Rechtliche Regelungen und finanzielle Förderung

(me) Bei der Ausbildung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Jugendlichen sollten Sie folgende Hinweise berücksichtigen:
(me) Bei der Ausbildung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Jugendlichen sollten Sie folgende Hinweise berücksichtigen:
Schwerbehinderte und gleichgestellte Azubis können mehrfach auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Dadurch reduziert sich der jährliche Betrag, den Sie gegebenenfalls zahlen müssen.
Schwerbehinderte Jugendliche mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr haben Anspruch auf Zusatzurlaub.
Wird einem oder einer Jugendlichen mit Schwerbehinderung nach Ablauf der Probezeit gekündigt, muss das Integrationsamt eingeschaltet werden.
Förderleistungen werden in der Regel nur bewilligt, wenn der Antrag vor Beginn der geförderten Maßnahme gestellt wird. Sie ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt unter anderem von der Art der Ausbildung, der Art und Schwere der Behinderung des Azubis und den Voraussetzungen im Ausbildungsbetrieb ab:
Die Broschüre der BIH bietet einen guten Überblick über alle Leistungen, die in Anspruch genommen werden können.
Ihr Azubi hat Schwierigkeiten während der Ausbildung? Ausbildungsbegleitende Hilfen helfen Azubis mit besonderem Unterstützungsbedarf. Wie, erfahren Sie im Flyer des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).