Eignungsabklärung
In einer Eignungsabklärung bekommen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Unterstützung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive.
Die Maßnahme findet meist in engem Zusammenhang mit einer 'Arbeitserprobung' statt. Am Ende sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine klare Vorstellung davon haben, welchen Berufsweg sie zukünftig einschlagen wollen.
Ziel ist es, durch praktische Erprobungen und weitere Tests einen Berufswunsch zu entwickeln, der realistisch ist und den persönlichen Interessen und Fähigkeiten entspricht. Außerdem soll festgestellt werden, ob noch andere Reha-Maßnahmen nötig sind, bevor es zu einer Ausbildung oder weiteren Bildungsmaßnahme kommt.
Zielgruppen sind hauptsächlich junge Menschen mit Behinderungen ohne feste Berufsvorstellung und Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die sich neu orientieren müssen.
Ob Bedarf für eine Eignungsabklärung besteht, stellt bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern normalerweise die Berufsberatung der Arbeitsagentur fest. Die zuständigen Reha-Berater und Reha-Beraterinnen helfen bei der Suche nach geeigneten Maßnahmen.
Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden und Erwachsenen können auch andere Träger wie die Rentenversicherung und Unfallversicherung für die Vermittlung von Maßnahmen zuständig sein.
Eignungsabklärungen finden in der Regel in Einrichtungen statt, die speziell auf die Bedürfnisse von Jugendlichen mit Behinderungen, Rehabilitandinnen und Rehabilitanden eingerichtet sind (zum Beispiel Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke).
Zu Beginn der Eignungsabklärung wird ermittelt, in welcher körperlichen und psychischen Verfassung sich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer befindet. Auch wird geklärt, welche Interessen und Neigungen vorliegen und welche Berufe demnach in Frage kommen. Des Weiteren folgen eine Reihe von Tests, die klären, für welche Tätigkeiten sich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer besonders eignet. Auch werden Hilfsmittel erprobt und angepasst.
Eignungsabklärungen dauern bis zu drei Monaten.
Wenn Sie hierbei einen konkreten Berufswunsch entwickelt haben, kann in einer anschließenden Arbeitserprobung geprüft werden, ob das gewünschte Berufs- beziehungsweise Ausbildungsziel wirklich den eigenen Fähigkeiten entspricht.
Maßnahmen zur Eignungsabklärung und Berufsfindung werden bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern in der Regel von der Bundesagentur für Arbeit finanziert.
Bei Rehabilitandinnen, Rehabilitanden und Erwachsenen können auch andere Träger wie die Rentenversicherung und die Unfallversicherungen zuständig sein.