Maßnahme
Kurzbeschreibung:
Du hast die Schule abgeschlossen und weißt noch nicht, welchen Beruf du ausüben willst? Eine Arbeitserprobung hilft dir dabei, einen geeigneten Beruf zu finden und herauszufinden, was besonders gut zu dir passen könnte. Hier kannst du dich praktisch im Beruf ausprobieren und austesten, ob deine Vorstellungen zu den Berufstätigkeiten passen.
Ziel:
Am Ende der Arbeitserprobung solltest du eine klare Vorstellung davon haben, welchen Berufsweg du zukünftig einschlagen willst.
Zielgruppe:
Die Maßnahme richtet sich an junge Menschen mit Behinderungen ohne feste Berufsvorstellung und Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die sich neu orientieren wollen.
Voraussetzungen:
Damit eine Arbeitserprobung durchgeführt werden kann, solltest du dich vorher für eine bestimmte Berufsrichtung entscheiden. Oftmals findet vorher eine Eignungsabklärung statt, die dir dabei hilft.
Inhalte:
Bei der Arbeitserprobung kannst du durch konkretes Ausprobieren typische Tätigkeiten eines Berufes oder eines Berufsfeldes kennenlernen. Die Arbeitsbedingungen werden dabei möglichst realistisch gestaltet - wie in einer echten Ausbildung. Durch die praktischen Erfahrungen kannst du herausfinden, was deine Fähigkeiten, Stärken und Einschränkungen sind und kannst überprüfen, ob der Beruf zu dir passt.
Eine Arbeitserprobung wird von arbeitspädagogischen und ergotherapeutischen Fachkräften begleitet. Manchmal wird die Arbeitserprobung auch durch ein Kurzpraktikum in einem Unternehmen ergänzt.
Die Art und Dauer der Arbeitserprobung wird im Einzelfall durch den zuständigen Rehabilitationsträger festgelegt. Normalerweise dauert sie aber nicht länger als vier Wochen.
Finanzierung:
Bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern wird die Arbeitserprobung in der Regel von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Das gilt für Jugendliche bis einschließlich 25 Jahre.
Bei Rehabilitandinnen, Rehabilitanden und Erwachsenen können auch andere Träger wie die Rentenversicherung, Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften zuständig sein.
Kurz-Text
den richtigen Beruf zu finden.
Eine Arbeits-Erprobung dauert in der Regel 4 Wochen.
Sie findet in einer beruflichen Reha-Einrichtung statt.
Eine Arbeits-Erprobung ist
- für junge Menschen mit Behinderungen
- Und für Erwachsene mit Behinderungen
Lang-Text
den richtigen Beruf zu finden.
Eine Arbeits-Erprobung dauert in der Regel 4 Wochen.
Sie findet in einer beruflichen Reha-Einrichtung statt.
Zum Beispiel
- in einem Berufs-Bildungs-Werk
- Oder in einem Berufs-Förderungs-Werk
Das bedeutet:
Die Teilnehmer an der Arbeit-Erprobung haben schon für sich
Und mit der Reha-Beratung geklärt,
welchen Beruf sie erlernen möchten.
Bei der Arbeits-Erprobung lernen die Teilnehmer
die typischen Tätigkeiten in einem Beruf kennen.
Sie können testen,
- ob ihr Wunsch-Beruf das Richtige für sie ist
- Und ob sie die körperlichen Voraussetzungen für den Beruf haben.
- Fähigkeiten
- Stärken
- Und Schwächen
Die Teilnehmer wissen am Ende von der Arbeits-Erprobung:
- Ob sie diesen Beruf gut finden.
- Und ob sie in diesem Beruf gut arbeiten können.
- für junge Menschen mit Behinderungen
- Und für Erwachsene mit Behinderungen
nach der Schule einen geeigneten Beruf für eine Ausbildung finden.
Die Arbeits-Erprobung wird in der Regel
von der Bundes-Agentur für Arbeit bezahlt,
wenn die Jugendlichen nicht über 25 Jahre alt sind.
Erwachsene Menschen mit Behinderungen
können auch eine Arbeits-Erprobung machen:
Wenn sie eine neue Arbeit brauchen.
Zum Beispiel:
Weil sie einen Unfall hatten
Und in ihrem alten Beruf nicht mehr arbeiten können.
Die Erwachsenen probieren dann aus,
ob sie in einem anderen Beruf arbeiten können
Und ob ihnen diese Arbeit gefällt.
Bei Erwachsenen kann die Arbeits-Erprobung
auch von der Renten-Versicherung
Oder von der Unfall-Versicherung bezahlt werden.
Hier werden Schwere Wörter in Leichter Sprache erklärt:
- Berufs-Bildungs-Werk
- In einem Berufs-Bildungs-Werk können junge Menschen mit Behinderungen
eine Ausbildung machen.
Wenn sie besondere Unterstützung brauchen.
Und wenn sie keinen Ausbildungs-Platz
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt bekommen haben.
Oft gibt es für Auszubildende auch ein Internat,
wo sie wohnen können.
In den Werkstätten von den Berufs-Bildungs-Werken
lernen die Auszubildenden die praktische Arbeit.
In der Berufs-Schule lernen sie die Theorie.
Außerdem gibt es besondere Unterstützung.
Zum Beispiel:- Nachhilfe
- besondere Übungen vor Prüfungen
- Und Beratung
- Berufs-Förderungs-Werk
- Ein Berufs-Förderungs-Werk ist eine Einrichtung
zur beruflichen Wieder-Eingliederung von Erwachsenen.
Die Angebote nutzen erwachsene Menschen,
wenn sie aus gesundheitlichen Gründen
ihren bisherigen Beruf aufgeben mussten
Und nun eine neue berufliche Perspektive suchen.
In einem Berufs-Förderungs-Werk kann man
eine Umschulung in einem neuen Beruf machen. - Bundes-Agentur für Arbeit
- Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,
die eine Arbeit suchen.
Und sie hilft Menschen,
damit sie ihre Arbeit behalten können.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.
Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle
Agenturen für Arbeit in Deutschland.
Die Agentur für Arbeit in deiner Stadt ist für dich zuständig.
Oder eine Agentur für Arbeit in deiner Nähe. - Renten-Versicherung
- Die Renten-Versicherung ist ein Teil
von der Sozial-Versicherung in Deutschland.
Zur Sozial-Versicherung gehören- die Renten-Versicherung,
- die Kranken-Versicherung,
- die Pflege-Versicherung,
- die Arbeitslosen-Versicherung
- Und die Unfall-Versicherung.
Wenn sie wegen Krankheit
Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.
Oder gar nicht mehr arbeiten können.
Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.
Oder Erwerbs-Minderung.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.
Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.
Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.
Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.
Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.
Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.
Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.
Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:
Die Beratung- von versicherten Personen,
- von Rentnern
- Und von Arbeit-Gebern.
- Unfall-Versicherung
- Die gesetzliche Unfall-Versicherung
gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.
Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.
Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:- Die Arbeitslosen-Versicherung
- Die gesetzliche Kranken-Versicherung
- Die Pflege-Versicherung
- Und die Deutsche Renten-Versicherung
Auch wenn er krank ist.
Oder arbeitslos.
Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.
Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall finanzielle Unterstützung und schnelle Hilfe.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung kümmert sich um Menschen,
die einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
Oder die einen Unfall bei der Arbeit haben.
Oder die eine Berufs-Krankheit haben.
Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen
sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung.
Das bedeutet:
Sie machen die Verwaltung und sie bezahlen Geld.
Sie kümmern sich um die Menschen,
wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben.
Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
Oder in der Schule oder im Kindergarten.
Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden.
Eine Berufs-Genossenschaft ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Dort sind alle Arbeit-Nehmer versichert.
Eine Unfall-Kasse
ist auch eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Die Unfall-Kasse ist aber vor allem für Arbeit-Nehmer,
die im öffentlichen Dienst arbeiten.
Öffentlicher Dienst bedeutet:
Die Arbeit-Nehmer arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land.
Zum Beispiel:- In einer Schule
- In einem Kranken-Haus
- Oder bei der Müll-Abfuhr
- Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen
- Schülerinnen und Schüler
- Studentinnen und Studenten
- Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet
Jemand macht die Arbeit freiwillig und bekommt kein Geld.
Er arbeitet ehren-amtlich.
Weitere Informationen
Arbeitserprobungen finden in der Regel in Rehabilitationseinrichtungen (Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk) statt. Die sind speziell auf die Bedürfnisse Jugendlicher mit Behinderungen oder Rehabilitandinnen und Rehabilitanden ausgerichtet.
Es liegen keine gesetzlichen Informationen vor.
Referenznummer:
R/bild69
Informationsstand: 16.04.2024