Umschulung mit IHK- oder HWK-Abschluss (Regelausbildung)
Eine Umschulung ist eine berufliche Bildungsmaßnahme für Erwachsene und soll den Wechsel von einem zuvor erlernten Beruf in eine andere berufliche Tätigkeit ermöglichen.
Bei der Umschulung handelt es sich also um eine zweite Berufsausbildung und nicht um eine Weiterbildung im ursprünglich erlernten Beruf.
Ziel der Umschulung ist es, die Chancen auf Wiedereingliederung in den Allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern oder Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Zielgruppe sind zum Beispiel Menschen, die in Folge einer Behinderung oder einer Erkrankung ihren erlernten Beruf oder die ausgeübte Tätigkeit nicht mehr verrichten können.
Die Entscheidung darüber, ob die Umschulung in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Einrichtung gemacht werden soll, wird von den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden gemeinsam mit dem Rehaträger entschieden, der für ihn in der jeweiligen Situation zuständig ist. Dies kann die Arbeitsagentur sein. Ansprechpersonen dort sind die Reha-Berufsberaterinnen und -Berufsberater. Weitere Rehaträger können beispielsweise die Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungen sein. Ansprechpersonen sind unter anderem die Reha-Managerinnen und Reha-Manager, die die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden begleiten.
Betriebliche Umschulung
Eine Umschulung erfolgt oft als betriebliche Regelausbildung. Während der Umschulung erlernen Sie alle Fähigkeiten und Inhalte, die erforderlich sind, um den jeweiligen Beruf auszuüben.
Zur Vereinheitlichung der Ausbildungen gibt es Ausbildungsordnungen der jeweiligen Kammern für jeden Beruf. Allgemein sollen zunächst berufliche Grundfertigkeiten erlernt werden, bevor eine vertiefende Fachbildung ermöglicht, im Wunschberuf tätig zu sein.
Die Prüfungen werden vor zuständigen Kammern (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und so weiter) abgelegt.
Außerbetriebliche Umschulung
Manchmal ist wegen einer Behinderung eine Umschulung in einem normalen Betrieb nicht möglich, weil besondere Hilfen gebraucht werden. In solchen Fällen kann die Umschulung in einer Einrichtung gemacht werden, die spezielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen anbietet, zum Beispiel in einem Berufsförderungswerk.
Je nach Zielgruppe und Ausstattung verfügen die Einrichtungen über eigene Ausbildungswerkstätten, -büros und -betriebe mit behindertengerechter Arbeitsplatzgestaltung, bieten Berufsschulen, Wohn- und Freizeitmöglichkeiten und betreuen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer pädagogisch, psychologisch und medizinisch.
Viele dieser Bildungsanbieter helfen auch bei der Entscheidung, eine passende neue Berufsrichtung zu finden und bei der Vorbereitung auf eine Umschulung.
Für die Finanzierung von Umschulungen in spezialisierten Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind je nach Einzelfall unterschiedliche Rehaträger zuständig, beispielsweise die Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungen oder die Arbeitsagentur. Ihre Reha-Beraterin oder Ihr Reha-Berater hilft Ihnen weiter.