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Nachteilsausgleiche bei Prüfungen

Du brauchst aufgrund deiner Behinderung mehr Zeit bei Prüfungen? Dann helfen dir vielleicht Nachteilsausgleiche! Das sind spezielle Unterstützungsmaßnahmen, die dir bei Prüfungen oder auch im Studium helfen sollen, um die Auswirkungen deiner Behinderung zu kompensieren. Es gibt verschiedene Arten von Nachteilsausgleichen. Welche das sind und wie du sie beantragst, erfährst du hier.

KI-generiertes Bild: ein junger Mann arbeitet an einem Schreibtisch Das Bild wurde von einer KI erstellt. KI-generiertes Bild: ein junger Mann arbeitet an einem Schreibtisch Das Bild wurde von einer KI erstellt.

Je nachdem, welche Beeinträchtigungen du hast, hast du bei (Zwischen- oder Abschluss-)Prüfungen einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Diese ermöglichen es dir, die Auswirkungen deiner Behinderung oder Beeinträchtigung (zum Beispiel Leseschwäche) zu kompensieren und so dieselbe Prüfung mit denselben fachlichen und qualitativen Anforderungen wie deine Kolleginnen und Kollegen zu schreiben. Durch Nachteilsausgleiche wirst du allerdings nicht besser beurteilt!

Um Nachteilsausgleiche zu erhalten, benötigst du keinen Schwerbehindertenausweis! Allerdings werden bei der Beantragung meistens fachärztliche oder andere amtliche Stellungnahmen verlangt.

Was findest du auf dieser Seite?

Welche Arten von Nachteilsausgleichen gibt es?

Es gibt ganz unterschiedliche Arten von Nachteilsausgleichen. Die Notwendigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten können jedoch je nach individueller Beeinträchtigung sehr unterschiedlich ausfallen. Zudem müssen immer auch die jeweiligen Bedingungen am Prüfungsort, die Anforderungen des Faches und die Prüfungsbedingungen situationsbezogen geprüft werden.

Sechs Arten von Nachteilsausgleichen: Technische Hilfen, Anpassung der Räumlichkeiten, Anpassung der Zeitstruktur, Anpassung der Aufgabenstellung, Personelle Unterstützung, Im Studium: Nachteilsausgleiche

Anpassung der Zeitstruktur

Je nach Behinderung können dir verschiedene zeitliche Anpassungen beim Ablegen der Prüfungen helfen. Dazu zählen:

  • mehr Zeit während deiner Prüfungen,
  • mehr Zeit für die Vorbereitung deiner Prüfungen,
  • flexibel gestaltete Pausenregeln, zum Beispiel mehr oder längere Pausen.

Anpassung der Räumlichkeiten

Es lassen sich verschiedene Nachteilsausgleiche bezüglich der Räumlichkeiten, in denen deine Prüfung stattfindet, unterscheiden. Dazu zählen: 

  • Ablegen der Prüfung in einem separaten Raum,
  • Ablegen der Prüfung in deiner gewohnten Umgebung (zum Beispiel an deinem eigenen Arbeitsplatz),
  • Anspruch auf barrierefreie Räumlichkeiten (zum Beispiel Türöffner oder barrierefreie Toiletten,
  • angepasste Sanitär- und Versorgungsmöglichkeiten (zum Beispiel Pflegepersonal).

Anpassung der Aufgabenstellung

Du kannst auch aufgrund deiner Behinderung Nachteilsausgleiche in Form von angepassten Aufgabenstellungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen:

  • Anpassung des Sprachniveaus (zum Beispiel Ignorieren von Rechtschreibfehlern oder Aufgaben in Leichter Sprache),
  • Vergrößerung der Schrift oder des Druckbildes,
  • flexibles Handhaben von mündlichen und schriftlichen Prüfungen,
  • Anpassung von praktischen Prüfungsleistungen (zum Beispiel Kürzung des praktischen Teils),
  • Aufgaben vorlesen, erklären und/oder protokollieren lassen,
  • Verständnisfragen stellen.

Zulassung von technischen Hilfen

Je nach individueller Beeinträchtigung kann es sinnvoll sein, während einer Prüfung technische Hilfen zu verwenden. Auch dafür gibt es Nachteilsausgleiche, wie:

  • Verwendung von Hilfen der Digitalisierung (angepasste Software, Aufgaben digitalisieren),
  • technische Hilfsmittel (zum Beispiel Sehhilfen, elektronische Schreibhilfen oder Wörterbücher),
  • spezielle Möbel, Maschinen oder Werkzeuge.

Zulassung von personeller Unterstützung

Wenn es aufgrund deiner Behinderung angeraten ist, kann es sein, dass du während deiner Prüfungen Anspruch auf Nachteilsausgleiche in Form von personeller Unterstützung hast. Dazu zählen:

  • Zulassung einer Assistenzkraft / Hilfskraft (zum Beispiel Schreibassistenz),
  • Zulassung von Gebärdensprachdolmetscherinnen beziehungsweise Gebärdensprachdolmetschern,
  • Zulassung einer vertrauten Person, die die Prüfungsaufgaben stellt oder sich im Raum befindet (zum Beispiel Lehrkraft),
  • Kennenlernen der Prüferinnen und Prüfern vor der Prüfung,
  • Einzel- statt Gruppendurchführungen,
  • Einzelbetreuung während der Prüfungen.

Spezielle Nachteilsausgleiche beim Studium

Wenn du dich für ein Studium interessierst, gibt es spezielle Nachteilsausgleiche, die dich nicht nur während der Prüfungen unterstützen sollen. Die Bundesländer sind dafür zuständig, dass im Studium keine Nachteile entstehen.

Um Nachteilsausgleiche zu erhalten, müssen entsprechende schriftliche Anträge fristgerecht beim Prüfungsausschuss oder der Hochschulzulassung gestellt werden. Die Beauftragten für die Belange behinderter Studierender der Hochschulen können dich bei der Antragstellung unterstützen.

Zu den Nachteilsausgleichen im Studium gehören unter anderem:

  • Verlängerungen von Fristen für Haus- und Abschlussarbeiten oder bei der Prüfungsanmeldung,
  • Nichtberücksichtigen von behinderungsbedingten Prüfungsrücktritten,
  • Verlängerung der Regelstudienzeit,
  • Sonderanträge auf Zulassung auf einen zulassungsbeschränkten Studienplatz (zum Beispiel zur Bestimmung des Studienortes oder der Verbesserung des Notendurchschnitts),
  • Härtefallanträge (zum Beispiel zur Aufnahme in einen Kurs).

Du kannst einen Härtefallantrag auf Zulassung auf einen zulassungsbeschränkten Studienplatz dann stellen,

  • wenn deine Abiturnote nachweislich behinderungsbedingt schlechter ausgefallen ist, als sie ohne Behinderung ausgefallen wäre (Verbesserung des Notendurchschnitts),
  • wenn du dein Abitur behinderungsbedingt oder krankheitsbedingt erst später machen konntest (reduziert die Wartezeit),
  • wenn du an einer Behinderung oder Krankheit leidest, die sich tendenziell verschlimmern wird (sofortige Zulassung),
  • wenn besondere Gründe für die Wahl eines bestimmten Studienortes vorliegen.

Wie beantrage ich Nachteilsausgleiche?

Nachteilsausgleiche müssen bei der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer) oder dem zuständigen Prüfungsamt (beim Studium) beantragt werden. Diese entscheiden dann für jeden Einzelfall, ob und welche Nachteilsausgleiche gewährt werden.

Wichtig!

Der Antrag muss rechtzeitig vor der Prüfung – spätestens jedoch mit dem Antrag auf Prüfungszulassung – schriftlich bei der für dich zuständigen Kammer (Ausbildung) oder bei deinem zuständigen Prüfungsamt (Studium) gestellt werden.

Neben dem Antrag müssen in der Regel auch ärztliche Bescheinigungen oder psychologische Gutachten und bei einer Ausbildung eine Stellungnahme deiner Ausbildungsstelle eingereicht werden, welche deine individuellen Beeinträchtigungen und mögliche Hilfen in Bezug auf deine Prüfung darstellen.

Das Antragsschreiben für die Beantragung von Nachteilsausgleichen sollte enthalten:

  • Name und Anschrift,
  • Bezeichnung des Ausbildungsberufes,
  • Name und Ort des Ausbildungsbetriebs beziehungsweise der beruflichen Einrichtung,
  • Prüfungstermin,
  • Beschreibung der Behinderung,
  • konkrete Bezeichnung des gewünschten Nachteilsausgleichs (zum Beispiel benötigte technische Hilfsmittel, Angabe über eine Verlängerung der Prüfungsdauer),
  • deine Unterschrift.

Wusstest du?

Je nach Kammer oder Prüfungsamt gibt es auch Vorlagen für die Antragstellung. Frag dazu einfach bei der zuständigen Kammer beziehungsweise deinem Prüfungsamt nach!

Zudem solltest du deine Ärztin oder deinen Arzt beziehungsweise deine Psychologin oder deinen Psychologen um ein ärztliches Gutachten zur Begründung des gewünschten Nachteilsausgleiches bitten. Das sollte die Beschreibung der Behinderung oder Beeinträchtigung, die Beschreibung der behinderungsbedingten Fähigkeitsbeeinträchtigung (zum Beispiel verminderte Lese- und Schreibgeschwindigkeit) und einen konkreten Vorschlag für die Nachteilsausgleiche bei der Prüfung (zum Beispiel Verlängerung der Prüfungsdauer um 30 Minuten) enthalten.

Auch können im Einzelfall Behandlungsberichte von Krankenhäusern und Rehakliniken, Stellungnahmen von Reha-Trägern, dein Schwerbehindertenausweis, eine Stellungnahme deines Ausbildungsbetriebs, der Berufsschule oder des Bildungsträgers sowie eine Stellungnahme der oder des Behindertenbeauftragen deiner Hochschule dem Antrag beigefügt werden.