Im September 2007 sind das Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG) und die Durchführungsverordnung außer Kraft getreten. Allerdings haben sich sämtliche Mitglieder des Bundesverbandes staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V. auch nach dem Wegfall des BliwaG und seiner Durchführungsbestimmungen verpflichtet, ihre Betriebe weiterhin im Sinne dieses Gesetzes zu führen und weiterzuentwickeln. Aufgrund der Neufassung des § 226 SGB IX und der Änderung weiterer sozialrechtlicher Regelungen ist sichergestellt, dass die Rechtsstellung der Blindenwerkstätten, die aufgrund des BliWaG anerkannt worden sind, sowie der dort beschäftigten behinderten Menschen weiterhin besteht.