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Noch nicht bereit für den allgemeinen Arbeitsmarkt?

Wenn Sie sich (noch) nicht bereit fühlen für den allgemeinen Arbeitsmarkt, kann eine Werkstatt für behinderte Menschen eine Option sein.

Zwischenstopp: Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Die Werkstätten sind verpflichtet, allen behinderten Menschen – unabhängig von Art und Schwere der Behinderung – einen Arbeitsplatz anzubieten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die behinderten Beschäftigten müssen im Arbeitsbereich der WfbM ein 'Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit' leisten können.
  • Es darf kein außerordentlicher Pflegebedarf vorliegen.
  • Es darf von den behinderten Beschäftigten keine Fremd- oder Eigengefährdung ausgehen.

Sprechen Sie mit dem Reha-Team Ihrer Arbeitsagentur, wenn Sie in einer Werkstatt lernen und arbeiten möchten. Hier erhalten Sie auch Infos über Bildungsangebote und Aufnahmetermine.

Werden Sie in die WfbM aufgenommen, durchlaufen Sie zunächst das Eingangsverfahren. Hier wird geschaut, ob die WfbM auch wirklich die richtige Einrichtung für Sie ist.

Anschließend kommen Sie in den Berufsbildungsbereich (BBB): Hier erwerben Sie berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie lernen die unterschiedlichen Arbeitsfelder der WfbM kennen und werden regelmäßig zu Ihren Berufswünschen befragt.

Während der 24 Monate im Berufsbildungsbereich entscheidet sich in der Regel, ob Sie anschließend im Arbeitsbereich der WfbM eingesetzt werden oder ob ein Außenarbeitsplatz oder eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Frage kommt.

Durch einen Außenarbeitsplatz können Sie eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausprobieren. Hierbei werden Sie von Fachkräften der Integrationsfachdienste betreut und erhalten Ihren Lohn und den Versicherungsstatus weiter über die WfbM.

Nähere Informationen finden Sie im REHADAT-Lexikon: