Anpassungsqualifizierung
Anpassungsqualifizierungen sind Trainingsmaßnahmen, die berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten auffrischen oder an neue Anforderungen anpassen.
Die Maßnahmen bauen auf den Dingen auf, die Sie vorher im Beruf oder bei der Ausbildung gelernt haben. Anpassungsqualifizierungen werden oft gleichgesetzt mit Maßnahmen der 'Beruflichen (Aufstiegs-)Weiterbildung'.
Anpassungsqualifizierungen dienen der Angleichung vorhandener Berufs- und Arbeitskenntnisse an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes und damit der Erhöhung der Chancen für eine (Wieder-)Eingliederung.
Die Anpassungsqualifizierung richtet sich hauptsächlich an Personen, die nach einer beruflichen Unterbrechung wieder in ihren Job zurückkehren wollen oder Schwierigkeiten haben eine Stelle zu finden. Es hängt von der jeweiligen persönlichen Lebenssituation ab, ob ein Anspruch auf eine Anpassungsqualifizierung besteht und ob es Hilfe bei den Kosten gibt.
Ist wegen Krankheit oder Behinderung eine Anpassungsqualifizierung zum Wiedereinstieg in das Berufsleben nötig, wird über die Maßnahme gemeinsam mit dem zuständigen Rehaträger entschieden: im Fall eines Unfalls oder einer Langzeiterkrankung unterstützen die Reha-Managerinnen und Reha-Manager der Renten- und Unfallversicherung die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden bei der Entscheidung und helfen bei der Vermittlung von Maßnahmen. Auch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter können zuständig für die Beantragung einer Anpassungsqualifizierung sein.
Anpassungsqualifizierungen werden beispielsweise von Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerken, aber auch von beruflichen Akademien oder Trainingszentren angeboten.
Die genauen Ausbildungsinhalte und der Ablauf der Anpassungsqualifizierung stehen nicht immer fest. Sie hängen vom persönlichen Qualifizierungsbedarf der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab. Oft gehört zur Anpassungsqualifizierung auch ein Betriebspraktikum. Die Dauer der Maßnahmen kann von wenigen Monaten bis hin zu über einem Jahr betragen. In der Regel erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat.
Als Kostenträger der Anpassungsqualifizierung kommen abhängig von der individuellen Situation mehrere Institutionen in Frage. Möglich sind die Agentur für Arbeit, die Renten- oder Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaften. Es kann aber auch sein, dass die Kosten von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber oder der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer selbst getragen werden müssen.
Bei Finanzierungsfragen helfen die zuständigen Reha-Beraterinnen und Reha-Berater weiter.