Das Zustimmungsverfahren ist das Verfahren, das angestoßen wird, wenn Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber einem behinderten Menschen kündigen möchten. Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Das heißt, wenn Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderte Menschen kündigen möchten, benötigen sie vorab die Zustimmung des Integrationsamtes. Erst wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat, gilt die Kündigung – wurde die Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen, so ist sie unwirksam. Sie kann dann auch nicht nachträglich durch das Integrationsamt genehmigt werden.