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Betriebliche (duale) Regelausbildung

Der Begriff der betrieblichen Ausbildung ist im Berufsbildungsgesetz definiert. Damit eine Berufsausbildung von allen anerkannt wird, müssen einige Regeln eingehalten werden.

Derzeit gibt es 325 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe (Stand 2020). Sie zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass die Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule stattfindet und die Auszubildenden zur Belegschaft gehören. Sie sind also sozialversicherungspflichtig angestellt.

Wichtig ist, dass eine betriebliche Regelausbildung der Normalfall sein soll. Ist aufgrund einer Behinderung der Erfolg der Regelausbildung gefährdet, kann unter Umständen die Assistierte Ausbildung zur Unterstützung und Förderung in Anspruch genommen werden. Sollte sich während der Ausbildung herausstellen, dass die Ausbildung aufgrund einer Behinderung doch nicht möglich ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Abschluss in einem fachpraktischen Beruf gemacht werden.

Die betriebliche Ausbildung als Regelform der Berufsausbildung ist für jedermann offen. Aus rechtlicher Sicht ist kein bestimmter Schulabschluss notwendig. Die Ausbildungsbetriebe können selbst festlegen, welchen Schulabschluss sie voraussetzen. In der Regel wird mindestens ein Hauptschulabschluss erwartet, es gibt aber auch Ausbildungen, die keinen Abschluss voraussetzen. Die größten Chancen bestehen dann im Bereich Gartenbau und Hauswirtschaft. Aber auch für die Berufe Friseur, Beikoch oder Fachlagerist ist nicht unbedingt eine abgeschlossene Schulausbildung nötig.

Die Agentur für Arbeit hilft bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz. Die Adressen finden Sie im Bereich 'Wer hilft weiter'.

Die Bewerbung richten Sie an den Ausbildungsbetrieb.

Bewerbungstipps finden Sie im Kapitel 'Richtig bewerben'.

Das Ziel der Ausbildung ist es, alle Fertigkeiten und Inhalte des jeweiligen Berufes zu erlernen (Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit). Zur Vereinheitlichung der Ausbildungen gibt es Ausbildungsordnungen für jeden Beruf. Allgemein sollen zunächst berufliche Grundfertigkeiten erlernt werden, bevor eine vertiefende Fachbildung die Ausübung des Berufs ermöglicht.

Die Ausbildungdauer beträgt je nach Berufswunsch zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Bei einigen der zweijährigen Ausbildungsberufe besteht die Möglichkeit, die bisherige Ausbildungszeit auf verwandte Fortsetzungsberufe anzurechnen.

Die Prüfungen werden vor den zuständigen Kammern abgelegt (beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern).

Während der Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung von Ihrem Betrieb. Das Gehalt steigt mit dem Fortschritt der Ausbildung. Im Jahr 2019 lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im bundesweiten Gesamtdurchschnitt bei 939 € brutto pro Monat.

Welche finanziellen Leistungen Sie zusätzlich erhalten können, steht im Kapitel 'Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt?'.