Die gesetzliche Definition von Sehschädigung (Oberbegriff für sowohl Sehbehinderung als auch Blindheit) erfolgt in Deutschland nach den Bestimmungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft mit Bezug auf die Messung der Fernsehschärfe. Der Begriff der Sehbehinderung bezieht sich auf ein beeinträchtigtes Sehvermögen, das auf eine verminderte Sehschärfe und/oder ein reduziertes Gesichtsfeld zurückzuführen ist.
Darüber hinaus können zusätzliche Probleme wie beispielsweise erhöhte Blendempfindlichkeit oder Anomalien der Farbwahrnehmung auftreten. Der Verlust des Sehvermögens kann das Sehzentrum, periphere Felder oder nur bestimmte Teile der peripheren Felder des Gesichtsfelds in einem oder beiden Augen betreffen.