Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber stellen den Praktikumsplatz mindestens ein halbes Jahr – oder länger, maximal jedoch 12 Monate – zur Verfügung. Sie melden den Platz an die zuständige Industrie- und Handelskammer, an die Handwerkskammer oder an die zuständige Interessenvertretung.
Haben Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber bereits eine ganz bestimmte Teilnehmerin oder einen ganz bestimmten Teilnehmer im Auge, muss sich diese Teilnehmerin oder dieser Teilnehmer bei der Agentur für Arbeit melden und die Teilnahme genehmigen lassen. Ansonsten wird anderen dort registrierten jungen Menschen ein Platz für die Einstiegsqualifizierung angeboten.
Der Antrag auf finanzielle Unterstützung muss vor Beginn des Praktikums bei der zuständigen örtlichen Agentur für Arbeit gestellt werden.