötigst, solltest du zunächst einmal mit deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber sprechen. In diesem Gespräch solltest du deutlich machen, was deine gute Arbeit einschränkt und ihr solltet gemeinsam herausfinden, welche Hilfsmittel oder Umgestaltungsmaßnahmen dir helfen könnten.

Hierbei können auch externe (Hilfsmittel-) Beraterinnen und Berater unterstützen, um aus der großen Auswahl an Hilfsmitteln das für dich und deine Situation Passende zu finden.

Auf dich kommen bei der Arbeitsplatzgestaltung keine Kosten zu!

Dein Betrieb kann eine Förderung beantragen. Gefördert werden nicht nur die Anschaffung, sondern auch die Wartung und Instandhaltung der Technik.

Welche Hilfsmittel gibt es?

Es gibt eine Vielzahl an Hilfsmittel zur Arbeitsplatzgestaltung. Darunter zählen

  • höhenverstellbare Schreibtische,
  • Bildschirmlesegeräte,
  • Arbeitsschutzkleidung oder auch
  • diverse Baugeräte.

Du willst es ganz genau wissen?

Einen umfassenden Überblick über die technischen Arbeitsmittel bietet das Portal REHADAT-Hilfsmittel. Hier findest du Informationen zur Hilfsmittelversorgung, zur Finanzierung und zum Ablauf der Versorgung.

Hilfsmittel während des Studiums

Technische Hilfsmittel werden teilweise auch von deiner Hochschule zur Verfügung gestellt. Auch Assistenzen beziehungsweise Studienhelferinnen und -helfer (meistens sind dies Kommilitoninnen und Kommilitonen) sind möglich. Erkunde dich hierfür am besten beim Studentenwerk, da die Organisation und auch der Umfang der Arbeitshilfen von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein können.

Werden die Hilfen nicht durch die Hochschule zur Verfügung gestellt, können unter bestimmten Voraussetzungen technische Hilfsmittel, Vorlesekräfte oder Fahrdienste gefördert werden.

Solche Leistungen können

  • als Eingliederungshilfeleistung für Menschen mit Behinderungen von deinem zuständigen Sozialleistungsträger,
  • im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) von deinem zuständigen Rehaträger oder
  • im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Bildung nach § 112 SGB IX über die Träger der Eingliederungshilfe übernommen werden.

Die Eingliederungshilfe ist nachrangig, was bedeutet, dass die Eingliederungshilfeträger erst dann zahlen, wenn alle anderen möglichen Leistungsträger nicht zuständig sind.

Wer hilft weiter?

Weitere Beratung kannst du bei den Integrations- / Inklusionsämtern, den Trägern der Sozialhilfe, bei Studentenwerken oder den Ansprechstellen der Reha-Träger erhalten.