Phase I: Individuelle betriebliche Qualifizierung
Die Qualifizierung findet in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt und wird von einem Anbieter durchgeführt, der von dem zuständigen Rehabilitationsträger beauftragt wurde. Anbieter der Individuellen betrieblichen Qualifizierung können Integrationsfachdienste sein, aber auch sonstige Dritte wie beispielsweise Anbieter von Job-Coaching.
Die Individuelle betriebliche Qualifizierung gliedert sich in mehrere Phasen:
Einstiegsphase: Suche nach geeigneten Tätigkeitsbereichen und betriebliche Erprobung
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer probiert in der ersten Phase Betriebe und Tätigkeiten aus. Gleichzeitig prüft der Anbieter, welche weiteren Fördermaßnahmen in Frage kommen könnten. Der Anbieter stellt dann beispielsweise einen Antrag auf Lohnkostenzuschuss, kümmert sich um technische Arbeitshilfen oder berufsbegleitende Weiterbildungen.
Qualifizierungsphase: Unterstützte Einarbeitung im geeigneten Tätigkeitsbereich mit Hilfe einer Arbeitstrainerin beziehungsweise eines Arbeitstrainers (Job-Coach) und Qualifizierung
Zur Qualifizierung gehören neben der berufsbezogenen Einarbeitung auch Lerninhalte, die über die berufliche Tätigkeit hinausgehen sowie soziale Fähigkeiten und die Weiterentwicklung der Persönlichkeit. Vermittelt werden solche Inhalte außerhalb des Betriebes bei einem Bildungsträger.
Stabilisierungsphase: Einarbeitung in den betrieblichen Alltag mit dem Ziel eines Arbeitsvertrags
Haben der Anbieter und die Teilnehmerin oder der Teilnehmer einen passenden Betrieb gefunden, geht die Unterstützung im Betrieb weiter. Der Anbieter sucht zum Beispiel nach einer Arbeitskollegin oder einem Arbeitskollegen, der Pate für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer wird. Außerdem hilft der Anbieter dabei, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die neue Arbeit lernt und sorgt dafür, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bei allen betrieblichen Aktivitäten dabei ist. Der Anbieter der InbeQ/UB spricht auch mit Vorgesetzten und vermittelt zwischen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Teilnehmerin oder Teilnehmer. Die erste Phase dauert in der Regel bis zu 2 Jahre (in Ausnahmefällen bis zu 3 Jahre). Während dieser Zeit sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sozialversichert. Das Ziel nach der Phase I ist ein fester Arbeitsvertrag.
Phase II: Unterstützte Beschäftigung zur Arbeitsplatzsicherung
Phase II beginnt, wenn nach der Qualifizierungsphase ein reguläres (sozialversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. In dieser Phase soll der Arbeitsplatz gesichert werden.
Ist nach dem Abschluss des Arbeitsvertrages weiter Unterstützung für den Menschen mit Behinderungen und des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin nötig, geschieht dies in Form der Berufsbegleitung. Bei Bedarf kommt eine Arbeitstrainerin beziehungsweise ein Arbeitstrainer (Job-Coach) in den Betrieb und hilft dabei Probleme zu lösen und das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren.
Die Dauer dieser Leistungen richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmerin oder des Teilnehmers. Grundsätzlich gibt es dafür keine zeitliche Beschränkung. Lediglich ein erforderliches intensives Job-Coaching wird in der Regel für längstens 6 Monate erbracht.