Finanzielle Unterstützung
Die Finanzierung deines Lebensunterhalts kann auch während einer Ausbildung oder eines Studiums schwierig sein. Hier findest du zahlreiche finanzielle Unterstützungsangebote, die du vielleicht in Anspruch nehmen kannst.
Das Bild wurde von einer KI erstellt.
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Einen Überblick über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten findest du hier:
Leistung | Betriebliche Ausbildung | Schulische Ausbildung | Studium |
---|---|---|---|
Ausbildungsvergütung | Ja✔ | Nein✘ | Nein✘ |
Kindergeld | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Wohngeld | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Berufsausbildungsbeihilfe | Ja✔ | Nein✘ | Nein✘ |
BAföG | Nein✘ | Ja✔ | Ja✔ |
Bildungskredit | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Stipendium | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Mehraufwand zum Leben | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Was findest du auf dieser Seite?
- Ausbildungsvergütung
- Kindergeld
- Wohngeld
- Berufsausbildungsbeihilfe
- BAföG
- Bildungskredit
- Stipendium
- Mehraufwand zum Leben
- Wer hilft weiter?
Ausbildungsvergütung
Bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung erhältst du ein monatlich gezahltes Ausbildungsgehalt (auch Ausbildungsvergütung genannt). Die Höhe deines Gehalts hängt dabei von deinem gewählten Beruf ab, wird im Ausbildungsvertrag festgelegt und erhöht sich von Lehrjahr zu Lehrjahr.
Die Kosten der Ausbildung übernimmt dein Ausbildungsbetrieb oder bei der außerbetrieblichen Ausbildung der zuständige Rehabilitationsträger im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).
Kindergeld
Wenn das Gehalt bei deiner (außer-) betrieblichen Ausbildung nicht ausreicht oder du eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolvierst, hast du bis zu deinem 25. Geburtstag oder bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung einen Anspruch auf Kindergeld. Die Kosten werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit getragen und betragen 250 Euro im Monat (Stand: 2023).
Ab 2025 ersetzt die Kindergrundsicherung das Kindergeld!
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung für Haushalte mit geringem Einkommen. Du kannst dies unabhängig von der Art deiner Berufsausbildung beantragen. Mit dem Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) kannst du, wenn du über 18 Jahre alt bist und wenig Einkommen hast, ausrechnen lassen, ob und wie viel Wohngeld dir zusteht.
Wenn du bereits andere Leistungen erhältst, in denen deine Unterkunftskosten berücksichtigt werden, kannst du in der Regel kein Wohngeld mehr erhalten.
Berufsausbildungsbeihilfe
Bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung, einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) oder während der ausbildungsvorbereitenden Phase der Assistierten Ausbildung (AsA) kannst du finanzielle Unterstützung in Form der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Du kannst einen Anspruch erfragen, wenn du eine betriebliche Erstausbildung absolvierst, deinen Ausbildungsvertrag bereits unterschreiben hast und einen eigenen Haushalt führst. Beantragt wird die Berufsausbildungsbeihilfe bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wusstest du?
Besonderheiten bei Behinderung oder Gleichstellung:- Die Förderung gibt es auch bei Verlängerung der Ausbildungszeit, einer Wiederholung der Ausbildung und einer Zweitausbildung, wenn der Grund bei der Behinderung liegt.
- Eine BAB ist auch möglich, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst.
Du willst es ganz genau wissen?
BAföG
Das BAföG kann nicht nur von Studierenden, sondern auch von Auszubildenden in einer schulischen Ausbildung beantragt werden. Die Dauer der BAföG Leistungen richtet sich nach den Grundsätzen der Regelstudienzeit, kann jedoch in Sonderfällen auf Antrag auch darüber hinaus in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich unter anderem nach dem Einkommen der Eltern und der persönlichen Vermögenssituation.
Es gibt unterschiedliche Arten von BAföG:
- BAföG für Studierende und Auszubildende in schulischer Ausbildung:
Das BAföG für Studierende gilt nur bis zum Ende des ersten Abschlusses und muss grundsätzlich zurückgezahlt werden. - BAföG für Schülerinnen und Schüler:
Das BAföG für Schülerinnen und Schüler muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden! - Aufstiegs-BAföG für Aufsteigerinnen und Aufsteiger:
Das Aufstiegs-BAföG gilt für Auszubildende und Studierende, die nach ihrem ersten Abschluss einen höheren Abschluss (zum Beispiel Meister oder Master) absolvieren wollen. Aber auch als Studienabbrecherin oder -abbrecher oder ohne Erstausbildungsabschluss kannst du mit der geforderten Berufspraxis für deine angestrebte Ausbildung Aufstiegs-BAföG erhalten, wenn dies in der Prüfungsordnung so vorgesehen ist.
BAföG-Hotline
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein Bürgertelefon zum Thema BAföG eingerichtet. Die Nummer der kostenlosen Beratungshotline lautet 0800 2236341 und ist Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr verfügbar.
Bildungskredit
Wenn sich deine Ausbildung oder dein Studium dem Ende nähert, kannst du einen Bildungskredit erhalten. Du kannst einen Bildungskredit für die letzten 2 Jahre deiner Ausbildung oder deines Studiums beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Dieser muss nach einer Frist von 4 Jahren nach der ersten Auszahlung in monatlichen Raten von 120 Euro zurückgezahlt werden.
Bildungskredit Hotline
Das Bundesverwaltungsamt hat eine Hotline zum Thema Bildungskredit eingerichtet. Die Telefonnummer lautet 022899 3584492 und ist Montag bis Donnerstag von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr und Freitag von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr verfügbar.
Stipendium
Mit einem Stipendium kannst du dir während deiner Ausbildung oder deinem Studium deinen Lebensunterhalt finanzieren lassen. Dabei gibt es viele unterschiedliche Arten von Stipendien. Dazu gehören:
- Reisestipendien,
- finanzielle Stipendien,
- ideelle Stipendien,
- berufsspezifische Stipendien.
IRAs Tipps
Beachte bei der Stipendienwahl nicht nur die Leistungen, sondern auch die Voraussetzungen und die spezifischen Bewerbungsfristen. Bereite deine Bewerbung also frühzeitig vor!
Mehraufwand zum Leben
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du den Mehraufwand beim Wohnen und bei der Mobilität im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (nach SGB II) bei erwerbsfähigen Studierenden oder Auszubildenden oder als Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII) bei vorübergehend erwerbsgeminderten Studierenden oder Auszubildenden ausgleichen. Dazu musst du einen Antrag bei den Sozialhilfeträgern stellen. Die Inanspruchnahme ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§112 SGB IX) kannst du auch individuelle Leistungen für technische Hilfsmittel, Studien- und Kommunikationsassistenzen sowie Mobilitätshilfen zum Besuch einer Hochschule bei den Trägern der Eingliederungshilfe beantragen.
Du willst es ganz genau wissen?
-
Wohngeld-Rechner
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen -
Sozialleistungen für beeinträchtigte Studierende
Deutsches Studentenwerk e.V. -
Berufsausbildungsbeihilfe
Bundesagentur für Arbeit -
BAföG - Portal
Bundesministerium für Bildung und Forschung -
Aufstiegs-BAföG - Portal
Bundesministerium für Bildung und Forschung -
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Bundesverwaltungsamt (BVA) -
mystipendium
Initiative für transparente Studienförderung (ItS) -
Deutschland-Stipendium
Bundesministerium für Bildung und Forschung -
Mehrbedarfe beeinträchtigter Studierender
Deutsches Studentenwerk e.V.