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Urteil
Bemessung des Übergangsgeldes - Zwischenbeschäftigung

Gericht:

LSG Darmstadt 6. Senat


Aktenzeichen:

L 6 Ar 930/94


Urteil vom:

18.09.1996


Grundlage:

  • AFG § 59 ABS 3 S 1 |
  • AFG § 59 ABS 1 S 3

Leitsatz:

1. Hat der Behinderte an einer Berufsfindung und Arbeitserprobung mit Bezug von Übergangsgeld teilgenommen und erwirbt er vor Beginn der Umschulungsmaßnahme durch eine Zwischenbeschäftigung eine neue Anwartschaft auf Arbeitslosengeld, ist das Übergangsgeld für die Zeit der Umschulung nach dem Entgelt des letzten Monats der Zwischenbeschäftigung zu bemessen.

Hinweis auf Urteil des BSG vom 26.7.1994 - 11 RAr 45/93 = SozR 3-4100 § 59 Nr 6).

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

KSRE049851506


Informationsstand: 03.04.1997