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Einstiegsqualifizierung und Praktikum

Ein Praktikum bietet grundsätzlich eine gute Gelegenheit verschiedene Tätigkeiten auszuprobieren und Betriebe kennenzulernen. Eine Einstiegsqualifizierung ist eine Sonderform des Praktikums, durch die eine nachfolgende Ausbildung verkürzt werden kann.

Möglicherweise bietet sich auch durch ein Praktikum eine Gelegenheit zur Ausbildung oder Anstellung. Auf jeden Fall machen sich praktische Erfahrungen immer gut im Lebenslauf.

Ein Praktikum ist immer eine gute Möglichkeit, wenn es um die berufliche Orientierung oder die Überbrückung von Übergangs- und Wartezeiten geht.

Die Einstiegsqualifizierung bietet den zusätzlichen Vorteil, dass Ausbildungsinhalte vermittelt werden und eine folgende Ausbildung verkürzt werden kann.

Während ein Praktikum für jedermann möglich ist, richtet sich die Einstiegsqualifizierung an Jugendliche unter 25 Jahre mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven.

Voraussetzung ist, dass die ausbildungssuchende Person trotz Bewerbung und Teilnahme an Nachvermittlungsaktionen auch nach dem 30. September eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat. Bei Personen über 25 Jahre können Ausnahmeregelungen greifen, wenn beispielsweise eine längere Krankheit vorlag.

Bewerbungen für Praktikumsstellen oder Einstiegsqualifikationen sind direkt an die Betriebe zu richten. Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur für Arbeit helfen bei der Suche nach einem passenden Betrieb.

Ein Praktikum kann zwischen wenigen Wochen oder mehreren Monaten dauern. Die Praktikantin oder der Praktikant lernt hierbei die Anforderungen und Aufgaben eines Betriebs kennen.

Eine Einstiegsqualifizierung dauert zwischen sechs und zwölf Monaten und maximal bis zum Beginn des folgenden Ausbildungsjahres. In dieser Zeit ist der Betrieb verpflichtet, der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer ausbildungsrelevante Kenntnisse zu vermitteln, damit diese später auf die Ausbildungszeit angerechnet werden können. Besteht eine Berufsschulpflicht, so muss das Unternehmen den Schulbesuch möglich machen.

Ob und wie ein Praktikum vergütet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: beispielsweise besteht ein Anspruch auf Mindestlohn, wenn das Praktikum freiwillig durchgeführt wird, der Praktikant mindestens 18 Jahre alt ist und die Tätigkeit länger als drei Monate andauert. Die Höhe der Vergütung darüber hinaus ist unternehmensabhängig.

In der Einstiegsqualifizierung gelten die Regeln zum Mindestlohn nicht. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Betrieb 247,00 € monatlich (Stand: 08/20) zur Auszahlung an die Teilnehmerin oder den Teilnehmer. Ebenfalls werden die Sozialversicherungsbeiträge vom Unternehmen gezahlt.

Die Entscheidung des Betriebs, das Praktikantengehalt auf eigene Kosten aufzustocken, ist freiwillig.

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