Welche Ausbildungswege gibt es?
Du suchst eine Ausbildung und weißt aber gar nicht, welche Möglichkeiten es eigentlich gibt? Dann bist du hier richtig! Hier findest du die verschiedenen Ausbildungswege. Von einer Ausbildung in einem Betrieb bis hin zur Qualifizierung in einer WfbM oder dem Studium – alles auf einen Blick!
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Betriebliche Ausbildung
Betriebliche Ausbildungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Ausbildung in einem Betrieb und in der Berufsschule stattfindet und die Auszubildenden Teil der Belegschaft sind. Sie sind also abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig. Ziel der Ausbildung ist es, alle Fertigkeiten und Inhalte des jeweiligen Berufes zu erlernen (Vermittlung beruflicher Fertigkeiten). Zur Vereinheitlichung der Ausbildung gibt es für jeden Beruf eine Ausbildungsordnung. Die betriebliche Ausbildung dauert in der Regel 2 bis 3 Jahre und endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer.
Wusstest du?
Derzeit gibt es 325 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe (Stand: 2020).
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Schulische Ausbildung
Die schulische Ausbildung ist eine andere Variante der Regelausbildung und führt zu einem Berufsabschluss. Sie ist der betrieblichen Ausbildung gleichgestellt, obwohl nur ein Teil davon durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder die Handwerksordnung (HWO) geregelt ist. Es handelt sich überwiegend um Berufe im sozialen, pflegerischen, kaufmännischen und technischen Bereich. Die Dauer der Ausbildung hängt vom angestrebten Beruf ab, beträgt aber in der Regel 2 bis 3 Jahre, ähnlich wie bei der betrieblichen Ausbildung.
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Studium
Ein Studium zielt auf den erfolgreichen Abschluss einer Fachrichtung ab, wobei Abschlüsse wie Bachelor, Master oder Staatsexamen möglich sind. Um ein Studium starten zu können, benötigst du ein (Fach-) Abitur. Die Bewerbung für einen Studienplatz erfolgt meist über das Portal Hochschulstart oder über das Bewerbungsportal der Universitäten.
Die Inhalte eines Studiums hängen von der Fachrichtung und der Studienform ab, die von einem klassischen Präsenzstudium über ein Fernstudium bis hin zu einem dualen Studium oder einem Studium in Kooperation mit beruflichen Rehabilitationseinrichtungen reichen kann. Es gibt zahlreiche Beratungsangebote, die bei der Studienwahl helfen. Die Finanzierung eines Studiums kann durch studienbegleitende Tätigkeiten oder verschiedene Unterstützungsangebote sichergestellt werden.
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Außerbetriebliche Ausbildung
Außerbetriebliche Ausbildungen sind spezielle Ausbildungswege für Menschen mit Behinderungen, Menschen mit besonderem Förderbedarf oder Menschen mit sozialer Benachteiligung, die nicht dazu in der Lage sind, eine reguläre Ausbildung in einem Betrieb zu absolvieren. Sie werden in Einrichtungen wie Berufsbildungswerken, Fortbildungszentren, Akademien oder Schulen durchgeführt und staatlich gefördert.
Die Ausbildung umfasst sowohl theoretischen Unterricht als auch Praktika und wird von sozialpädagogischen Fachkräften begleitet. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch staatliche Programme und die Bundesagentur für Arbeit. Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert.
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Ausbildung zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker
Die Erstausbildung zur Fachpraktikerin beziehungsweise zum Fachpraktiker ist die Ausbildung, die zu einem ersten Berufsabschluss führt. Wenn eine Ausbildung in anerkannten Berufen nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit einer fachpraktischen Ausbildung. Die Fachpraktikerinnen- und Fachpraktikerausbildung kann in normalen Betrieben oder in speziellen Ausbildungszentren erfolgen, wenn dort eine Zusatzqualifikation zur Lehre vorhanden ist. Die Ausbildungsinhalte werden an die jeweilige Behinderung angepasst: Bei Menschen mit Lernschwierigkeiten stehen zum Beispiel praktische Ausbildungs- und Prüfungsinhalte stärker im Vordergrund als theoretische.
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Exkurs: Qualifizierung in einer WfbM
Eine Qualifizierungsmaßnahme in einer WfbM ist KEINE Ausbildung, kann jedoch für Menschen, die bereits in einer Werkstatt beschäftigt sind oder die (noch) nicht fit für den allgemeinen Arbeitsmarkt sind, diverse Weiterbildungsmöglichkeiten bieten.
Werkstätten sind dazu verpflichtet, dir unabhängig von Art und Schwere deiner Behinderung einen Arbeitsplatz anzubieten, wenn du die Voraussetzungen für eine Werkstattaufnahme erfüllst. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in einer WfbM sind:
- Du kannst ein „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit" leisten.
- Es liegt kein außerordentlicher Pflegebedarf (aufgrund deiner Behinderung) vor.
- Von dir geht keine Selbst- oder Fremdgefährdung aus.
Wenn du in eine WfbM aufgenommen wirst, durchläufst du zunächst das Eingangsverfahren. Hier wird geschaut, ob die WfbM auch wirklich die richtige Einrichtung für dich ist.
Anschließend wirst du im Berufsbildungsbereich der WfbM aufgenommen. Hier kannst du berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erlernen, unterschiedliche Arbeitsfelder der WfbM kennenlernen und deine Berufswünsche konkretisieren.