Hörtechnische (Grund-)Qualifizierung
Eine hörtechnische Qualifizierung - auch hörtechnische Grundqualifizierung oder Grundausbildung genannt - ist ein Angebot für hörbehinderte Menschen, um sich besser mit Hörenden verständigen zu können.
Die hörtechnische Qualifizierung oder Grundqualifizierung wird meistens als Bestandteil der beruflichen Reha-Maßnahme 'Integrative Berufliche Rehabilitation von Personen mit Hörbehinderung (IBRH)' durchgeführt. IBRH ist ein Modellprojekt, an dem sich einige Berufsförderungswerke beteiligen, die auf Hörbehinderung spezialisiert sind.
Ziel ist es, das vorhandene Sprachvermögen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu stärken. Sie sollen Strategien lernen, um sich mit Hörenden möglichst gut zu verständigen. Außerdem sollen sie die Hörtaktik herausfinden, mit der sie persönlich am besten sowohl am Arbeitsplatz als auch während einer beruflichen Qualifizierung mit Hörenden kommunizieren können.
Zielgruppen sind Menschen, die in der Regel bereits berufstätig waren, zum Beispiel
- Menschen, die wegen einer aufgetretenen Hörbehinderung ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können und sich neu orientieren und qualifizieren müssen
- Menschen mit Hörbehinderung, die Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden
- Menschen, bei denen eine Hörbehinderung aufgetreten ist und die deshalb befürchten müssen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- Sie sind nicht von Geburt an hörbehindert.
- Sie haben Sprechen gelernt.
- Durch ein Hörgerät oder Cochleaimplantat ist noch ein Resthörvermögen vorhanden.
Bei einem Beratungsgespräch mit dem Anbieter wird festgestellt, ob die Einrichtung die richtige ist, um bei den Problemen zu helfen, die aus der Hörbehinderung entstanden sind.
Falls ja, beginnt ein vierwöchiges sogenanntes Reha-Assessment. Hier wird getestet, welche beruflichen Perspektiven es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gibt und welches Berufsfeld das richtige sein kann.
Wenn das Reha-Assessment ergibt, dass eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme sinnvoll ist, wird abgeklärt, was dabei besonders berücksichtigt werden muss: zum Beispiel ob mehr Zeit fürs Lernen, technische Hilfen oder Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher gebraucht werden. Die Art und Dauer der Anschlussmaßnahme muss individuell mit dem Kostenträger abgestimmt werden, der für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer in seiner jeweiligen Situation zuständig ist.
Anschließend beginnt die Hörtechnische Grundqualifizierung.
Die hörtechnische Grundqualifizierung dauert sechs Monate.
In den ersten drei Monaten sind die Hörbehinderten unter sich und trainieren Sprechen, Lesen und Schreiben. Sie lernen vom Mund abzulesen, ihr Hörgerät oder Cochleaimplantat optimal zu nutzen und eine Hörtaktik anzuwenden (beispielsweise sich so zu platzieren, dass sie die Gestik und Mimik des Gegenübers gut interpretieren können).
Die anschließenden drei Monate werden zusammen mit Hörenden durchgeführt. Dabei werden die gelernten Hörtaktiken im praktischen Umgang mit den Hörenden eingeübt und getestet. Dazu kann auch der Einsatz von Schriftdolmetscherinnen und -dolmetschern, lautsprachbegleitenden Gebärden und technischen Hilfen gehören. In dieser Phase wird in der Regel gleichzeitig berufliches Grundwissen gelernt.
Bei Bedarf erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Unterstützung durch
- Sprachpflege (Logopädie)
- Audiotherapie
- Kommunikationstraining
- Training zur Steigerung der Konzentrations- und Belastungsfähigkeit
- Psychologische Begleitung zur Behinderungsbewältigung
Nach der hörtechnischen Grundqualifizierung erfolgt, je nachdem, was vorher entschieden wurde, entweder eine direkte Wiedereingliederungsmaßnahme, eine Berufsausbildung, eine Individualmaßnahme oder eine Teilqualifizierung.
Der jeweilige Reha-Träger kommt für die Kosten der hörtechnischen Qualifizierung auf.