Nachteilsausgleiche bei Prüfungen
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Der Nachteils-Ausgleich soll dir dabei helfen:
- Zu studieren: Das bedeutet: Du lernst an einer Hoch-Schule.
Und an den Prüfungen im Studium teilzunehmen.
Du sollst mit einer Behinderung genauso studieren wie andere auch.
Oder mit einer dauerhaften Erkrankung. - Eine Ausbildung zu machen:
Du sollst genauso wie andere auch eine Ausbildung machen.

Diese Nachteils-Ausgleiche gibt es
Es hängt von deiner persönlichen Situation und Einschränkung ab:
Wie der Nachteils-Ausgleich aussieht.
Es gibt diese unterschiedlichen Nachteils-Ausgleiche:
Anpassung der Prüfungs-Zeiten
Man kann die Prüfungen zeitlich anpassen:
- Du bekommst mehr Zeit während deiner Prüfungen.
- Du bekommst mehr Zeit für die Vorbereitung deiner Prüfungen.
- Du bekommst mehr oder längere Pausen.

Anpassung der Räume
Man kann die Räume anpassen:
- Die Prüfung findet statt nur mit dir im Raum.
- Die Prüfung findet statt in deiner gewohnten Umgebung:
Zum Beispiel am eigenen Arbeits-Platz. - Die Prüfung findet statt in Räumen ohne Hindernisse.
Zum Beispiel: mit Tür-Öffnern oder behinderten-gerechten Toiletten. - Es gibt die Möglichkeit der Versorgung: Zum Beispiel mit Pflege-Kräften.

Anpassung der Aufgaben
Man kann die Aufgaben anpassen:
- Anpassung der Sprach-Anforderungen:
Zum Beispiel: Man beachtet Rechtschreib-Fehler nicht.
Oder: Die Aufgaben sind in Leichter Sprache.

- Schrift und Druck können vergrößert sein.
- Man kann auch mündliche und schriftliche Prüfungen anpassen.
- Man kann die praktischen Prüfungen anpassen.
Zum Beispiel: Man kann den praktischen Teil kürzen. - Man kann Aufgaben vorlesen und erklären.
- Man kann Fragen erlauben, um die Aufgaben besser zu verstehen.

Technische Hilfen
Wenn du während einer Prüfung technische Hilfen brauchst.
Dafür gibt es diese Nachteils-Ausgleiche:
- Du kannst technische Hilfs-Mittel nutzen:
Zum Beispiel Seh-Hilfen, elektronische Schreib-Hilfen oder Wörter-Bücher. - Du kannst spezielle Möbel, Maschinen oder Werkzeuge nutzen.
- Du kannst Hilfen am Computer verwenden:
Zum Beispiel: angepasste Computer-Programme.
Unterstützung durch andere Menschen
Du kannst Anspruch auf die Unterstützung von anderen haben.
Zum Beispiel:
- Eine Hilfs-Kraft kann dich unterstützen: Zum Beispiel als Schreib-Hilfe.
- Eine vertraute Person darf bei dir sein.
Zum Beispiel: Die Lehr-Kraft stellt dir die Prüfungs-Aufgaben. - Du lernst die Prüfer und Prüferinnen kennen vor der Prüfung.
- Du wirst allein geprüft und nicht in der Gruppe.
- Du bekommst eine Einzel-Betreuung während der Prüfungen.
- Man kann für dich in Gebärden-Sprache übersetzen.

Nachteils-Ausgleiche beim Studium
Die Nachteils-Ausgleiche gibt es nicht nur während der Prüfungen.
Sondern auch im Studium.
Die Bundes-Länder sorgen dafür: Im Studium soll es keine Nachteile geben.
Wie beantrage ich Nachteils-Ausgleiche?
Nachteils-Ausgleiche beantragst du bei diesen Stellen:
- Industrie- und Handels-Kammer
- Handwerks-Kammer oder Land-Wirtschafts-Kammer
- Oder beim Studium: beim zuständigen Prüfungs-Amt.
Man entscheidet im Einzel-Fall:
Welche Nachteils-Ausgleiche du bekommst.
Wichtig: Du musst den Antrag rechtzeitig vor der Prüfung stellen.
Spätestens mit dem Antrag auf Prüfungs-Zulassung:
Nur mit dem Antrag auf Prüfungs-Zulassung kannst du eine Prüfung machen.

Du musst den anderen Antrag für die Nachteils-Ausgleiche schriftlich stellen:
- Für die Ausbildung: Bei der für dich zuständigen Kammer.
- Für das Studium: Beim zuständigen Prüfungs-Amt.
Diese Unterlagen muss man mit dem Antrag einreichen:
- Ärztliche Bescheinigungen
- Psychologische Gutachten:
Das ist eine fachliche Einschätzung deiner seelischen Gesundheit.
Im Gutachten steht zum Beispiel: Ob du eine seelische Erkrankung hast. - Eine Einschätzung deiner Ausbildungs-Stelle
In den Unterlagen steht:
- Welche Beeinträchtigungen du hast.
- Welche Hilfen du brauchst für die Prüfung.
Das Antrags-Schreiben muss diese Dinge enthalten:
- Name und Anschrift
- Bezeichnung vom Ausbildungs-Beruf
- Name und Ort vom Ausbildungs-Betrieb
Oder: der beruflichen Einrichtung - Prüfungs-Termin
- Beschreibung der Behinderung
- Den gewünschten Nachteils-Ausgleich:
Zum Beispiel: benötigte Hilfs-Mittel - Deine Unterschrift

Du bekommst die Vorlagen für die Antrag-Stellung:
Bei der zuständigen Kammer oder deinem Prüfungs-Amt.
Lass dir vom Arzt oder von der Ärztin ein Gutachten ausstellen.
Darin steht: Warum du einen Nachteils-Ausgleich brauchst.
Oder von deinem Therapeuten oder deiner Therapeutin:
Therapeuten oder Therapeutinnen helfen dir bei seelischen Problemen.

Das Gutachten soll enthalten:
- Eine Beschreibung deiner Behinderung oder Beeinträchtigung.
- Eine Beschreibung der Einschränkung deiner Fähigkeiten.
Zum Beispiel: Dass du langsamer liest oder schreibst. - Vorschläge für die Nachteils-Ausgleiche bei der Prüfung:
Zum Beispiel: Verlängerung der Prüfungs-Dauer um 30 Minuten.
Im Einzel-Fall kann man diese Unterlagen hinzufügen:
- Behandlungs-Berichte von Kranken-Häusern und Reha-Kliniken
Reha-Kliniken bedeutet: Das sind Kliniken für die Wieder-Herstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung oder Verletzung.

- Einschätzungen von Reha-Trägern:
Reha-Träger zahlen die Kosten für die Wieder-Herstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung oder Verletzung.
Reha-Träger sind zum Beispiel:
die Kranken-Versicherung und die Unfall-Versicherung. - Schwer-Behinderten-Ausweis.
- Einschätzung von deinem Ausbildungs-Betrieb
Oder der Berufs-Schule oder dem Bildungs-Träger. - Einschätzung von den Behinderten-Beauftragten deiner Hoch-Schule:
Das sind Ansprech-Personen für Studierende mit Behinderungen.

Du brauchst aufgrund deiner Behinderung mehr Zeit bei Prüfungen? Dann helfen dir vielleicht Nachteilsausgleiche! Das sind spezielle Unterstützungsmaßnahmen, die dir bei Prüfungen oder auch im Studium helfen sollen, um die Auswirkungen deiner Behinderung zu kompensieren. Es gibt verschiedene Arten von Nachteilsausgleichen. Welche das sind und wie du sie beantragst, erfährst du hier.
Das Bild wurde von einer KI erstellt.
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Je nachdem, welche Beeinträchtigungen du hast, hast du bei (Zwischen- oder Abschluss-)Prüfungen einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Diese ermöglichen es dir, die Auswirkungen deiner Behinderung oder Beeinträchtigung (zum Beispiel Leseschwäche) zu kompensieren und so dieselbe Prüfung mit denselben fachlichen und qualitativen Anforderungen wie deine Kolleginnen und Kollegen zu schreiben. Durch Nachteilsausgleiche wirst du allerdings nicht besser beurteilt!
Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis für Nachteilsausgleiche?
Um Nachteilsausgleiche zu erhalten, benötigst du keinen Schwerbehindertenausweis! Allerdings werden bei der Beantragung meistens fachärztliche oder andere amtliche Stellungnahmen verlangt.
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Welche Arten von Nachteilsausgleichen gibt es?
Es gibt ganz unterschiedliche Arten von Nachteilsausgleichen. Die Notwendigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten können jedoch je nach individueller Beeinträchtigung sehr unterschiedlich ausfallen. Zudem müssen immer auch die jeweiligen Bedingungen am Prüfungsort, die Anforderungen des Faches und die Prüfungsbedingungen situationsbezogen geprüft werden.

Anpassung der Zeitstruktur
Je nach Behinderung können dir verschiedene zeitliche Anpassungen beim Ablegen der Prüfungen helfen. Dazu zählen:
- mehr Zeit während deiner Prüfungen,
- mehr Zeit für die Vorbereitung deiner Prüfungen,
- flexibel gestaltete Pausenregeln, zum Beispiel mehr oder längere Pausen.
Anpassung der Räumlichkeiten
Es lassen sich verschiedene Nachteilsausgleiche bezüglich der Räumlichkeiten, in denen deine Prüfung stattfindet, unterscheiden. Dazu zählen:
- Ablegen der Prüfung in einem separaten Raum,
- Ablegen der Prüfung in deiner gewohnten Umgebung (zum Beispiel an deinem eigenen Arbeitsplatz),
- Anspruch auf barrierefreie Räumlichkeiten (zum Beispiel Türöffner oder barrierefreie Toiletten,
- angepasste Sanitär- und Versorgungsmöglichkeiten (zum Beispiel Pflegepersonal).
Anpassung der Aufgabenstellung
Du kannst auch aufgrund deiner Behinderung Nachteilsausgleiche in Form von angepassten Aufgabenstellungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen:
- Anpassung des Sprachniveaus (zum Beispiel Ignorieren von Rechtschreibfehlern oder Aufgaben in Leichter Sprache),
- Vergrößerung der Schrift oder des Druckbildes,
- flexibles Handhaben von mündlichen und schriftlichen Prüfungen,
- Anpassung von praktischen Prüfungsleistungen (zum Beispiel Kürzung des praktischen Teils),
- Aufgaben vorlesen, erklären und/oder protokollieren lassen,
- Verständnisfragen stellen.
Zulassung von technischen Hilfen
Je nach individueller Beeinträchtigung kann es sinnvoll sein, während einer Prüfung technische Hilfen zu verwenden. Auch dafür gibt es Nachteilsausgleiche, wie:
- Verwendung von Hilfen der Digitalisierung (angepasste Software, Aufgaben digitalisieren),
- technische Hilfsmittel (zum Beispiel Sehhilfen, elektronische Schreibhilfen oder Wörterbücher),
- spezielle Möbel, Maschinen oder Werkzeuge.
Zulassung von personeller Unterstützung
Wenn es aufgrund deiner Behinderung angeraten ist, kann es sein, dass du während deiner Prüfungen Anspruch auf Nachteilsausgleiche in Form von personeller Unterstützung hast. Dazu zählen:
- Zulassung einer Assistenzkraft / Hilfskraft (zum Beispiel Schreibassistenz),
- Zulassung von Gebärdensprachdolmetscherinnen beziehungsweise Gebärdensprachdolmetschern,
- Zulassung einer vertrauten Person, die die Prüfungsaufgaben stellt oder sich im Raum befindet (zum Beispiel Lehrkraft),
- Kennenlernen der Prüferinnen und Prüfern vor der Prüfung,
- Einzel- statt Gruppendurchführungen,
- Einzelbetreuung während der Prüfungen.
Spezielle Nachteilsausgleiche beim Studium
Wenn du dich für ein Studium interessierst, gibt es spezielle Nachteilsausgleiche, die dich nicht nur während der Prüfungen unterstützen sollen. Die Bundesländer sind dafür zuständig, dass im Studium keine Nachteile entstehen.
Um Nachteilsausgleiche zu erhalten, müssen entsprechende schriftliche Anträge fristgerecht beim Prüfungsausschuss oder der Hochschulzulassung gestellt werden. Die Beauftragten für die Belange behinderter Studierender der Hochschulen können dich bei der Antragstellung unterstützen.
Zu den Nachteilsausgleichen im Studium gehören unter anderem:
- Verlängerungen von Fristen für Haus- und Abschlussarbeiten oder bei der Prüfungsanmeldung,
- Nichtberücksichtigen von behinderungsbedingten Prüfungsrücktritten,
- Verlängerung der Regelstudienzeit,
- Sonderanträge auf Zulassung auf einen zulassungsbeschränkten Studienplatz (zum Beispiel zur Bestimmung des Studienortes oder der Verbesserung des Notendurchschnitts),
- Härtefallanträge (zum Beispiel zur Aufnahme in einen Kurs).
Du kannst einen Härtefallantrag auf Zulassung auf einen zulassungsbeschränkten Studienplatz dann stellen,
- wenn deine Abiturnote nachweislich behinderungsbedingt schlechter ausgefallen ist, als sie ohne Behinderung ausgefallen wäre (Verbesserung des Notendurchschnitts),
- wenn du dein Abitur behinderungsbedingt oder krankheitsbedingt erst später machen konntest (reduziert die Wartezeit),
- wenn du an einer Behinderung oder Krankheit leidest, die sich tendenziell verschlimmern wird (sofortige Zulassung),
- wenn besondere Gründe für die Wahl eines bestimmten Studienortes vorliegen.
Wie beantrage ich Nachteilsausgleiche?
Nachteilsausgleiche müssen bei der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer) oder dem zuständigen Prüfungsamt (beim Studium) beantragt werden. Diese entscheiden dann für jeden Einzelfall, ob und welche Nachteilsausgleiche gewährt werden.
Wichtig!
Der Antrag muss rechtzeitig vor der Prüfung – spätestens jedoch mit dem Antrag auf Prüfungszulassung – schriftlich bei der für dich zuständigen Kammer (Ausbildung) oder bei deinem zuständigen Prüfungsamt (Studium) gestellt werden.
Neben dem Antrag müssen in der Regel auch ärztliche Bescheinigungen oder psychologische Gutachten und bei einer Ausbildung eine Stellungnahme deiner Ausbildungsstelle eingereicht werden, welche deine individuellen Beeinträchtigungen und mögliche Hilfen in Bezug auf deine Prüfung darstellen.
Das Antragsschreiben für die Beantragung von Nachteilsausgleichen sollte enthalten:
- Name und Anschrift,
- Bezeichnung des Ausbildungsberufes,
- Name und Ort des Ausbildungsbetriebs beziehungsweise der beruflichen Einrichtung,
- Prüfungstermin,
- Beschreibung der Behinderung,
- konkrete Bezeichnung des gewünschten Nachteilsausgleichs (zum Beispiel benötigte technische Hilfsmittel, Angabe über eine Verlängerung der Prüfungsdauer),
- deine Unterschrift.
Wusstest du?
Je nach Kammer oder Prüfungsamt gibt es auch Vorlagen für die Antragstellung. Frag dazu einfach bei der zuständigen Kammer beziehungsweise deinem Prüfungsamt nach!
Zudem solltest du deine Ärztin oder deinen Arzt beziehungsweise deine Psychologin oder deinen Psychologen um ein ärztliches Gutachten zur Begründung des gewünschten Nachteilsausgleiches bitten. Das sollte die Beschreibung der Behinderung oder Beeinträchtigung, die Beschreibung der behinderungsbedingten Fähigkeitsbeeinträchtigung (zum Beispiel verminderte Lese- und Schreibgeschwindigkeit) und einen konkreten Vorschlag für die Nachteilsausgleiche bei der Prüfung (zum Beispiel Verlängerung der Prüfungsdauer um 30 Minuten) enthalten.
Auch können im Einzelfall Behandlungsberichte von Krankenhäusern und Rehakliniken, Stellungnahmen von Reha-Trägern, dein Schwerbehindertenausweis, eine Stellungnahme deines Ausbildungsbetriebs, der Berufsschule oder des Bildungsträgers sowie eine Stellungnahme der oder des Behindertenbeauftragen deiner Hochschule dem Antrag beigefügt werden.
Du willst es ganz genau wissen?
Wer hilft weiter?
-
Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende – Handbuch für die Ausbildungs- und Prüfungspraxis
Bundesinstitut für Berufsbildung | PDF 1,2 MB -
Nachteilsausgleiche: Gesetzliche Verankerung
Deutsches Studierendenwerk e.V. -
§ 65 BBiG – Nachteilsausgleiche in anerkannten Ausbildungsberufen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz -
§ 42q HWO – Nachteilsausgleiche für Handwerksberufe
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz