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Arbeitserprobung

Eine Arbeitserprobung dient der Abklärung der intellektuellen oder körperlichen Eignung sowie der Motivation für eine vorgesehene Berufsrichtung.

Eine Arbeitserprobung findet meist nach einer Eignungsabklärung statt. Beide Maßnahmen helfen dabei, einen geeigneten Beruf zu finden und herauszufinden, ob die Teilnehmerin oder der Teilnehmer für eine bestimmte Ausbildung die richtigen Voraussetzungen mitbringt.

Wenn Sie sich für eine bestimmte Berufsrichtung entschieden haben (zum Beispiel während einer Eignungsabklärung), wird durch die Arbeitserprobung genauer getestet, ob Sie sich für die betreffende Ausbildung wirklich interessieren und ob Sie körperlich und geistig für das Berufsfeld geeignet sind.

Dabei wird auch geklärt, ob für den Ausbildungsplatz eine bestimmte Ausstattung (Technische Hilfen) gebraucht wird und ob im Unterricht der Berufsschule Maßnahmen einer 'Assistierten Ausbildung' erforderlich sind.

Am Ende der Arbeitserprobung sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine klare Vorstellung davon haben, welchen Berufsweg sie zukünftig einschlagen wollen. 

Die Maßnahme richtet sich an junge Menschen mit Behinderungen ohne feste Berufsvorstellung und Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die sich neu orientieren müssen.

Bei Schulabgängerinnen und Schulabgängern wird die Arbeitserprobung meist durch die Berufsberatung der Arbeitsagentur vermittelt. Bei Rehabilitandinnen, Rehabilitanden und Erwachsenen können auch andere Träger wie die Rentenversicherung und die Unfallversicherungen zuständig sein.

Arbeitserprobungen finden in der Regel in Rehabilitationseinrichtungen statt, die speziell auf die Bedürfnisse Jugendlicher mit Behinderung, Rehabilitandinnen und Rehabilitanden eingerichtet sind (zum Beispiel Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke).

Die Art und Dauer der Arbeitserprobung werden mit den Jugendlichen, Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im Einzelfall durch den zuständigen Rehabilitationsträger festgelegt. Normalerweise dauert sie aber nicht länger als vier Wochen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können bei der Arbeitserprobung durch konkretes Ausprobieren typische Tätigkeiten eines Berufes oder eines Berufsfeldes kennenlernen. Die Arbeitsbedingungen werden dabei möglichst realistisch gestaltet wie in einer echten Ausbildung.

Durch die praktischen Erfahrungen finden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer heraus, was ihre Fähigkeiten, Stärken und Einschränkungen sind und können überprüfen, ob der Beruf für sie geeignet ist.

Die Arbeitsprobung wird von arbeitspädagogischen und ergotherapeutischen Fachkräften begleitet. Manchmal wird die Arbeitserprobung auch durch ein Kurzpraktikum in einem Unternehmen ergänzt.

Arbeitserprobung und Eignungsabklärung werden in der Regel von der Bundesagentur für Arbeit finanziert, soweit die Jugendlichen nicht über 25 Jahre alt sind.

Bei Rehabilitandinnen, Rehabilitanden und Erwachsenen können auch andere Träger wie die Rentenversicherung, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften zuständig sein.

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