- Anpassungsfortbildung: Weiterbildung zur Erlangung wichtiger Zusatzqualifikationen, damit der bisherige Beruf weiter ausgeübt werden kann.
- Umschulung: Weiterbildung, die beispielsweise gewährt wird, wenn im Verlauf eines Berufslebens eine Behinderung auftritt, deshalb der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und ein neuer Beruf erlernt werden muss.
- Aufstiegsweiterbildung: Weiterbildung, die gewährt wird, wenn der Beruf nur dann weiter ausgeübt werden kann, wenn man in der Lage ist, im Betrieb eine verantwortliche Position zu übernehmen. Hierzu zählen etwa Aufstiegslehrgänge in der Wirtschaft oder Laufbahnlehrgänge im Öffentlichen Dienst.
Sofern im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Teilnahme an allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist, kann die Maßnahme in einer besonders auf die Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichteten Einrichtung, zum Beispiel einem Berufsförderungswerk, durchgeführt werden.
Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen.
Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können auch Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten für schwerbehinderte Menschen gefördert werden.