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Urteil
Zum Anspruch auf Eingliederungshilfe - hier: Wohnheim für Behinderte

Gericht:

VG Schleswig 13. Kammer


Aktenzeichen:

13 B 187/97


Urteil vom:

22.09.1997


Grundlage:

  • BSHG § 39 |
  • SGB 11 § 71 Abs 4 |
  • SGB 11 § 13 Abs 3 S 3

Orientierungssatz:

1. Einzelfall des verneinten Anspruchs eines 60 jährigen,
spastisch Gelähmten auf weitere Übernahme der Kosten der
Eingliederungshilfe in einem Wohnheim für Behinderte.
Im Einzelfall gehört der Betroffene zwar weiterhin zum
eingliederungshilfeberechtigten Personenkreis der BSHG §§
39 ff, jedoch ist der Wechsel in ein anderes Pflegeheim
zumutbar; insbesondere lag es im Einzelfall an der
fehlenden Mitwirkung des Betroffenen, daß die Aufnahme in
einem von der Behörde benannten Heim nicht zustande kam.

Fundstelle:

RdLH 1997, 172-173 (Gründe)

Diese Entscheidung wird zitiert von:

RdLH 1997, 173, Schriftleitung (Anmerkung)

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

MWRE001239800


Informationsstand: 05.10.1998