Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt während der Ausbildungszeit?
Es gibt zahlreiche finanzielle Unterstützungsangebote. Teilweise stehen diese nur bei bestimmten Ausbildungsformen zur Verfügung.
Einen ersten Überblick gibt folgende Tabelle:
Leistung | Duale Ausbildung | Schulische Ausbildung | Studium |
Ausbildungsvergütung | ✔ | ✘ | ✘ |
Kindergeld | ✔ | ✔ | ✔ |
Wohngeld | ✔ | ✔ | ✔ |
Berufsausbildungsbeihilfe | ✔ | ✘ | ✘ |
BAföG | ✘ | ✔ | ✔ |
Bildungskredit | ✔ | ✔ | ✔ |
Bei einer Ausbildung in einem Betrieb erhalten Sie ein Ausbildungsgehalt. Die Höhe des 'Lehrgeldes' ist im Ausbildungsvertrag festgelegt und erhöht sich von Lehrjahr zu Lehrjahr. Der Verdienst während einer Ausbildung hängt vom Beruf ab. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) finden Sie eine Liste mit den Durchschnittsgehältern der Ausbildungsberufe (siehe unten).
Bei einer Erstausbildung in einem Berufsbildungswerk (BBW) oder in einer vergleichbaren Einrichtung wird ebenfalls eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Unterschieden wird zwischen dem Ausbildungsgeld und der Berufsausbildungsbeihilfe (siehe unten im Abschnitt 'Weitere Unterstützung während der betrieblichen Ausbildung'). Was in Frage kommt, entscheiden die Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit.
Die Höhe des Ausbildungsgeldes ist bundesweit einheitlich geregelt, hängt aber ab vom Alter, Familienstand und der Art der Unterbringung.
Die Ausbildungskosten übernimmt der zuständige Rehabilitationsträger. Meistens ist dies die Bundesagentur für Arbeit. Dort muss ein Antrag auf 'Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)' gestellt werden. Die Beraterinnen und Berater in den Reha-Teams der Agentur für Arbeit helfen weiter.
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externer Link öffnet in neuem Fenster:
Übersicht über die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen pro Beruf
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) -
REHADAT-Lexikon öffnet in neuem Fenster:
REHADAT erklärt: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
REHADAT-Lexikon -
interner Link:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Zur Seite Wiedereinstieg > Antrag stellen
Aber was ist nun, wenn Sie keine betriebliche Ausbildung machen oder das Geld nicht reicht?
Bis zu einem Alter von einschließlich 25 Jahren und bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung haben Sie einen Anspruch auf Kindergeld. Es wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und beträgt monatlich etwas über 200 Euro.
Außerdem können Sie Wohngeld beantragen. Auch das Wohngeld ist unabhängig von Ihrer Ausbildung. Sie müssen lediglich ein Mindesteinkommen von 446 Euro monatlich (Stand: 2021) erzielen, über 18 Jahre alt sein und in einem Mietverhältnis stehen – schon können Sie den Zuschuss erhalten. Um das Wohngeld zu berechnen, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen Rechner zur Verfügung gestellt.
Vorsicht: Wenn Sie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten (siehe nächster Absatz), können Sie kein Wohngeld bekommen.
Wenn Sie eine betriebliche Ausbildung absolvieren, können Sie Unterstützung durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Förderung.
In der Regel wird nur eine Erstausbildung gefördert. Es gibt aber einige Sonderfälle, zum Beispiel wenn die erste Ausbildung nicht abgeschlossen wurde. Auf jeden Fall müssen Sie bereits einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet haben und einen eigenen Haushalt führen, um die Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen zu können.
Bei Behinderung oder Gleichstellung gibt es Besonderheiten:
- Die Förderung gibt es auch bei Verlängerung der Ausbildungszeit, einer Wiederholung der Ausbildung und einer Zweitausbildung, wenn der Grund in der Behinderung liegt.
- Die BAB ist auch möglich, wenn Sie noch im Elternhaus wohnen.
Die Höhe der BAB hängt von mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise dem eigenen Einkommen oder das Einkommen der Eltern. Zur Ermittlung hat die Bundesagentur für Arbeit einen Rechner zur Verfügung gestellt (siehe Link unten).
Die Berufsausbildungsbeihilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
Das BAföG ist für die finanzielle Unterstützung von Studierenden bekannt. Doch auch während einer schulischen Ausbildung kann es beantragt werden. Nämlich immer dann, wenn der Praxisanteil niedrig ist und keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Übrigens: Schüler- BAföG muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
BAföG-Hotline
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein Bürgertelefon zum Thema BAföG eingerichtet. Die Nummer der kostenlosen Beratungshotline lautet 0800 2236341, Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt im Internet zusätzlich ein eigenes Portal zum Thema BAFöG zur Verfügung. Hier steht wann, wo und wie BAFöG beantragt wird:
Wenn sich Ihre Ausbildung dem Ende nähert, können Sie auch einen Bildungskredit beantragen. Dieser wird für maximal zwei Jahre und für die letzten beiden Ausbildungsjahre gezahlt. Der Bildungskredit kann beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden und muss nach einer Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro zurückgezahlt sein. Diese Frist beginnt mit der ersten Auszahlung.
Bildungskredit Hotline
Das Bundesverwaltungsamt hat eine Hotline zum Thema Bildungskredit eingerichtet. Die Telefonnummer lautet 022899 3584492, Montag bis Donnerstag 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr, Freitag 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr.