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Ausbildung in einem Betrieb

Betriebliche Ausbildungen sind die Regel und die häufigste Art der Berufsausbildung. 
Auch für junge Menschen mit Behinderungen ist die Berufsausbildung im Betrieb möglich. Es gibt viele Unterstützungsangebote, die in Anspruch genommen werden können, falls Bedarf besteht.

In Deutschland finden Ausbildungen meistens in einem dualen System statt. Dies bedeutet, dass Sie sowohl im Betrieb arbeiten, um die Praxis zu erlernen, als auch in der Berufsschule, um fachtheoretisches Wissen zu erwerben. Sie schließen mit dem Betrieb einen Ausbildungsvertrag ab. Falls Sie noch nicht volljährig sind, muss Ihr gesetzlicher Vertreter oder die Vertreterin unterschreiben.

In dem Ausbildungsvertrag werden alle wichtigen Punkte wie beispielsweise

  • Arbeitszeit,
  • Dauer der Ausbildung,
  • Ziel der Ausbildung,
  • Ausbildungsplan,
  • Dauer der Probezeit und
  • Ausbildungsvergütung

geregelt. Die zuständige Kammer (meist Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) erhält eine Kopie des Vertrages. Sie überprüft den Ausbildungsplan und nimmt am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung ab. Ist diese erfolgreich verlaufen, erhalten Sie den  Facharbeiter- beziehungsweise Facharbeiterinnenbrief.

Die betriebliche Ausbildung als Regelform der Berufsausbildung ist für jedermann offen. Aus rechtlicher Sicht ist kein bestimmter Schulabschluss notwendig. Die Ausbildungsbetriebe können selbst festlegen, welchen Schulabschluss sie voraussetzen.

In der Regel wird mindestens ein Hauptschulabschluss erwartet, es gibt aber auch Ausbildungen, die keinen Abschluss voraussetzen. Die größten Chancen bestehen dann im Bereich Gartenbau und Hauswirtschaft. Aber auch für die Berufe Friseur/Friseurin, Beikoch/Beiköchin oder Fachlagerist/Fachlageristin ist nicht unbedingt eine abgeschlossene Schulausbildung nötig.

Eine Ausbildung mit Hauptschulabschluss ist vor allem in handwerklichen Berufen möglich. Aber auch in der Gastronomie, Hotellerie und im Lebensmittelhandwerk werden Ausbildungen für Hauptschulabsolventen und - absolventinnen angeboten.

Mit einem Realschulabschluss können Ausbildungsberufe in allen Branchen erlernt werden. Sie können sich auch auf Stellen bewerben, die einen Hauptschulabschluss erfordern.

Auch als Abiturient oder Abiturientin können Sie jegliche betriebliche Regelausbildung wahrnehmen. Besonders beliebt sind Ausbildungen zur Kauffrau oder zum Kaufmann oder zur Laborantin oder zum Laboranten.

Im Internet gibt es zahlreiche Ausbildungsbörsen, auf denen Unternehmen Ausbildungsstellen anbieten. Die Angebote, die sich speziell an Menschen mit Behinderungen richten, haben wir hier aufgelistet:

Die reguläre Ausbildungsdauer liegt zwischen 2 und 3,5 Jahren.

Die reguläre Ausbildungsdauer kann verkürzt werden, wenn das Erreichen des Ausbildungsziel gewährleistet ist und verlängert werden, wenn durch Krankheit oder Behinderungen Bedarf besteht.

Die zweijährigen Ausbildungen sind dann für Sie interessant, wenn Ihre Fähigkeiten eher in der praktischen als der theoretischen Arbeit liegen. In den zweijährigen Ausbildungsberufen finden besonders viele Jugendliche ohne Schulabschluss eine Lehrstelle. Aber auch Jugendliche mit Hauptschulabschluss finden hier doppelt so oft eine Lehrstelle wie bei längeren Ausbildungen.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen Facharbeiter- oder Gesellenbrief. Falls Sie danach weiterhin Interesse haben, den Abschluss der dreijährigen Ausbildung zu machen, können Sie ein weiteres Jahr dranhängen.

Je nachdem welche Beeinträchtigung Sie haben, haben Sie einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Dies gilt besonders bei Zwischen- oder Abschlussprüfungen. Vor der Zwischen- oder Abschlussprüfung wird festgelegt, durch welche besonderen Maßnahmen Ihre Belange berücksichtigt werden können.

Grundsätzlich gilt, dass durch Nachteilsausgleiche die fachlichen und qualitativen Anforderungen an Sie nicht verringert werden dürfen. Dies bedeutet, dass Sie immer denselben Prüfungsinhalt haben wie auch Ihre Kollegen und Kolleginnen. Auch bedeutet ein Nachteilsausgleich nicht, dass Sie wegen Ihrer Beeinträchtigung besser beurteilt werden.

Wichtige Nachteilsausgleiche sind beispielsweise

  • die Zulassung von technischen Hilfsmitteln, die Sie wegen Ihrer Einschränkung benötigen,
  • die Inanspruchnahme eines Gebärdensprachdolmetschers oder einer Gebärdensprachdolmetscherin,
  • Hilfen durch Vertrauenspersonen,
  • die Verlängerung von Prüfungszeiten,
  • mehr oder längere Pausen,
  • mündliche statt schriftliche Prüfungen.

Nachteilsausgleiche müssen bei der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer) beantragt werden. Die zuständige Kammer entscheidet, ob und welche Möglichkeiten gewährt werden.

Der Antrag muss rechtzeitig vor der Prüfung – spätestens jedoch mit dem Antrag auf Prüfungszulassung – gestellt werden. Fragen Sie unbedingt frühzeitig nach, welche Informationen und Unterlagen eingereicht werden sollen. Meist wird ein ärztliches Attest oder ein psychologisches Gutachten erfragt, welches die Einschränkungen und Möglichkeiten zur Hilfe in Bezug auf die Prüfung erläutert sowie Stellungnahmen des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule.

Besonders bei Auszubildenden mit einer Körperbehinderung kann die barrierefreie Gestaltung des Ausbildungsortes sehr wichtig werden. Grundsätzlich muss der Betrieb für die behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes sorgen. Hierbei helfen Hilfsmittel für den Arbeitsplatz und die Ausbildung. Diese reichen von höhenverstellbaren Schreibtischen über Bildschirmlesegeräte bis hin zu diversen Baugeräten.

Externe Hilfsmittelberatungsstellen können Sie und Ihren Ausbildungsbetrieb unterstützen.

Weitere Beratung erhalten Sie beim zuständigen Reha-Träger oder den Integrations- / Inklusionsämtern: