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Angaben zum Urteil
Eingliederungshilfe - Kosten für Verhaltenstherapie durch Psychologen trotz Mitgliedschaft in einer Krankenkasse
Gericht:
VGH Mannheim 6. Senat
Aktenzeichen:
6 S 801/82
Urteil vom:
21.12.1983
Grundlage:
BSHG § 40 Abs 1 Nr 3 Fassung 1976-02-13 / BSHG§47V § 3 S 2 Nr 4 / BSHG § 2 Abs 1 Fassung 1976-02-13 / BSHG § 39 Abs 1 S 1 Fassung 1976-02-13 / BSHG§47V § 12 Nr 1
Leitsatz:
1. Die Kosten für eine Verhaltenstherapie und Gesprächstherapie durch einen Diplom-Psychologen sind trotz Mitgliedschaft des Behinderten in einer Krankenkasse im Wege der Eingliederungshilfe zu übernehmen, wenn eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Arzt bzw unter Aufsicht eines Arztes nicht ausreicht oder wenn in angemessener Zeit keine solche ärztliche Behandlung erfolgen kann. Die Eingliederungshilfe ist unabhängig davon jedenfalls ab dem Zeitpunkt zu leisten, in dem ein Wechsel von einem Diplom-Psychologen zu einem Arzt für den Behinderten unzumutbar ist.
Rechtszug:
vorgehend VG Freiburg (Breisgau) 1982-03-01 4 K 33/80
Quelle:
Referenznummer:
MWRE101728415
Weitere Informationen
Schlagworte:
- Eingliederungshilfe /
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Informationsstand: 01.01.1990