Einlagen und Kompressionsversorgungen

Am 1. April 2020 treten die vom GKV-Spitzenverband neu kalkulierten Festbeträge für Einlagen (PG 08) und Kompressionsversorgungen (PG 17) in Kraft.
Die Festbeträge sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer, die sämtliche Kosten der Produktabgabe umfassen.
Zu den aktuellen Festbeträgen gelangen Sie hier: www.rehadat-gkv.de