Damit Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilhaben können, ist es entscheidend, dass sie auf einem geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Im Betrieb sollten Arbeitsplätze ermittelt werden, auf dem behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Fähigkeiten einsetzen können. Mit Rücksicht auf vorhandene Funktionseinschränkungen sind Arbeitsplätze so zu gestalten, dass möglichst die geforderte Leistung erzielt werden kann.
Dabei werden technische Arbeitshilfen, Maschinen und die Arbeitsumwelt an die Bedürfnisse der oder des Einzelnen angepasst. Dies kann auch die Anpassung von Arbeitsorganisation, Arbeitsplänen, Arbeitsabläufen und das Zerlegen von Aufgaben in grundlegende Elemente einschließen. Auch die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen oder Telearbeitsplätzen kann erwogen werden.