Die Hör-technische Grund-Ausbildung ist ein Angebot
für Menschen mit einer Hör-Behinderung.
Dabei lernen hör-behinderte Menschen,
wie sie sich besser mit hörenden Menschen verständigen können.
Die hör-technische Grund-Ausbildung
ist ein Teil von einer
beruflichen Reha-Maßnahme.
Die
berufliche Reha-Maßnahme heißt in Schwerer Sprache:
Integrative Berufliche Rehabilitation von Personen mit Hör-Behinderung
Die Abkürzung dafür heißt: IBRH
IBRH ist aus einem Modell-Projekt entstanden.
IBRH soll erwachsenen hör-behinderten Menschen
den Wieder-Einstieg in das Berufs-Leben erleichtern.
Die
Berufs-Förderungs-Werke Nürnberg und
Dortmundhaben das Modell-Projekt entwickelt und erprobt.
Die beiden
Berufs-Förderungs-Werkesind auf Menschen mit einer Hör-Behinderung spezialisiert.
Vor der hör-technischen Grund-Ausbildung
wird ein
Reha-Assessment gemacht.
Dabei wird getestet
- Welche berufliche Aussichten die Teilnehmer haben
- Und welches Berufs-Feld das Richtige sein kann.
Das
Reha-Assessment dauert 4 Wochen.
Danach beginnt die hör-technische Grund-Ausbildung.
Die hör-technische Grund-Ausbildung dauert 6 Monate.
Die Teilnehmer erlernen verschiedene Techniken,
um sich mit hörenden Menschen möglichst gut verständigen zu können.
In den ersten 3 Monaten sind die Menschen mit Hör-Behinderung unter sich
Und haben Unterricht.
Im Unterricht lernen und trainieren die Teilnehmer zum Beispiel:
- Wie sie besser sprechen, lesen und schreiben können.
- Wie sie mit Hör-Geräten oder Cochlea-Implantaten umgehen können. Ein Cochlea-Implantat ist ein Hör-Gerät hinter dem Ohr unter der Haut.
- Wie sie vom Mund absehen können
- Wie sie sich besser konzentrieren können
- Und welche Hör-Taktik für sie am besten ist
Hör-Taktik bedeutet:
Man wendet mehrere Fertigkeiten gleich-zeitig an.
Zum Beispiel:
- Hören
- Mund-Absehen
- Deutung von Körper-Sprache
- Oder gezieltes Nach-fragen
Die anschließenden 3 Monate
werden zusammen mit hörenden Menschen durch-geführt.
Dabei werden die gelernten Hör-Taktiken
mit den hörenden Menschen eingeübt und getestet.
Das sind die Voraussetzungen
für die Teilnahme an einer hör-technischen Grund-Ausbildung:
- Du bist nicht von Geburt an hör-behindert
- Du hast Sprechen gelernt
- Durch ein Hör-Gerät oder Cochlea-Implantat ist noch ein Rest-Hör-Vermögen vorhanden
- Du hast eine schwere Hör-Behinderung oder dir droht eine solche Behinderung
- Wegen einer aufgetretenen Hör-Behinderung kannst du deine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben und du musst dich nun beruflich neu orientieren
- Wegen deiner Hör-Behinderung findest du keinen Arbeits-Platz
- Bei dir ist eine Hör-Behinderung aufgetreten und du hast deshalb Angst, deinen Arbeits-Platz zu verlieren
Nach der hör-technischen Grund-Ausbildung
schließt sich entweder eine direkte
- Wieder-Eingliederungs-Maßnahme
- eine 24-monatige Berufs-Ausbildung
- eine kürzere Individual-Maßnahme
- oder eine Teil-Qualifizierung
an.