Menschen mit Behinderungen können auch ein Studium machen.
Wer studieren will,
braucht einen bestimmten Schul-Abschluss.
Mit dem Fach-Abitur darfst du jedes Fach
an einer Fach-Hoch-Schule studieren.
Mit dem Abitur darfst du jedes Fach an einer Fach-Hoch-Schule
Oder an einer Universität studieren.
Eine Universität ist eine Hoch-Schule.
Die Abkürzung dafür ist: Uni.
Bei einem Studium wählst Du ein Studien-Fach aus.
Für jedes Semester suchst du dir Kurse aus deinem Studien-Fach aus.
Du erstellst dir dadurch deinen eigenen Stunden-Plan.
Bestimmte Kurse oder Veranstaltungen sind Pflicht.
Du schreibst
- Prüfungen
- hältst Referate
- Oder schreibst Aufsätze.
Wer erfolgreich ein Studium gemacht hat,
hat einen Hoch-Schul-Abschluss.
Ein Hoch-Schul-Abschluss ist zum Beispiel:
- ein Bachelor
- ein Master
- Oder ein Staats-Examen
Die meisten Studien-Gänge sind in einen Bachelor-
Und einen Master-Studien-Gang eingeteilt.
Der Bachelor-Studien-Gang dauert in der Regel 3 bis 4 Jahre.
Du hast damit dein erstes Studium abgeschlossen.
Anschließend kannst du
noch einen 1 bis 2-jährigen Master-Studien-Gang machen.
Für bestimmte Berufe benötigst du einen Master-Abschluss.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein Studium zu machen.
Zum Beispiel:
- ein Studium an der Uni oder an der Fach-Hoch-Schule
- ein Fern-Studium
- Oder ein duales Studium
Wenn du studieren möchtest,
musst du vorher viele Fragen klären.
Zum Beispiel:
- Wie lässt sich meine Einschränkung mit dem Studium vereinbaren?
- An welcher Hoch-Schule kann ich gut studieren?
- Kann oder möchte ich für mein Studium umziehen?
- Komme ich ohne meine bisherigen Helfer klar?
Studenten und Studentinnen mit Behinderungen
können Hilfen zur Hoch-Schul-Bildung bekommen.
Zum Beispiel:
- eine Wohnung in einem Studenten-Wohn-Heim
- Hilfs-Mittel: zum Beispiel einen besonderen Computer.
- Gebärden-Sprach-Dolmetscher
- Unterstützung durch Studien-Helfer
- persönliche Unterstützung beim Studium: zum Beispiel auf dem Weg zur Hoch-Schule oder beim Mitschreiben in Vorlesungen.
Studenten und Studentinnen mit Behinderungen
können auch einen Nachteils-Ausgleich bekommen.
Das bedeutet:
- sie haben mehr Zeit zum studieren
- sie haben mehr Zeit bei Prüfungen
- das Studium ist anders aufgebaut
- sie müssen an manchen Veranstaltungen nicht teilnehmen
Studenten und Studentinnen mit Behinderungen
müssen sich rechtzeitig um den Nachteils-Ausgleich kümmern.
Der Nachteils-Ausgleich muss beim Prüfungs-Amt beantragt werden.
Vor dem Studium solltest du dich beraten lassen.
An fast allen Hoch-Schulen gibt es
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Sie beraten und unterstützen die Studenten und Studentinnen.
Sie beraten auch die Hoch-Schulen.
Zum Beispiel wie Hindernisse abgebaut werden können.
Auf der Internet-Seite von einer Uni steht genau,
wo du Beratung in der Uni bekommst.