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Lexikon zur beruflichen Teilhabe
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Angaben zum Urteil
Sozialhilfe - zur Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung - Dyskalkulie
Gericht:
VG Gelsenkirchen 2. Kammer
Aktenzeichen:
2 K 6929/92
Urteil vom:
12.10.1995
Grundlage:
BSHG § 39 Abs 3 / BSHG § 39 Abs 1 S 1 / BSHG § 40 Abs 1 Nr 3 / BSHG§47V § 12 Nr 2 / BSHG § 39 Abs 2 S 1 / BSHG§47V § 3
Leitsatz:
1. Eine Dyskalkulie kann wie die Legasthenie zu einer wesentlichen seelischen Behinderung führen.
Orientierungssatz:
1. Wie bei der Lese-Rechtschreib-Schwäche muß davon ausgegangen werden, daß durch die Rechenschwäche bei einem Kind seelische Störungen hervorgerufen werden können, durch die es auch zu einer (wesentlichen) seelischen Behinderung kommen kann. (Im Einzelfall: kein Ursachenzusammenhang feststellbar, so daß die begehrte Therapie nicht die geeignete und erforderliche Maßnahme zur Beseitigung oder Milderung einer bereits eingetretenen Behinderung war.)
Fundstelle:
NWVBl 1996, 272-274 (LT)
Quelle:
Referenznummer:
MWRE084899600
Weitere Informationen
Schlagworte:
- Behinderung /
- Dyskalkulie /
- Eingliederungshilfe /
- Integration /
- Kausalität /
- Legasthenie /
- Lernbehinderung /
- Psychische Erkrankung /
- Sozialhilfe /
- Urteil /
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
Informationsstand: 03.04.1997