Bei der Hörschädigung wird aus medizinischer Sicht nach dem Grad des Hörverlustes unterschieden:
- Leichtgradige Schwerhörigkeit: Der Hörverlust im besseren Ohr beträgt im Hauptsprachbereich durchgehend 25 bis 40 dB. Die betroffene Person hat immer noch genug Hörvermögen, um Sprache über das Ohr aufzunehmen und einer normalen Unterhaltung bezogen auf das Verständnis zu folgen.
- Mittelgradige Schwerhörigkeit: In diesem Fall bewegt sich der Hörverlust zwischen 40 bis 70 dB. Hier ist die Möglichkeit zur Sprachaufnahme über das Ohr noch vorhanden, doch treten bei der Teilnahme an Gesprächen je nach Höhe des Hörverlustes Verständnisprobleme auf, die auch von modernen Hörgeräten nicht vollständig behoben werden können.
- Hochgradige Schwerhörigkeit: Dieser Grad der Behinderung (GdB) liegt vor, wenn der mittlere Hörverlust zwischen 70 und 100 dB beträgt. Bei Hörverlusten zwischen 85 und 100 dB spricht man auch von "Resthörigkeit" oder "an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit".
- Taubheit: Der Hörverlust beträgt im Bereich zwischen 125 und 250 Hz mehr als 60 dB sowie mehr als 100 dB im übrigen Frequenzbereich.
Gehörlose Menschen sind in der Regel hochgradig schwerhörig oder taub. Das sogenannte Mundablesen führt häufig zu Missverständnissen, denn nur etwa 30 Prozent der Wörter können abgesehen, während 70 Prozent erraten werden müssen.