Voraussetzung für den Erhalt von Kraftfahrzeughilfe
Die Voraussetzung für den Erhalt von Kfz-Hilfe ist, dass
- der Mensch mit Behinderung aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist, um den Arbeitsplatz oder den Ort der beruflichen Bildung zu erreichen (wobei ihm gleichzeitig nicht zugemutet werden kann, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen),
- der Mensch mit Behinderung ein Fahrzeug selbst führen kann oder dafür sorgt, dass ihn eine Vertrauensperson fährt.
Wofür gibt es Kraftfahrzeughilfe?
Kraftfahrzeughilfe ist eine Form der finanziellen Hilfe, insbesondere für
- die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges,
- behinderungsbedingte Zusatzausstattungen bzw. Umrüstungen (beispielsweise Automatikgetriebe, Lenkhilfen, orthopädische Sitzhilfen usw.)
- Leistungen zur Erlangung eines Führerscheins und
- Leistungen in Härtefällen (zum Beispiel Kosten für Reparaturen, Beförderungsdienste).
Kraftfahrzeughilfe wird einkommensabhängig gewährt (Ausnahme: gesundheitlich notwendige Zusatzausstattungen).