Maßnahme
Maßnameart: Eignung und Berufsfindung
Eignungsabklärung
Zusammenfassung
Eignungs-Abklärung

Kurzbeschreibung:

Du hast noch keine Idee, welcher Beruf zu dir passen könnte? Dann ist vielleicht eine Eignungsabklärung genau das Richtige für dich! Bei einer Eignungsabklärung bekommst du Hilfe bei der Entwicklung deiner beruflichen Perspektive. Du sollst so eine klare Vorstellung darüber aufbauen, welchen Berufsweg du zukünftig einschlagen möchtest.

Ziel:

Ziel der Eignungsabklärung ist es, dass du einen realistischen Berufswunsch aufbaust, der von deinen persönlichen Interessen und Fähigkeiten abgeleitet ist. Zudem wird ermittelt, ob du noch andere Reha-Maßnahmen benötigst, um einen erfolgreichen Start in die Aus- oder Weiterbildung zu schaffen.

Zielgruppe:

Zielgruppen der Eignungsabklärung sind hauptsächlich junge Menschen mit Behinderungen ohne feste Berufsvorstellung sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die sich neu orientieren müssen.

Voraussetzungen:

Ob du an einer Eignungsabklärung teilnehmen kannst, entscheiden die Berufsberatenden der zuständigen Reha-Träger.

Inhalte:

Bei Eignungsabklärungen finden unterschiedliche Testungen und Erprobungen statt. Dazu zählen

  • Betrachtung deiner beruflichen Interessen und Neigungen,
  • Testungen der körperlichen und psychischen Fitness,
  • Testung deiner (berufsbezogenen) Fähigkeiten,
  • Praktische Erprobungen künftiger Aufgaben,
  • Erprobung und Anpassung von Hilfsmitteln.

Eignungsabklärungen finden in der Regel in Einrichtungen statt, die speziell auf die Bedürfnisse von Jugendlichen mit Behinderungen, Rehabilitandinnen und Rehabilitanden eingerichtet sind (zum Beispiel in Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken).

Eignungsabklärungen dauern bis zu drei Monaten.

Finanzierung:

Maßnahmen zur Eignungsabklärung werden bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern in der Regel von der Bundesagentur für Arbeit finanziert.
Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie Erwachsenen können auch andere Träger wie die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung für die Finanzierung der Maßnahme zuständig sein.

Wusstest du?

Wenn sich durch die Eignungsabklärung ein konkreter Berufswunsch entwickelt, kann in einer anschließenden Arbeitserprobung geprüft werden, ob das gewünschte Berufs- beziehungsweise Ausbildungsziel wirklich den eigenen Fähigkeiten entspricht.

Kurz-Text

Noch keine Idee,
welcher Beruf zu dir passt?
Dann ist vielleicht eine Eignungs-Abklärung die richtige Wahl für dich.
Bei einer Eignungs-Abklärung findest du heraus,
welcher Beruf für dich in Frage kommt.

Lang-Text

Noch keine Idee,
welcher Beruf zu dir passt?
Dann ist vielleicht eine Eignungs-Abklärung das Richtige.
Bei einer Eignungs-Abklärung findest du heraus,
welcher Beruf für dich in Frage kommt.

Bei der Eignungs-Abklärung wird zunächst fest-gestellt:
  • In welchem Gesundheits-Zustand befindest du dich?
  • Welche Einschränkungen hast du?
  • Welche beruflichen Interessen hast du?
  • Welche Stärken und Schwächen hast du?
Es finden auch verschiedene Tests statt.
Die Test-Ergebnisse helfen dabei,
den richtigen Beruf für dich zu finden.

Bei der Eignungs-Abklärung
kannst du auch verschiedene Berufe aus-probieren.
Danach weißt du:
  • Ob der Beruf zu dir passt
  • Ob dir die Arbeit Spaß macht
  • Und ob du die Arbeit mit deinen Einschränkungen schaffst
Eignungs-Abklärungen dauern bis zu 3 Monaten
Und finden meistens in Rehabilitations-Einrichtungen statt.
Zum Beispiel:
  • in einem Berufs-Bildungs-Werk
  • Oder in einem Berufs-Förderungs-Werk
Eignungs-Abklärungen sind meistens für junge Menschen mit Behinderungen
ohne feste Berufs-Vorstellung gedacht.
Manchmal sind Eignungs-Abklärungen
auch für erwachsene Menschen mit Behinderungen sinnvoll:
Wenn Sie
  • Wegen einem Unfall
  • Oder einer Erkrankung
in ihrem alten Beruf nicht mehr arbeiten können
Und sich beruflich neu orientieren müssen.

Eignungs-Abklärungen werden meistens von der Agentur für Arbeit bezahlt.
Manchmal bezahlen auch die Renten-Versicherung
Oder die Unfall-Versicherung.

Hier werden Schwere Wörter in Leichter Sprache erklärt:

Agentur für Arbeit
Die Arbeits-Agenturen sind die örtlichen Dienst-Stellen
von der Bundes-Agentur für Arbeit (BA).
In Deutschland gibt es fast 900 Arbeits-Agenturen.
Alle Menschen in Deutschland sollen eine Arbeit haben.
Darum gibt es die Bundes-Agentur für Arbeit.
Die Bundes-Agentur für Arbeit ist wichtig
für den Arbeits-Markt in Deutschland.

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft allen Menschen in Deutschland.
Zum Beispiel:
  • Wenn sie eine Arbeit suchen.
  • Oder wenn sie ihre Arbeit verlieren.
In jeder Arbeits-Agentur gibt es auch ein Reha-Team.
Dort können sich Menschen mit Behinderungen beraten lassen.

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch den Arbeit-Gebern.
Berufs-Bildungs-Werk
In einem Berufs-Bildungs-Werk können
junge Menschen mit Behinderungen eine Ausbildung machen.
Wenn sie besondere Unterstützung brauchen.
Und wenn sie keinen Ausbildungs-Platz
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt bekommen haben.
Oft gibt es für Auszubildende auch ein Internat,
wo sie wohnen können.

In den Werkstätten von den Berufs-Bildungs-Werken
lernen die Auszubildenden die praktische Arbeit.
In der Berufs-Schule lernen sie die Theorie.
Außerdem gibt es besondere Unterstützung.
Zum Beispiel:
  • Nachhilfe
  • besondere Übungen vor Prüfungen
  • Und Beratung
Die Agenturen für Arbeit schlagen Jugendliche für so eine Ausbildung vor.
Berufs-Förderungs-Werk
Ein Berufs-Förderungs-Werk ist eine Einrichtung
zur beruflichen Wieder-Eingliederung von Erwachsenen.
Die Angebote nutzen erwachsene Menschen,
wenn sie aus gesundheitlichen Gründen
ihren bisherigen Beruf aufgeben mussten
Und nun eine neue berufliche Perspektive suchen.
In einem Berufs-Förderungs-Werk kann man
eine Umschulung in einem neuen Beruf machen.
Renten-Versicherung
Die Renten-Versicherung ist ein Teil
von der Sozial-Versicherung in Deutschland.

Zur Sozial-Versicherung gehören
  • die Renten-Versicherung,
  • die Kranken-Versicherung,
  • die Pflege-Versicherung,
  • die Arbeitslosen-Versicherung
  • Und die Unfall-Versicherung.
Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:
Wenn sie wegen Krankheit
Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.
Oder gar nicht mehr arbeiten können.
Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.
Oder Erwerbs-Minderung.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.
Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.
Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.

Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.
Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.
Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.
Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.

Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:
Die Beratung
  • Von versicherten Personen,
  • Von Rentnern,
  • Und von Arbeit-Gebern.
Unfall-Versicherung
Die gesetzliche Unfall-Versicherung
gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.
Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.

Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:
  • Die Arbeitslosen-Versicherung
  • Die gesetzliche Kranken-Versicherung
  • Die Pflege-Versicherung
  • Und die Deutsche Renten-Versicherung
Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können.
Auch wenn er krank ist.
Oder arbeitslos.
Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.
Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall
finanzielle Unterstützung und schnelle Hilfe.

Die gesetzliche Unfall-Versicherung kümmert sich um Menschen,
die einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
Oder die einen Unfall bei der Arbeit haben.
Oder die eine Berufs-Krankheit haben.

Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen
sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung.
Das bedeutet:
Sie machen die Verwaltung und sie bezahlen Geld.
Sie kümmern sich um die Menschen,
wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben.
Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
Oder in der Schule oder im Kindergarten.
Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden.

Eine Berufs-Genossenschaft ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Dort sind alle Arbeit-Nehmer versichert.

Eine Unfall-Kasse
ist auch eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Die Unfall-Kasse ist aber vor allem für Arbeit-Nehmer,
die im öffentlichen Dienst arbeiten.

Öffentlicher Dienst bedeutet:
Die Arbeit-Nehmer arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land.

Zum Beispiel:
  • In einer Schule
  • In einem Kranken-Haus
  • Oder bei der Müll-Abfuhr
Diese Personen sind ebenfalls bei einer Unfall-Kasse versichert:
  • Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen
  • Schülerinnen und Schüler
  • Studentinnen und Studenten
  • Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet
Ehren-Amt bedeutet:
Jemand macht die Arbeit freiwillig und bekommt kein Geld.
Er arbeitet ehren-amtlich.

Weitere Informationen

Ob Bedarf für eine Eignungsabklärung besteht, stellt bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern normalerweise die Berufsberatung der Arbeitsagentur fest. Die zuständigen Reha-Berater und Reha-Beraterinnen helfen bei der Suche nach geeigneten Maßnahmen.

Referenznummer:

R/bild72


Informationsstand: 16.04.2024