Betriebsärzte/Betriebsärztinnen werden von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestellt. Sie beraten und unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen nur Ärzte oder Ärztinnen bestellen, die über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen, also Fachärzte/Fachärztinnen für Arbeitsmedizin oder Ärzte/Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin".
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist die Bestellung eines Betriebsarztes/einer Betriebsärztin in Abhängigkeit von den betrieblichen Gefahren, der Betriebsgröße und der Betriebsorganisation erforderlich. (Zur Regelung der Bestellung, Einsatzzeiten und Aufgaben der Betriebsärzte/Betriebsärztinnen siehe Arbeitssicherheitsgesetz und Unfallverhütungsvorschrift "DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit").