Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten entsteht dann eine sogenannte außergewöhnliche Belastung durch die Personelle Unterstützung, wenn die Unterstützungsperson während ihrer Arbeitszeit mindestens eine halbe Stunde Assistenzleistungen ausführt, so dass zusätzliche Personalkosten entstehen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können einen Zuschuss zu diesen Kosten beim Integrationsamt beantragen.
Ist es einem Betrieb nicht möglich, eine Unterstützungsperson zur Verfügung stellen, kann der schwerbehinderte Mensch Arbeitsassistenz beantragen.