Kannst du wegen deiner Behinderung
keine normale
Regel-Ausbildung machen?
Dann ist für dich vielleicht eine besondere Ausbildung das Richtige:
Eine Fachpraktiker-Ausbildung.
Das heißt:
Die Ausbildung ist leichter als eine normale Ausbildung.
Die Ausbildungs-Inhalte von einer Fachpraktiker-Ausbildung
orientieren sich an den Ausbildungs-Inhalten
von anerkannten Ausbildungs-Berufen.
Wer eine Fachpraktiker-Ausbildung macht,
hat weniger Theorie und mehr Praxis.
Das bedeutet:
Du hast weniger Unterricht in der Berufs-Schule.
Dafür arbeitest du mehr im Betrieb.
Außerdem kannst du diese Ausbildung
auch ohne Hauptschul-Abschluss machen.
Oft machen Jugendliche mit Lern-Schwierigkeiten
eine Fachpraktiker-Ausbildung.
Der Wechsel in die
Regel-Ausbildung ist
- während einer Fachpraktiker-Ausbildung
- Oder nach einer Fachpraktiker-Ausbildung
jederzeit möglich:
Wenn deine Ausbildung gut klappt
Und du keine gesundheitlichen Probleme hast.
Eine Fachpraktiker-Ausbildung kannst du
- in einem normalen Betrieb
- Oder in einer speziellen Ausbildungs-Einrichtung, zum Beispiel in einem Berufs-Bildungs-Werk
machen.
Je nach Bundes-Land werden diese Berufs-Abschlüsse auch
- Werker und Werkerin
- Oder Helfer und Helferin
genannt.
Nicht jeder Jugendliche kann eine Ausbildung zum Fachpraktiker machen.
Voraussetzung ist
- eine Behinderung
- ein besonderer Förder-Bedarf
- Oder eine soziale Benachteiligung
Eine Ausbildung zum Fachpraktiker ist erst dann möglich:
Eine
Assistierte Ausbildung in einem Betrieb ist für dich zu schwierig.
Vor Ausbildungs-Beginn findet deshalb
eine Eignungs-Untersuchung durch die
Agentur für Arbeit statt.
Ein Fach-Dienst von der
Agentur für Arbeit stellt dabei
Art und Schwere von deiner Behinderung fest.
Und prüft dabei,
ob du nicht doch eine normale
Regel-Ausbildung machen kannst.
Ausbildungen als Fachpraktiker
sind von den Kammern anerkannte Ausbildungen.
Das sind die Kammern:
Zum Beispiel:
- Handwerks-Kammer
- Industrie- und Handels-Kammer
- Oder Landwirtschafts-Kammer
Wenn du eine Fachpraktiker-Ausbildung machen willst,
musst du bei der zuständigen Kammer vorher einen Antrag stellen.
Den Antrag kann auch deine gesetzliche Betreuungs-Person stellen.
Den Ausbildungs-Platz musst du zu diesem Zeit-Punkt bereits sicher haben.
Wenn die Kammer den Antrag an-nimmt,
werden die Ausbildungs-Inhalte an deine Behinderung angepasst.
Die Ausbildung dauert 2 bis 3,5 Jahre.
Die Abschluss-Prüfung findet bei der zuständigen Kammer statt.
Am Ende von der Ausbildung bekommst du eine Bescheinigung.
Die Bescheinigung heißt:
- Fach-Arbeiter-Brief
- Oder Gesellen-Brief
Nach der Ausbildung hast du gute Chancen
eine Beschäftigung auf dem
allgemeinen Arbeits-Markt zu bekommen.
Es gibt viele verschiedene Fachpraktiker-Ausbildungen.
Zum Beispiel:
- Metall-Bearbeiter
- Fachpraktiker Holz-Verarbeitung
- Fachpraktiker in der Floristik
- Fachpraktiker für Haus-Wirtschaft
- Garten-Bau-Helfer Fach-Richtung Garten- und Landschafts-Bau
- Oder Fachpraktiker im Lager-Bereich