Mit dem Anzeigeverfahren 2016 sind die Staffelbeträge für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze erhöht worden. Die neuen Staffelbeträge gelten bis auf Widerruf auch für die folgenden Anzeigejahre.
Es sind bei einer Erfüllungsquote
- von 3 bis unter 5 Prozent 125 Euro
- von 2 bis unter 3 Prozent 220 Euro
- von 0 bis unter 2 Prozent 320 Euro
fällig.
Für die Anzeigeverfahren der Jahre 2012 bis 2015 gelten weiterhin die alten Staffelbeträge:
Es sind bei einer Erfüllungsquote
- von 3 bis unter 5 Prozent 115 Euro
- von 2 bis unter 3 Prozent 200 Euro
- von 0 bis unter 2 Prozent 290 Euro
fällig.