Bei der lohn- und beitragsbezogenen Rente gilt ein Grundsatz: Wie hoch die Rente ist, richtet sich vor allem nach der Höhe der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen, die während des Versicherungslebens durch Beiträge erzielt wurden. Das Arbeitsentgelt und -einkommen, das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versichert wird, wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Auch für beitragsfreie Zeiten werden Entgeltpunkte angerechnet, deren Höhe hängt davon ab, wie hoch die Arbeitsentgelte und -einkommen sind, die in der übrigen Zeit versichert wurden.
Der Rentenartfaktor bestimmt, welches Ziel die jeweilige Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente sichern soll. Wenn eine Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen wird oder nach dem 65. Lebensjahr darauf verzichtet wird, werden Vor- und Nachteile einer unterschiedlichen Dauer des Rentenbezugs durch einen Zugangsfaktor vermieden. Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Altersrente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht. Er ist Teil der Rentenformel.