Finanzielle Unterstützung
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Wenn du ein Studium oder eine Ausbildung machst.
Dann kannst du Geld vom Staat bekommen.
Um Geld für deinen Lebens-Unterhalt zu haben.
Kinder-Geld
Wenn das Gehalt bei deiner betrieblichen Ausbildung nicht ausreicht.
Oder wenn du eine schulische Ausbildung oder ein Studium machst.
Dann bekommst du bis zum 25. Lebens-Jahr Kinder-Geld.
Das gilt auch: Bis zur ersten abgeschlossenen Berufs-Ausbildung.
Die Kosten zahlt die Familien-Kasse der Bundes-Agentur für Arbeit.
Im Jahr 2025 beträgt das Kinder-Geld: 255 Euro im Monat.

Wohn-Geld
Wohn-Geld ist ein Zuschuss zur Miete.
Du kannst Wohn-Geld beantragen:
- Wenn du 18 Jahre alt oder älter bist.
- Und wenig Geld verdienst.

Das Bundes-Ministerium für Wohnen, Stadt-Entwicklung und Bau-Wesen
hat einen Wohn-Geld-Rechner.
Du kannst dir damit ausrechnen lassen:
- Ob du Wohn-Geld bekommst.
- Und wieviel du bekommst.
Wenn du bereits andere Leistungen erhältst.
Und darin die Kosten für deine Unterkunft enthalten sind.
Dann kannst du kein Wohn-Geld mehr bekommen.
BAföG
BAföG bedeutet: Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz.
Der Staat zahlt Geld für: Schüler, Auszubildende und Studierende.
Man muss das Geld nach der Ausbildung wieder zurückzahlen.
BAföG beantragen können:
Studierende und Auszubildende in einer schulischen Ausbildung.
Man bekommt BAföG für die Regel-Studien-Zeit.
Regel-Studien-Zeit bedeutet:
Die vorgesehene Zeit, um das Studium zu beenden.
Man kann das BAföG in Ausnahmen auch länger erhalten.
Dafür muss man einen Antrag stellen.
Wieviel BAföG du bekommt: Das hängt ab vom Einkommen der Eltern.
Und davon: Wieviel Geld du besitzt.
Bildungs-Kredit
Bildungs-Kredit bedeutet: Du bekommst Geld geliehen für deine Ausbildung.
Du kannst einen Bildungs-Kredit beantragen:
Für die letzten 2 Jahre deiner Ausbildung oder von deinem Studium.
Du beantragst den Bildungs-Kredit beim Bundes-Verwaltungs-Amt.

Du musst den Bildungs-Kredit zurückzahlen:
4 Jahre nach der ersten Auszahlung: 120 Euro in jedem Monat.
Mehr-Aufwand zum Leben
Wenn du mehr Geld zum Leben brauchst: Zum Beispiel zum Wohnen.
Dann kannst du einen Antrag beim Sozial-Amt stellen.
Um Geld für deinen Lebens-Unterhalt zu beantragen.

Das Sozial-Amt entscheidet immer im Einzel-Fall.
Du kannst auch Geld beantragen für:
- Hilfs-Mittel und Sprach-Assistenzen
- Bewegungs-Hilfen zum Besuch einer Hoch-Schule

Die Finanzierung deines Lebensunterhalts kann auch während einer Ausbildung oder eines Studiums schwierig sein. Hier findest du zahlreiche finanzielle Unterstützungsangebote, die du vielleicht in Anspruch nehmen kannst.
Das Bild wurde von einer KI erstellt.
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Einen Überblick über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten findest du hier:
| Leistung | Betriebliche Ausbildung | Schulische Ausbildung | Studium |
|---|---|---|---|
| Ausbildungsvergütung | Ja✔ | Nein✘ | Nein✘ |
| Kindergeld | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
| Wohngeld | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
| Berufsausbildungsbeihilfe | Ja✔ | Nein✘ | Nein✘ |
| BAföG | Nein✘ | Ja✔ | Ja✔ |
| Bildungskredit | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
| Stipendium | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
| Mehraufwand zum Leben | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Was findest du auf dieser Seite?
- Ausbildungsvergütung
- Kindergeld
- Wohngeld
- Berufsausbildungsbeihilfe
- BAföG
- Bildungskredit
- Stipendium
- Mehraufwand zum Leben
- Persönliches Budget und Budget für Ausbildung
- Wer hilft weiter?
Ausbildungsvergütung
Bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung erhältst du ein monatlich gezahltes Ausbildungsgehalt (auch Ausbildungsvergütung genannt). Die Höhe deines Gehalts hängt dabei von deinem gewählten Beruf ab, wird im Ausbildungsvertrag festgelegt und erhöht sich von Lehrjahr zu Lehrjahr.
Die Kosten der Ausbildung übernimmt dein Ausbildungsbetrieb oder bei der außerbetrieblichen Ausbildung der zuständige Rehabilitationsträger im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).
Kindergeld
Wenn das Gehalt bei deiner (außer-) betrieblichen Ausbildung nicht ausreicht oder du eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolvierst, hast du bis zu deinem 25. Geburtstag oder bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung einen Anspruch auf Kindergeld. Die Kosten werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit getragen und betragen 255 Euro im Monat (Stand: 2025).
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung für Haushalte mit geringem Einkommen. Du kannst dies unabhängig von der Art deiner Berufsausbildung beantragen. Mit dem Wohngeld-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) kannst du, wenn du über 18 Jahre alt bist und wenig Einkommen hast, ausrechnen lassen, ob und wie viel Wohngeld dir zusteht.
Wenn du bereits andere Leistungen erhältst, in denen deine Unterkunftskosten berücksichtigt werden, kannst du in der Regel kein Wohngeld mehr erhalten.
Berufsausbildungsbeihilfe
Bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung, einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) oder während der ausbildungsvorbereitenden Phase der Assistierten Ausbildung (AsA) kannst du finanzielle Unterstützung in Form der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Du kannst einen Anspruch erfragen, wenn du eine betriebliche Erstausbildung absolvierst, deinen Ausbildungsvertrag bereits unterschreiben hast und einen eigenen Haushalt führst. Beantragt wird die Berufsausbildungsbeihilfe bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wusstest du?
Besonderheiten bei Behinderung oder Gleichstellung:- Die Förderung gibt es auch bei Verlängerung der Ausbildungszeit, einer Wiederholung der Ausbildung und einer Zweitausbildung, wenn der Grund bei der Behinderung liegt.
- Eine BAB ist auch möglich, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst.
Du willst es ganz genau wissen?
BAföG
Das BAföG kann nicht nur von Studierenden, sondern auch von Auszubildenden in einer schulischen Ausbildung beantragt werden. Die Dauer der BAföG Leistungen richtet sich nach den Grundsätzen der Regelstudienzeit, kann jedoch in Sonderfällen auf Antrag auch darüber hinaus in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich unter anderem nach dem Einkommen der Eltern und der persönlichen Vermögenssituation.
Es gibt unterschiedliche Arten von BAföG:
- BAföG für Studierende und Auszubildende in schulischer Ausbildung:
Das BAföG für Studierende gilt nur bis zum Ende des ersten Abschlusses und muss grundsätzlich zurückgezahlt werden. - BAföG für Schülerinnen und Schüler:
Das BAföG für Schülerinnen und Schüler muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden! - Aufstiegs-BAföG für Aufsteigerinnen und Aufsteiger:
Das Aufstiegs-BAföG gilt für Auszubildende und Studierende, die nach ihrem ersten Abschluss einen höheren Abschluss (zum Beispiel Meister oder Master) absolvieren wollen. Aber auch als Studienabbrecherin oder -abbrecher oder ohne Erstausbildungsabschluss kannst du mit der geforderten Berufspraxis für deine angestrebte Ausbildung Aufstiegs-BAföG erhalten, wenn dies in der Prüfungsordnung so vorgesehen ist.
BAföG-Hotline
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein Bürgertelefon zum Thema BAföG eingerichtet. Die Nummer der kostenlosen Beratungshotline lautet 0800 2236341 und ist Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr verfügbar.
Bildungskredit
Wenn sich deine Ausbildung oder dein Studium dem Ende nähert, kannst du einen Bildungskredit erhalten. Du kannst einen Bildungskredit für die letzten 2 Jahre deiner Ausbildung oder deines Studiums beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Dieser muss nach einer Frist von 4 Jahren nach der ersten Auszahlung in monatlichen Raten von 120 Euro zurückgezahlt werden.
Bildungskredit Hotline
Das Bundesverwaltungsamt hat eine Hotline zum Thema Bildungskredit eingerichtet. Die Telefonnummer lautet 022899 3584492 und ist Montag bis Donnerstag von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr und Freitag von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr verfügbar.
Stipendium
Mit einem Stipendium kannst du dir während deiner Ausbildung oder deinem Studium deinen Lebensunterhalt finanzieren lassen. Dabei gibt es viele unterschiedliche Arten von Stipendien. Dazu gehören:
- Reisestipendien,
- finanzielle Stipendien,
- ideelle Stipendien,
- berufsspezifische Stipendien.
IRAs Tipps
Beachte bei der Stipendienwahl nicht nur die Leistungen, sondern auch die Voraussetzungen und die spezifischen Bewerbungsfristen. Bereite deine Bewerbung also frühzeitig vor!
Mehraufwand zum Leben
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du den Mehraufwand beim Wohnen und bei der Mobilität im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (nach SGB II) bei erwerbsfähigen Studierenden oder Auszubildenden oder als Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII) bei vorübergehend erwerbsgeminderten Studierenden oder Auszubildenden ausgleichen. Dazu musst du einen Antrag bei den Sozialhilfeträgern stellen. Die Inanspruchnahme ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§112 SGB IX) kannst du auch individuelle Leistungen für technische Hilfsmittel, Studien- und Kommunikationsassistenzen sowie Mobilitätshilfen zum Besuch einer Hochschule bei den Trägern der Eingliederungshilfe beantragen.
Du willst es ganz genau wissen?
Persönliches Budget und Budget für Ausbildung
Budget ist ein anderes Wort für Geld und es gibt verschiedene Varianten von „Budgets”, die für Menschen in Ausbildung in Frage kommen.
Persönliches Budget
Mit diesem Geld kann man Reha- oder Eingliederungsleistungen selbst einkaufen. Es gibt viele Beispiele wie Gebärdensprachdolmetscher, bestimmte Hilfsmittel, Haushaltshilfen, Arbeitsassistenz, Fahrtkosten oder Leistungen der Berufsvorbereitung, beruflichen Anpassung oder Weiterbildung, die von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen so selbst eingekauft werden können.
Du willst es ganz genau wissen?
Budget für Ausbildung
Du bist werkstattberechtigt, möchtest aber einen anerkannten Berufsabschluss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerben? Dabei kann dir das Budget für Ausbildung vielleicht helfen! Das Budget für Ausbildung soll Menschen mit Behinderungen eine reguläre Ausbildung ermöglichen und die beruflichen Auswahlmöglichkeiten erhöhen.
Die Inhalte des Budgets für Ausbildung sind:
- Erstattung der Ausbildungsvergütung bis zur tarifvertraglichen Regelung (Kosten werden für den Betrieb übernommen),
- Anleitung und Begleitung des Auszubildenden beziehungsweise der Auszubildenden nach individuellem Bedarf am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule.
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-
Wohngeld-Rechner
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen -
Sozialleistungen für beeinträchtigte Studierende
Deutsches Studierendenwerk e.V. -
Berufsausbildungsbeihilfe
Bundesagentur für Arbeit -
BAföG - Portal
Bundesministerium für Bildung und Forschung -
Aufstiegs-BAföG - Portal
Bundesministerium für Bildung und Forschung -
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Bundesverwaltungsamt (BVA) -
mystipendium
Initiative für transparente Studienförderung (ItS) -
Deutschland-Stipendium
Bundesministerium für Bildung und Forschung -
Mehrbedarfe beeinträchtigter Studierender
Deutsches Studierendenwerk e.V.